Ermäßigung von Beitragsschulden

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sponc
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Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon sponc » 05.03.2019, 19:10

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Und zwar war ich bis Dez 2012 (23.Geburtstag) familienversichert über die BKK meines Vater und dann bis April 2014 arbeitslos (nicht angemeldet und keine Bezüge). Das wäre eine Lücke von ca. 17 Monaten ohne Versicherung. Seit April 2014 bin ich bei der AOK gesetzlich versichert.


Kann ich bei einer Nachzahlung meiner Beitragsschulden eine Ermäßigung beantragen? Oder besser gefragt erfülle ich die Voraussetzungen? Das wären ja dann ca. 50€ für jeden Monat anstatt ca. 200€/Monat als freiwillig Versicherter. Mir war diese Regelung bis vor kurzem gar nicht bekannt.


Mit freundlichen Grüßen,

sponc

Czauderna
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Re: Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon Czauderna » 05.03.2019, 19:25

Hallo,
was sind die genannten ca. 200,00 € - die derzeitige monatliche Rate und wie hoch sind deine Schulden bei der Kasse ?
Gruss
Czauderna

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Re: Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon sponc » 05.03.2019, 19:34

Hallo Czauderna,

über meine Schulden habe ich keine Kenntniss da ich die Sache mehr oder weniger verdrängt hatte die letzten Jahre. Ich weiß lediglich, dass ich 17 Monate nicht versichert war.

Die 200€ sind ein geschätzer monatl. Beitragssatz die man als freiwilliger Versicherter zahlen muss. Die Frage ist nun, muss ich die Lücke nach dem Prinzip "freiwilliger Selbstzahler" oder bloß ermäßigt zahlen?

MfG,
sponc

Czauderna
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Re: Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon Czauderna » 05.03.2019, 20:18

Hallo,
wieso sollst du für 2012 bis März 2014 jetzt noch Beiträge zahlen. Du weisst nicht wieviel, d.h. doch bis jetzt will keiner Beiträge von dir haben und ausserdem wären die am 31.12.2017 sowieso verjährt. Eigentlich hätte die AOK im April 2014 schon grundsaetzlich von dir Beiträge nachfordern
können/müssen, hat sie nicht ?
Gruss
Czauderna

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Re: Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon sponc » 05.03.2019, 20:51

Hallo,

eine Forderung von der AOK kam bislang noch nie. Die BKK meines Vaters über die ich bis 23 familienversichert war, hatte sich ebenfalls nicht gerührt oder mir ein Angebot gemacht.

Ich hatte mich nun eher auf eigene Initiative erkundigen wollen, da ich 35 Jahre später (so lange muss ich mindestens noch arbeiten) womöglich keine astronomische Zahlungsforderung vor mir liegen haben möchte :?

Das Beitragsschulden verjähren war mir ebenfalls nicht bekannt. Danke für die Info.

MfG,
sponc

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Re: Ermäßigung von Beitragsschulden

Beitragvon Czauderna » 06.03.2019, 10:20

Hallo,
die Verjährung der Beiträge ist in § 25 Satz 1 und 2 SGB IV geregelt, wobei Satz 2 natürlich auf dich nicht zutrifft, so wie du deinen "Fall" geschildert hast.
Gruss
Czauderna


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