Betragsberechnung als Rentner
Verfasst: 10.06.2019, 14:34
Zur Zeit bin ich als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Nach Erreichen der Regelarbeitsarbeitsrente werde ich als Arbeitnehmer weiterarbeiten ( ca. € 1.100 brutto bei 20 Wochenstunden). Aufgrund der geringen Vorversicherungszeit liegt keine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung für Rentner vor. Muss auf die Altersrente von ca. 300,00 Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden?