Raus aus der PKV, mindestdauer Anstellung. usw.

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freisein
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Raus aus der PKV, mindestdauer Anstellung. usw.

Beitragvon freisein » 02.05.2019, 19:46

Hallo Liebes Forum,
ich bin seit 1988 Selbständig und in der PKV, die derzeitige mntl. Beitragshöhe von 550€ ist für mich wirtschaftlich teils nicht mehr machbar. Mir ist klar das KK was kostet und das ist soweit auch ok aber bei ca. 40% KK kosten zb. in 2017 wird es halt übel.

Ich bin 54 Jahre alt, im Juni werde ich 55 Jahre alt.

Welche Wege habe ich um aus der PKV in die GKV zu kommen.
Abmelden Gewerbe zb. am 01.06.19
Antritt Anstellung 01.06.19 > 450,01 Euro bis unter 4.537,50 Euro, AG macht Anmeldung bei GKV
1. Wie lange muss ich dann zwingend in der GKV sein um eine Selbständigkeit als freiwillig Versicherter in der GKV wieder aufnehmen zu können?
2. Muss ich dann darauf achten bei der PKV keine Anwartschaftsversicherung zu machen? Verlust der Altersrückstellungen ist mir klar und ich gehe auch davon aus das die in Zukunft niemals den Beitrag unter den derzeitigen Satz bringen.

3. Erhalt Selbständigkeit nebenberuflich. Anstellung zum 01.06.19 mit einem monatlichem Brutto von 1.560,-- und 24 Std. pro Woche Arbeitszeit
EkSt. Bescheid von 2017 ist vorhanden mit einem Ausgewiesenen Gewinn von 9.918,-- €
2018 ist mit ca. 15.000,-- € Gewinn zu rechnen
2019 ist Aufgrund Halbfertiger Leistungen aus 2018/19 bis zum 01.05.19 mit einem Gewinn von ca. 20.000,-- € zu rechnen.
Im 2. Halbjahr denke ich wird maximal ein Gewinn von ca. 2000,-- € entstehen.
Ich vermuten dass ich bei einer Statusfeststellung bzgl. Haupt/nebenberuflich Selbständig richtig Probleme bekommen würde? Wie kann ich überhaupt unterjährig den unterschiedlichen Gewinn nachweisen? Wen die GKV dann auf den 2019 EkSt.-Bescheid besteht, lässt sich das ja kaum dadurch begründen. Vor allem was für Risiken gehe ich ein wenn rückwirkend die Statusfeststellung auf hauptberuflich Selbständig geändert wird.

4. Eine Heirat und Sprung in die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich aber nicht in dem noch verbleibenden Zeitfenster.

Nette Grüsse
freisein

Czauderna
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Re: Raus aus der PKV, mindestdauer Anstellung. usw.

Beitragvon Czauderna » 02.05.2019, 21:05

Hallo,
mit 55 Jahren ist Schluss mit der Rückkehr in die GKV auch wenn dem Grundsatz nach Krankenversicherungspflicht vorliegt. Krankenversicherungspflicht liegt als Arbeitnehmer auch nur dann vor, wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt. Ob die Krankenkasse da mitmachen wird, wenn du zum 01.06.2019 als Pflichtversicherter Arbeitnehmer von deinem Arbeitgeber dort angemeldet wirst, das ist hier die grosse Frage, denn ohne Zweifel wird die Krankenkasse diese "Beschaeftigungsverhältnis" und das ganze Procedere sehr genau prüfen - du bist dafür meiner Meinung nach einfach zu spät dran.
Aber, wenn es trotzdem funktionieren sollte - Zu 1. es gibt da keine feste Frist, d.h. theoretisch könntest du dich zum 01.07. wieder selbständig machen, aber wie gesagt, bei der Kasse sitzen keine Dummköpfe. - Zu 2 - dazu kann ich leider nix sagen weil keine Ahnung von der PKV. Zu 3. theoretisch mögllich aber praktisch nahezu nicht durchführbar - den Grund hast du selbst erkannt.
Zu 4 - Das wäre die eleganteste Lösung gewesen - mal davon abgesehen, man heiratet n icht nur wegen der Krankenversicherung, aber möglich wäre es doch und bei der Familienversicherung spielt das Alter keine Rolle, d.h. kann auch später sein und es darf dann keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen und das Einkommen muss unter 450,00 € liegen. Und auch für die Dauer der Familienversicherung gibt es keine festen Grenzen, theoretisch genügt da ein Tag, aber wenn du z.B. zum 01.09. in die Fahi kommen könntest und beispielsweise zum 01.12. wieder deine selbständige Tätigkeit aufnehmen würdest, dann ginge das problemlos mit der freiwilligen Versicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

freisein
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Re: Raus aus der PKV, mindestdauer Anstellung. usw.

Beitragvon freisein » 02.05.2019, 23:36

Erstmal vielen Dank für deine Antwort, finde es eh sehr bemerkenswert wie du dich um das Forum bemühst.
Mir ist klar dass ich etwas spät dran bin. Auch ist mir klar dass bei der GKV keine Dummköpfe sitzen.

Naja bei dem möglichem Beschäftigungsverhältnis handelt es sich jetzt nicht um einen totalen Fake,
Ich erfülle für die Firma schon seit einer Weile immer kleinere Jobs. Wenn ich die Selbständigkeit aufgeben würde, wäre es auch die einzige Möglichkeit wie man da personelle Unterbesetzung kompensieren könnte. Leider langt es halt nicht für eine Vollzeitstelle bei der Firma, aber grundsätzlichen Bedarf für zb. 12 bis 15 Std. die Woche hätten sie schon.

Allerdings weiß ich auch nicht ob ich die mit einer fürchterlichen Betriebsprüfung belasten will. Wenn ich das so mache, dann gehe ich auch davon aus das ich mindestens ½ Jahr bis zu einem Jahr dort beschäftigt bin.
Wie muss ich mir einen Prüfprozess den vorstellen?

Die zweite Frage bzgl. der PKV war an sich eigentlich nur so gedacht das bei einer bestehenden Anwartsschaftversicherung es evtl. ja denkbar wäre das man aus dem Grund dann nicht in die freiwillige GKV kann/darf. Die Frage ist nicht wesentlich, da ich es einfach nicht machen würde.

Aber nochmal grundsätzlich gefragt, wenn ich zu einem AG gehe (zur Not so was wie DPD oder so), Gewerbe abgemeldet habe und im Teilzeitbereich eine Stelle annehme, dann kann die KK doch prüfen was sie will.

Bezüglich des Weges über die Familienversicherung hätte ich noch 2 Fragen
Nehmen wir an das ich die Selbständigkeit zum 30.12.2019 aufgeben würde und vorher heiraten würde, dann Antrag auf Fahi (Familienversicherung?) am 02.1.2020 stellen würde, da dann unter komme. (keine Einkommen ü 450,-- ist klar, Zinserträge mit eingerechnet)
Wie verhält es sich dann wenn ich eine Festanstellung anstrebe? Verbleibe ich dann da ich ü. 55 Jahre bin in der freiwilligen GVK, oder komme ich dann in die GVK?

Wie ist es dann mit der Beitragsberechnung wenn es die freiwillige Versicherung ist, wird da dann das Familieneinkommen als Grundlage genommen?
Wie würde das im Falle einer Selbständigkeit aussehen, also Partner in GKV und ich in freiwillige GKV?

Ich hoffe ich strapaziere da jetzt nicht deine Geduld, KK und Bürokratie usw. ist für mich leider eher ein Buch mit 7 Siegeln.
Netten Guss und Danke
Freisein

Czauderna
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Re: Raus aus der PKV, mindestdauer Anstellung. usw.

Beitragvon Czauderna » 03.05.2019, 10:35

Hallo,
Bezüglich des Weges über die Familienversicherung hätte ich noch 2 Fragen
Nehmen wir an das ich die Selbständigkeit zum 30.12.2019 aufgeben würde und vorher heiraten würde, dann Antrag auf Fahi (Familienversicherung?) am 02.1.2020 stellen würde, da dann unter komme. (keine Einkommen ü 450,-- ist klar, Zinserträge mit eingerechnet)
Wie verhält es sich dann wenn ich eine Festanstellung anstrebe? Verbleibe ich dann da ich ü. 55 Jahre bin in der freiwilligen GVK, oder komme ich dann in die GVK?

wie geschrieben, für die Familienversicherung gibt es keine Altersgrenze - wenn die Familienversicherung endet, z.B. wegen Statusänderung oder Überschreiten der Einkommensgrenze, dann greift ab dem Folgetag die obligatorische Anschlussversicherung und auch bei der gibt es keine Altersgrenze oder eine geforderte Vorversicherungszeit, d.h., wenn Du z.B. ab dem 01.01.2020 in der Familienversicherung bist und ab dem 01.03.2020 (ist jetzt ein beliebiges Datum) dich wieder selbständig machst, dann musst du aus der Familienversicherung raus, kannst aber freiwillig in der GKV verbleiben, könntest aber auch wieder in die PKV wechseln, aber das ist ja keine Option für dich. Bei Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze würde auch wieder Krankenversicherungspflicht eintreten - auch hier spielt dann das Alter keine Rolle.

Wie ist es dann mit der Beitragsberechnung wenn es die freiwillige Versicherung ist, wird da dann das Familieneinkommen als Grundlage genommen?
Wie würde das im Falle einer Selbständigkeit aussehen, also Partner in GKV und ich in freiwillige GKV?

Wenn beide in der GKV versichert sind, spielt das Einkommen des jeweils anderen keine Rolle - die gemeinsamen Einkünfte aber schon :
Beispiel - Ehefrau - pflichtversichert in der GKV - Arbeitnehmerin - Bruttogehalt von 3500,00 €, dazu eigene Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mtl. 1000,00 € - Beitragspflicht besteht nur für das Arbeitnehmereinkommen.
Ehemann - freiwillig versichert in der GKV - Selbständig - Einkommen lt. Steuerbescheid aus Gewerbe mtl. 2500,00 € - dazu eigenes Einkommen aus Kapitalerträgen mtl. 500,00 € - Beitragspflicht besteht für 3000,00 € mtl.
Wenn jetzt die Einkünfte für Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge beiden zugerechnet würden, muesste der freiwillig versicherte Ehemann
neben seinem Arbeitseinkommen auch noch für 750,00 € seiner zusätzlichen Einnahmen Beitrag zahlen.
Gruss
Czauderna


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