Krankenversicherung ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

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Marned
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Krankenversicherung ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Beitragvon Marned » 20.04.2019, 23:09

Hallo zusammen,

eine Australierin kommt zu ihrem deutschen Ehegatten nach Deutschland und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Nachzugs zum deutschen Ehegatten. Man verlangt von ihr aber unter anderem eine deutsche Krankenversicherung. Der deutsche Ehegatte ist gesetzlich versichert und sein Einkommen würde für eine eventuelle private Krankenversicherung seiner ausländischen Ehegattin nicht ausreichen.

Eine Reisekrankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde nicht als einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

Die Krankenkasse würde die ausländische Ehegattin ohne Aufenthaltstitel nicht versichern. Sie kann aber auch den Aufenthaltstitel ohne deutsche Krankenversicherung nicht bekommen.

Meine Frage ist, was soll man tun, um diesen Teufelskreis zu brechen? Kann man eine gesetzliche Krankenkasse irgendwie doch zu einer Familienversicherung überreden, wenn man eine Heiratsurkunde und Meldebescheinigung vorlegt, aber noch keinen Aufenthaltstitel hat? Gibt's vielleicht ein Gesetz, das dies zulässt?

Danke

Czauderna
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Re: Krankenversicherung ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Beitragvon Czauderna » 21.04.2019, 12:37

Hallo,
meiner Meinung nach muss man da nicht viel überreden, denn wenn die beiden verheiratet sind und die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dann kann sie in die Familienversicherung - ich habe das nicht nur beruflich sondern auch im privaten Umfeld so erlebt, das war kein Problem.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Beitragvon Frank1 » 21.04.2019, 14:03

Beantwortet zwar die Frage nicht, aber mich würde interessieren, weshalb das Visum zwecks Familienzusammenführung nicht in Australien beantragt worden ist.

ratte1
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Re: Krankenversicherung ohne Aufenthaltserlaubnis möglich?

Beitragvon ratte1 » 21.04.2019, 20:20

Hallo,

der TE sollte die Familienversicherung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Diese erstellt auf entsprechende Bitte ein Schreiben, dass bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Das reicht für die Aufenthaltserlaubnis aus und ist m.W. auch ständige Praxis.

MfG


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