2000 EUR Nachzahlung

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Flex
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2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Flex » 25.02.2019, 18:11

Liebes Forum,

2016 habe ich angefangen als Selbstaendiger zu arbeiten und habe mich daher freiwillig Krankenversichert.

Mein Gehalt hab ich immer korrekt bei der Krankenkasse angegeben und so wurde (unter Vorbehalt) der Beitrag berechnet und monatlich abgebucht.

Vor kurzem hat meine KV nun nach meinen Steuerbescheiden fuer 2016 und 2017 gefragt, welche ich ihnen dann auch geschickt habe.

Jetzt kommt das was ich nicht verstehe:

2016 hatte ich noch ein deutlich hoeheres Gehalt was ich 2017, dann runtersetzen musste.
Jetzt soll ich 2000 Euro nachzahlen, weil das Gehalt was ich 2016 bekommen habe als Bemessungsgrundlage bis zum 1.5.2018, also da wo der Steuerbescheid fuer 2017 ausgestellt wurde, angesetzt wird.

Kann mir das einer erklaeren warum der Steuerbescheid von 2017 nicht fuer das Jahr 2017 sondern erst ab der Ausstellung des Steuerbescheides gilt?

Ich bin total am Ende mir den Nerven.. ich habe mein Gehalt immer korrekt angegeben und dafuer monatlich meine Beitraege gezahlt. Nachdem ich mein Gehalt gekurzt hatte war ich weit unter der Mindestbemessungsgrundlage und habe mehr als ein drittel meines Einkommens monatlich fuer Krankenkassenbeitraege ausgegeben.

Und jetzt soll ich noch 2000 Euro nachzahlen? Da arbeite ich ja nurnoch fuer die Krankenkasse...

Hat irgendjemand eine Idee wie ich aus dieser Sache raus komme?

Waere es moeglich Rueckwirkend in eine private Krankenversicherung zu wechseln?

Ich bin fuer jeden Tipp dankbar.

Liebe Gruesse
Flex

Czauderna
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Re: 2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Czauderna » 25.02.2019, 18:58

Hallo,
nein, rückwirkend wechseln, das geht nicht. Ich nehme an, dass du ab 2016 erst selbständig bist - deshalb wurde die erste Einstufung "unter Vorbehalt" vorgenommen - diese Einstufung gilt bis zur Vorlage des entsprechenden Einkommensteuerbescheides. Wäre der Einkommensteuertbescheid, ausgestellt am 01.05.2018 auch direkt der Kasse vorgelegt worden, was offenbar nicht passiert ist (für was bezahlst du eigentlich deinen Steuerberater ?), dann wäre die neue Einstufung auch ab 01.05.2018 erfolgt - und wieder wäre diese Einstufung als vorläufige Einstufung erfolgt - die Beitragshöhe basierend auf den Einkommensdaten aus 2017. Wenn nun der Einkommensteuerbeschei für 2018 ausgestellt wird (wenn du weniger Einkünfte hattest als 2017 solltest du aus Sicht der Krankenkasse deine Einkommensteuererklärung mögllichst bald machen), dann wird
rückwirkend ab 01.05.2018 erneut die Einstufung korrigiert - hattest du weniger, bekommst du. ggf. Geld zurück, hattest du mehr, musst du wieder nachzahlen, und so wiederholt sich das grundsaetzllich Jahr für Jahr. Allerding den Mindestbeitrag, den musst du auf jeden Fall zahlen.
Gruss
Czauderna

Flex
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Re: 2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Flex » 25.02.2019, 20:31

Danke fuer die schnelle Antwort!

Ich habe die Steuerbescheide '16 und '17 gleichzeitig eingereicht

Laut KK ist es so:

Die anhand des Steuerbescheides '16 berechnete Bemessungsgrundlage gilt von 01.09.2016 (hier habe ich angefangen als selbstaendiger) bis 01.05.18

Die anhand des Steuerbescheides '17 berechnete Bemessungsgrundlage gilt ab dem 01.05.18 (Ausstellung des Steuerbescheides '17) bis der Steuerbescheid von 2018 ausgestellt wird.

Also, es ist schon so wie du sagst, die neue Einstufung gilt ab 01.05.18.

Mir geht es um die Zeit davor. Es kann doch nicht sein das das hohe Gehalt von 2016 ueber das komplette Jahr 2017, bis hin zum 01.05.18 als Grundlage genommen wird, obwohl ich 2017 viel weniger verdient habe und der Steuerbescheid ja auch vorliegt.

Das kommt mir so extrem ungerecht vor..

Wenn nun der Einkommensteuerbeschei für 2018 ausgestellt wird (wenn du weniger Einkünfte hattest als 2017 solltest du aus Sicht der Krankenkasse deine Einkommensteuererklärung mögllichst bald machen), dann wird
rückwirkend ab 01.05.2018 erneut die Einstufung korrigiert - hattest du weniger, bekommst du. ggf. Geld zurück, hattest du mehr, musst du wieder nachzahlen, und so wiederholt sich das grundsaetzllich Jahr für Jahr. Allerdings den Mindestbeitrag, den musst du auf jeden Fall zahlen.


Das ist eben laut Krankenkasse nicht der Fall. Das Einkommen fuer 2018 wird nicht rueckwirkend ab dem 01.05.2018, sondern erst ab der Ausstellung des Steuerbescheides 2018 fuer die Einstufung hergenommen. Deswegen muss ich jetzt schauen das ich meine Steuererklaerung fuer 2018 so schnell wie moeglich fertig mache, damit der Steuerbescheid bald ausgestellt wird.

Der Mindestbeitrag wird ab diesem Jahr uebrigens deutlich weniger habe ich gelesen.

Czauderna
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Re: 2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Czauderna » 25.02.2019, 21:12

Hallo,
Da sollte sich mal ein aktiver Experte dazu melden. - ich habe das anders verstanden - rückwirkende Änderung des Beitrages wenn Einkommen höher oder niedriger ist als im letzten vorliegenden Steuerbescheid, Regelung ab 01.01.2018
Gruß
Czauderna

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Re: 2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Dipling » 26.02.2019, 09:34

Die Beitragsfestsetzung erfolgt seit 01.01.2018 stets vorläufig. Nach Eingang des Einkommensteuerbescheides setzt die GKV Beiträge ab 2018 rückwirkend neu fest, erstattet also Beiträge oder fordert nach. Außerdem setzt sie ab dem 1. des Folgemonats nach Erstellung des Steuerbescheides die laufenden Beiträge vorläufig neu fest.

Seit 01.01.2019 gilt eine stark reduzierte Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige, nämlich in gleicher Höhe wie für andere freiwillige Mitglieder auch (ca. 1038 EUR mtl.), in 2018 waren es regulär noch ca. 2283 EUR mtl.

D.h. für 2018 muss die Kasse noch von mindestens diesen 2283 EUR den Beitrag berechnen, auch wenn die tatsächlichen Einkünfte niedriger waren. Ausnahmen:
Für Bezieher eines Gründungszuschusses betrug die Mindestbemessungsgrenze 1.522,50 EUR mtl. Diese Bemessung galt darüber hinaus auf Antrag auch für geringverdienende und weitgehend nichtvermögende hauptberuflich Selbstständige.

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Re: 2000 EUR Nachzahlung

Beitragvon Flex » 27.02.2019, 20:06

Die Beitragsfestsetzung erfolgt seit 01.01.2018 stets vorläufig. Nach Eingang des Einkommensteuerbescheides setzt die GKV Beiträge ab 2018 rückwirkend neu fest, erstattet also Beiträge oder fordert nach. Außerdem setzt sie ab dem 1. des Folgemonats nach Erstellung des Steuerbescheides die laufenden Beiträge vorläufig neu fest.


Vielen Dank, das ist schonmal eine sehr gute Neuichkeit.

Dann wird die Nachzahlung eventuell auf etwa 1000 EUR sinken.
Also die Differenz von dem was ich 2017 bezahlt und dem was mir die KK als Bemessungsgrundlage ansetzt, berechnet an dem Gehalt 2016, was noch deutlich hoeher war und mit meinem realen Einkommen 2017 eigentlich nix zu tun hat...

Bei manchen Gesetzen fragt man sich schon..


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