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Betragsberechnung als Rentner

Verfasst: 10.06.2019, 14:34
von Schnels
Zur Zeit bin ich als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach Erreichen der Regelarbeitsarbeitsrente werde ich als Arbeitnehmer weiterarbeiten ( ca. € 1.100 brutto bei 20 Wochenstunden). Aufgrund der geringen Vorversicherungszeit liegt keine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner vor. Muss auf die Altersrente von ca. 300,00 Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden?

Re: Betragsberechnung als Rentner

Verfasst: 10.06.2019, 17:44
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum.
Ja, muss - aufgrund der Meldung als sozialversicherungspflilchtiger Arbeitnehmer führt die Rentenversicherung auch entsprechende Pflichtbeiträge für die Rente ab. Wenn es mal zu einer freiwilligen Versicherung kommt ist die Brutto-Rente auch beitragspflichtig, dann gibt es aber auch einen Beitragszuschuss (auf Antrag) der Rentenversicherung von ca. 7% der Rente.
Gruss
Czauderna