Teilzeit, Brückenteilzeit und GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

dreamingof8a
Beiträge: 1
Registriert: 01.02.2019, 15:42

Teilzeit, Brückenteilzeit und GKV

Beitragvon dreamingof8a » 01.02.2019, 15:58

Hallo zusammen,

ich bin derzeit freiwillig in der GKV. Jetzt habe ich mit meinem AG abgesprochen, dass ich vom 1.3.19 - 31.1.2020 in Teilzeit gehen werde (20%), danach aber wieder in Vollzeit. Ist auch mit Chef, Personalabteilung und Betriebsrat alles abgesprochen, und es wurde ein Schreiben vorbereitet, aus dem genau diese Abmachung hervorgeht.
Jetzt hat mir heute die Personalabteilung mitgeteilt, dass es ein Nachteil für mich sei, wenn die Teilzeit befristet vereinbart würde, weil ich dann quasi in der freiwilligen GKV verbleiben würde und die Kasse den vollen Beitrag einfordern würde, obwohl ich ja weit unter der Bemessungsgrenze liegen werde während der TZ.
Dies könnte man nur verhindern, indem die TZ ab dem 1.3.2019 als unbefristet vereinbart wird, damit würde ich sofort in die gesetzliche KV abrutschen und dann würde der Beitrag aus meinem tatsächlichen Einkommen gerechnet werden. Wenn ich dann nach Ablauf der vereinbarten Zeit wieder Vollzeit arbeite, bin ich noch bis zum Ende des Jahres 2020 pflichtversichert (dann natürlich wieder mit Maximalbeitrag), ab 2021 wieder freiwillig.

Soweit, so gut - klingt erst mal nett, dass sie mich darauf aufmerksam machen. Nun zu meinen Fragen:

1) Wie sichere ich mich dagegen ab, dass nach Ablauf der TZ plötzlich niemand mehr von der Befristung etwas weiß, und mir der Weg zurück in die VZ verwehrt wird? Auf dem Zusatzvertrag steht ja nichts mehr von Befristung. Ich habe allerdings ein vom Betriebsrat unterschriebenes Dokument, wo diese Befristung anerkannt wird, und ich bin mir sicher, dass mein Vorgesetzter mir da auch was unterschreiben würde - aber reicht das im Zweifel aus?

2) Wie sähe es aus, wenn wir aus den aktuell geplanten 11 Monaten ein volles Jahr macht und die neue Brückenteilzeit in Anspruch nimmt - besteht da die selbe Problematik was den Beitrag zur KV angeht, oder wird während der Brückenteilzeit auch wirklich nur der anteilig verringerte Beitrag berechnet?

Vielen Dank und schöne Grüße
Peter

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Teilzeit, Brückenteilzeit und GKV

Beitragvon Czauderna » 01.02.2019, 18:56

Hallo und willkommen im Forum,
ich habe dazu einen interessanten Beitrag gefunden, der dir vielleicht weiter hilft soweit des die Frage nach Krankenversicherungspflicht oder Freiheit betrifft - https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/235-kv-pflicht-bei-unterschreiten-jahresarbeitsentgeltgrenze.html
vielleicht hilft er dir weiter - mein Rat - mit deiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und dich konkret beraten lassen.
Von der arbeitsrechtlichen Seite habe ich leider wenig bis keine Ahnung.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste