KVdR-Kriterien für Pflichtversicherung

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nutzer_gkv
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KVdR-Kriterien für Pflichtversicherung

Beitragvon nutzer_gkv » 13.05.2019, 14:15

Hallo zusammen,

ich lese schon seit einiger Zeit im Forum mit, weil immer mal wieder die Frage nach PKV bei uns im Raum steht und man hier ganz gut von beiden Seiten informiert wird.

Ich war zu Anfangs in der Firma unter der JAEG und haben dementsprechend schon in die Rentenkasse eingezahlt und auch damals Post von der deutschen Rentenversicherung bekommen, wie hoch die gesetzliche Rente sein wird (nicht hoch).
Mittlerweile bin ich sozialversicherungsbefreit (angestellter GF) und weit überhalb der JAEG. Ich zahle dementsprechend nicht in die gesetzliche Rente ein.
In der GKV bin ich immer noch freiwillig versichert.
Meine Fragestellung ist:
Das bedeutet doch, dass bei mir die Kriterien für "pflichtversichert KvdR" zutreffen, wenn ich in der GKV bleibe?
Im Merkblatt R0815 der Rentenversicherung heisst es

2 Wer wird Mitglied in der KVdR?
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.


Liege ich da mit meiner Annahme richtig?

Viele Grüße

Czauderna
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Re: KVdR-Kriterien für Pflichtversicherung

Beitragvon Czauderna » 13.05.2019, 18:05

Hallo und willkommen im Forum,
ja, entscheidend für die Versicherung in der KVdR ist die Vorversicherungszeit in der GKV.
Gruss
Czauderna

nutzer_gkv
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Re: KVdR-Kriterien für Pflichtversicherung

Beitragvon nutzer_gkv » 15.05.2019, 15:32

Hallo Czauderna,

danke für die Antwort.
ja, entscheidend für die Versicherung in der KVdR ist die Vorversicherungszeit in der GKV.


Da gibt es aber noch das 2.te Kriterium, das genau so wichtig ist.
Dass man irgendwann mal in die DRV eingezahlt hat. Ohne das wäre man doch wiederum nur freiwillig in der KVdR versichert, oder?

Grüße

Czauderna
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Re: KVdR-Kriterien für Pflichtversicherung

Beitragvon Czauderna » 15.05.2019, 16:13

Hallo,
natürlich - Voraussetzung für die KVdR ist auch ein Bezug von Rente - sonst wäre man ja auch kein Rentner.
Also, wer 60 Kalendermonate Beitrag an die Rentenversicherung selbst gezahlt hat oder für den gezahlt wurden, der hat einen Anspruch
auf Altersrente.
Gruss
Czauderna


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