Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

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peterinsur
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Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

Beitragvon peterinsur » 22.04.2019, 01:27

Guten Morgen,

wird bei der freiwilligen Krankenversicherung (AOK in diesem Fall) auch “Vermögen” (20k auf dem Girokonto) mit angerechnet? Oder wirklich nur regelmäßiges Einkommen?

Es geht darum, dass ich (Anfang 30) im Herbst 2019 noch ein Bachelor-Studium machen möchte, über das genannte über zig Jahre im Arbeitsverhältnis angesparte “Vermögen” von 20k verfüge und nebenher auf €450-Basis jobbe möchte.

Die 190 Euro freiwillige Krankenversicherung im Monat bei der niedrigsten Bemessungsgrundlage sind ja auch schon mehr als genug Strafe. Nicht dass die mich wegen 20k “Vermögen” als Höchstbeitrag von 832 Euro monatlich einstufen und damit meine Zukunft ruinieren. Geld, das ich über Jahre für dieses Studium im Job gespart habe. Zinsen bekomme ich auf meinem Girokonto 0,0%. :(

Ich gebe es mit Google auf und vielleicht kann mir jemand eindeutig sagen, ob ich auch bei 20k Vermögen mit €450-Minijob bei den 190 Euro im Monat für die freiwilligen Krankenversicherung bleiben würde?

Oder was ist die magische Zahl beim Vermögen und freiwillige Krankenversicherung?

Vielen Dank!

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

Beitragvon Czauderna » 22.04.2019, 10:52

Hallo, und willkommen im Forum
grundsaetzlich wird auch das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorhandene Vermögen als Einkommen angerechnet, so ist es jedenfalls vorgeschrieben - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2018-11-28_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler.pdf
dort im § 3 Abs. 1 -
Sollte sich in letzter Zeit nichts gravirendes geändert haben wäre es in deinem Fall aber so, dass deine 20.0000 € selbst nicht beitragspflichtig wären sondern eben nur dieeventuellen Beträge daraus. In der Regel genügt es bei der Einkommenserklärung gegeüber der Krankenkasse zu erklären, dass du deinen Lebensunterhalt aus deinen Ersparnissen bestreitest zzgl. deines 450,00 € Jobs.
Was die von dir als "Strafe" b ezeichneten 180,00 € mtl. angeht, so ergibt fie sich aus der für 2019 gültigen Mindestbeitragsbemessungsgrenze für freiwilli Versicherte, die bei 1038,33 € liegt und gesetzlich festgelegt ist. Die ca. 185,00 € incl. Pflegeversicherung halte ich nicht für eine"Strafe", sondern für gerechtfertigt, denn eine Kranken/Pflegevollversicherung kostet nun mal Geld und es wäre einfach nicht finanzierbar ohne einen Mindestbeitrag.
Gruss
Czauderna

peterinsur
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

Beitragvon peterinsur » 23.04.2019, 23:40

Czauderna hat geschrieben:Hallo, und willkommen im Forum
grundsaetzlich wird auch das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes vorhandene Vermögen als Einkommen angerechnet, so ist es jedenfalls vorgeschrieben - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2018-11-28_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler.pdf
dort im § 3 Abs. 1 -



Hmm, danke für die Antwort schon mal. Strafe war auch das falsche Wordnung, liegst du richtig. Also wird es doch angerechnet?

Ich kann jedenfalls nachweisen, dass in den letzten 12 Monaten unter 12.459,96 € (1 038,33 € * 12 Monate) auf mein Konto eingegangen sind. Ist das der ausschlaggebende Punkt?

Zinsen belaufen sich auf 0,0 Prozent. Also es ist wirklich nur der €450 und die 20k Ersparnisse.

1.    Werden bei der freiwilligen Krankenversicherung diese Ersparnisse mit angerechnet oder nur regelmäßiges Einkommen wie der €450-Minijob?
2.    Bleibe ich bei ca. €190 im Monat Mitgliedsbeitrag für die freiwillige Krankenversicherung mit 20k Ersparnissen und €450-Minijob?
3.    Oder gibt es eine Höchstgrenze bei Ersparnissen? Hatte mal was von 10k gegoogelt?!

Vielen Dank für eure Hilfe, ob es dazu eine definitive Aussage gibt, wie es mit Ersparnissen und Krankenkasse aussieht. Schließlich brauche ich diese für das Studium und habe Angst, dass mir diese von der Krankenkasse weggenommen werden.

Czauderna
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

Beitragvon Czauderna » 24.04.2019, 10:25

Hallo,
1. Ich kenne es aus meiner Praxis so, dass Ersparnisse selbst nicht angerechnet werden sondern nur die Erträge daraus, weiss allerdings nicht, ob sich das in den letzten beiden Jahren geändert hat, ich meine - nein.
2. Meiner Meinung nach - ja
3. Es gibt da keine Höchstgrenze - die von dir genannten 10.000 € haben etwas mit der Härtefallregelung bei hauptberuflich Selbständigen zu tun
Was dein Wunsch nach einer definitiven Antwort betrifft - die gibt es nur von deiner Krankenkasse selbst - eine Antwort in einem Forum
ist nie definitiv - es sei denn, da wird auf ein Gesetz oder eine Vorschrift oder ein Urteil verwiesen und selbst dann muss das nicht für den vorliegenden Fall konkret zutreffend sein.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Re: Freiwillige Krankenversicherung - Zählt Vermögen mit?

Beitragvon Dipling » 24.04.2019, 10:32

Wie von Czauderna schon ausgeführt: Ersparnisse selbst sind beitragsfrei. Bei der Vermögensgrenze von 10 TEUR ging es um eine Sonderregelung für geringverdienende Selbständige.
Etwaige Erträge aus dem Vermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) sind jedoch grundsätzlich beitragspflichtig, aber die liegen ja nicht vor.
Und selbst wenn doch - wegen der Mindestbemessung für freiwillige Mitglieder von 1038,33 EUR würden sich Kapitalerträge noch nicht auf den Beitrag auswirken. Zumal Einkünfte aus einem Minijob bei der Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder hinsichtlich der Krankenversicherung nicht berücksichtigt werden, weil der Arbeitgeber für geringfügige Beschäftigungen schon Pauschalabgaben abführt.

Naheliegend: Aus dem Minijob einen Midijob mit mehr als 450 EUR Gehalt machen - und aus der freiwilligen Versicherung wird eine Pflichtversicherung mit sehr viel geringeren Beiträgen. Der Arbeitgeber spart dabei die 30% Pauschalabgaben des Minijobs und hat wahrscheinlich nichts dagegen.


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