Also die Frage ist.
Die Tochter ist in der Familienversicherung der Mutter versichert. Aber die Tochter möchte von zu Hause ausziehen.
Was passiert mit der Familienversicherung kann die bestehen bleiben auch wenn Mutter und Tochter woanders wohnen?
Wir beide leben in Berlin, aber sie wird in einem anderen Stadtteil ziehen, falls wichtig sein sollte.
Familienversicherung bleibt bestehen auch wenn man woanders wohnt?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung bleibt bestehen auch wenn man woanders wohnt?
Hallo,
ja, bleibt bestehen, auch wenn es keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt.
Gruss
Czauderna
ja, bleibt bestehen, auch wenn es keine häusliche Gemeinschaft mehr gibt.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung bleibt bestehen auch wenn man woanders wohnt?
Hallo hiterdfa,
ja, die Familienversicherung bleibt - wie von "czauderna" bereits geschrieben - auch bei einem Auszug weiterhin bestehen.
Vielleicht sind diese Infos noch wichtig:
- wenn es die Stieftochter der Mutter ist, gelten besondere Regeln (ggf. endet die Familienversicherung direkt mit dem Auszug) -> Stichwort "überwiegender Unterhalt"
- wenn die Tochter nach dem Auszug mehr als 445 bzw. 450 Euro monatliche Einkünfte hat, endet die Familienversicherung (dies gilt aber auch, wenn sie nicht auszieht)
- die Familienversicherung endet mit dem 23. Geburtstag - bei Schülern/Studenten mit dem 25. Geburtstag (dies gilt aber auch, wenn sie nicht auszieht). Wenn sie einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man das ggf, berücksichtigen.
Gruß
RHW
ja, die Familienversicherung bleibt - wie von "czauderna" bereits geschrieben - auch bei einem Auszug weiterhin bestehen.
Vielleicht sind diese Infos noch wichtig:
- wenn es die Stieftochter der Mutter ist, gelten besondere Regeln (ggf. endet die Familienversicherung direkt mit dem Auszug) -> Stichwort "überwiegender Unterhalt"
- wenn die Tochter nach dem Auszug mehr als 445 bzw. 450 Euro monatliche Einkünfte hat, endet die Familienversicherung (dies gilt aber auch, wenn sie nicht auszieht)
- die Familienversicherung endet mit dem 23. Geburtstag - bei Schülern/Studenten mit dem 25. Geburtstag (dies gilt aber auch, wenn sie nicht auszieht). Wenn sie einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man das ggf, berücksichtigen.
Gruß
RHW
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