Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

alphazentral
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 20.09.2016, 17:06

Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon alphazentral » 09.06.2019, 00:12

Hallo Forum,

folgende Entwicklung zur Frage der Krankenversicherungspflichtigkeit:

Der Versicherungspflichtige VP hat bis einschließlich Oktober 2005 Arbeitslosengeld 1 bezogen.

Danach wurde kein Arbeitslosengeld 2 (AL2) bezogen, da eine Geldanlage weit über dem Schonvermögen für den Bezug von AL2 lag.

VP ging anschließend dem „Sonstigen Nichterwerb“ nach und versicherte sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig.

Zum 15. Dezember 2006 wurde nach einem Jahr das Versicherungsverhältnis vonseiten der GKV wegen nicht geleisteter Beiträge beendet. Seitdem bestand keine Mitgliedschaft bei einer GKV.

Ab dem Stichtag des 01.03.2019 bezieht VP AL2 und ist damit versicherungspflichtig. Dem Kreisjobcenter (KJC) ist bei der Beantragung das Dokument mit der Kündigung vonseiten der GKV vorgelegt worden.

Das KJC lässt VP ein Formular zukommen, mit dem er seine GKV frei wählen soll. Es ist also keine Rückkehr in die alte Krankenversicherung zwingend, wenn in den letzten 18 Monaten keine GKV-Mitgliedschaft bestand und keine Kündigungsbestätigung gemäß § 175 Absatz 4 Satz 3 vorliegt.

Um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, verzichtet VP auf das Wahlrecht und lässt den Fallmanager die Versicherung wählen. Die reguläre 2-Wochen-Frist für das Einreichen einer Versicherungsbescheinigung durch VP war ohnehin bis auf einen Tag abgelaufen. Der Fallmanager meldet VP bei der alten GKV an.

Diese sendet VP nach 3 Wochen einen Mitgliedsantrag zu, den VP vervollständigen soll. Da VP keine Kündigungsbestätigung gemäß § 175 Absatz 4 Satz 3 vorliegen hat, hat VP keine Angabe zur Vorversicherung gemacht.
Nach Zusendung des Mitgliedsantrages fragt die GKV schriftlich nach, wie VP in den letzten 18 Monaten krankenversichert war und bei welcher Versicherung dies war. VP antwortet darauf, dass er nicht krankenversichert war. Die Versicherungspflicht tritt wegen des Bezugs von AL2 in Kraft. Wegen § 9 Abs. 1 SGB 5 war davor eine freiwillige Versicherung nicht möglich.

Die GKV antwortet VP, dass eine Versicherung nicht möglich sei, da er das Alter von 55 Jahren überschritten hat. Dies entspricht § 6 Abs. 3a SGB 5. Das Schreiben der GKV ist ein Wisch, der sich in Text anmaßt, ein Bescheid zu sein. Das Schreiben ist aber nicht als Bescheid überschrieben und trägt keine Unterschrift. § 6 Abs. 3a SGB 5 schließt die Fälle § 5 Abs. 1 Nr. 13 aus, welcher sich auf § 6 Abs. 1 oder 2 bezieht.

Wenn man die Dinge zu bis zum § 6 Abs. 1 oder 2 zu Ende verfolgt, dann ist VP doch versicherungspflichtig und die GKV muss den Antrag annehmen. Wie sieht das Forum diesen Fall?

Mit Grüßen
alphazentral

Quellen:
§ 5 SGB 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
§ 6 SGB 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
§ 9 SGB 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
§ 175 SGB 5:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon Czauderna » 09.06.2019, 10:23

Hallo,
offenbar ist aus deinem "fiktiven" Fall nun ein konkreter geworden.
Ich habe mir den alten Thread noch einmal angeschaut - da ich verhindern möchte evtl. meinem Kollegen Rossi ins Gehege zu kommen, überlasse ich ihm hier gerne den Vortritt, was die Beantwortung deiner Frage an geht.
Gruss
Czauderna

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Re: Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon Rossi » 11.06.2019, 23:14

Nun ja, Günter.

Mache mal einfach.

Du als pensionierter Fachmann (Sofa) und zudem Moderator hast mehr Zeit als ich!!!

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon Czauderna » 12.06.2019, 10:59

Hallo Alphazentral,
also ich sehe es so, dass dich (ich gehe mal stark davon aus, dass es sich hier um dich selbst handelt) die Kasse aufnehmen muss - die Frage ist eben nur, zu wann.
Du warst zuletzt in einer GKV-Kasse versichert und danach nicht mehr. Du hättest dich eigentlich schon seit Jahren wieder bei der GKV melden müssen um eine Mitgliedschaft zu begründen - Jeder, der seinen 1. Wohnsitz in Deutschland hat benötigt eine Krankenversicherung. Ob in deinem Falle die Sache mit dem 55. Lebensjahr greift, das weiss ich leider auch nicht, meine aber, dass du unabhängig davon trotzdem wieder in der GKV versichert werden musst, nur ab wann und musst du dann ggf. für die Zeit ab Mitgliedschaftsbeginn nachzahlen, maximal ab 01.01.2016.
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1190
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Re: Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon heinrich » 15.06.2019, 07:19

verstehe ich unter "sonstigem Nichterwerb", dass
die Person NICHTS gemacht hat ?

2. Frage: wovon hat die Person denn gelebt ?

Danach kommt Antwort von mir

alphazentral
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 20.09.2016, 17:06

Re: Krankenversicherungspflichtigkeit bei Arbeitslosengeld 2 (AL 2) oberhalb von 55 Jahren

Beitragvon alphazentral » 16.06.2019, 14:24

Hallo Heinrich.

Die Person hat in diesem Sinne gearbeitet, dass sie als Risikounternehmen versucht hat, ein mathematisch-biologisches Verfahren zu entwickeln, dass Einkünfte aus Wertpapieren ermöglicht, wenn das Verfahren vollständig ist. Für die Entwicklung des Verfahrens hat die Zeit nicht ausgereicht. Gelebt hat die Person vom routinierten Umgang mit dem Kochlöffel und vom Verbrauch der vorhandenen Geldanlage.
Motiviert wurde das durch die Ablehnung einer Umschulung von Seiten des Arbeitsamtes während dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 einerseits. Eine Umschulung war in der damaligen Situation sinnvoll. Von der anderen Seite war die Person nicht in der Lage einen einfachen Job bei einer Zeitarbeitsfirma anzunehmen, da diese ihn nicht wollte und erwartete, dass er bei der Arbeitsagentur eine Umschulung macht.

Mit Grüßen
alphazentral


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste