Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Merger
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Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon Merger » 21.06.2019, 15:53

Folgender Sachverhalt liegt vor: (Ich kann nur dies wiedergeben was mir sein Sohn heute telefonisch mitgeteilt hat).

Ein Ausländer der seit 4 Jahren in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und bisher über das Sozialamt krankenversichert wurde und zwar bei der DAK wird bei Änderung des Vertrages in einen freiwilligen Versicherungsschutz abgelehnt, da für ihn keine Mitgliedsnr bestehen würde.
Ausländer ist selbständig als Gastwirt.

Danach hätte man einen Antrag bei der AOK gestellt und die verlangen von ihm eine Bestätigung einer PKV, dass kein Versicherungsschutz geboten wird.

Heimatland Somalia - Krankenversicherungsschutz wäre dort nicht möglich.
Ausländer ist bereits 66 Jahre alt und hat chronisches Leiden, womit eine PKV nicht möglich ist.

Was läuft hier schief?
Wer kann hier von den GKV-Experten weiterhelfen.

Gruß Merger

heinrich
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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon heinrich » 24.06.2019, 19:55

wenn ich es richtig verstehe, dann bezog er vom Beginn des in Deutschlands wohnens Sozialhilfe (von der Stadtverwaltung und nicht ALG II (vom JobCenter)
Dann ist er von der Nationalität SOMALI (Du hattest nur geschrieben, dass er Somalia kommt).

Er ist erst 4 Jahre in Deutschland und hat die Sprache schon so gut gelernt, dass er sich selbstständig macht, woooow.

Die Sache , dass man wegen fehlender Versicherungsnummer keine Mitgliedschaft machen kann , ist lächerlich.
Dann soll die KK eben eine Versicherungsnummer vergeben. Das machen wir täglich.

Aber die Antwort der KK dürfte bei diesem Sachverhalt dennoch richtig sein.

Eine freiwillige Versicherung kann es NIEMALS sein. Denn für eine freiwillige Versicherung muss man VORHER bei der KK auch
pflichtversichert oder familienversichert gewegen sein (da meinte derjenige wahrscheinlich damit, als er sagte, dass keine Versicherungsnummer vergeben sei.)

Es wäre hier eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu prüfen.

1) Versicherungspflichtig sind
........
13.
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Zuletzt gesetzlich krankenversichert war er nicht. Also kann es nur eine Mitgliedschaft nach § 5 abs. 1 Nr. 13 Buchstabe B SGB V handeln.

Er ist SELBSTSTÄNDIG; sicherlich hauptberuflich selbstständig.

Schau noch mal in Buchst. B rein
.....es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5... Personen gehören
Das sind die hautberuflich Selbstständige.

FAZIT: keine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich.

Die weiteren Ausschlusstatbestände, die sich aus § 5 Abs. 8a und Abs 11 SGB V ergeben, habe ich erst mal nicht geprüft.


Tja, was denn nun.

Nach § 193 VVG besteht die Verpflichtung eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Die gesetzliche Krankenversicherung braucht daher keine Bescheinigung, dass keine private Versicherung möglich ist,
sondern die private Versicherung braucht eine Bescheinigung, dass keine gesetzliche Versicherung möglich ist.

Merger
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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon Merger » 29.06.2019, 16:27

Danke für die Informationen.
Ich werde Sie entsprechend weiter geben.
Ja, er ist geboren in Somalia und in diesem Land hatte er vermutlich nie eine Krankenversicherung.
Die DAK hatte bisher alle Kosten bezahlt, seit er sich in Deutschland aufhält.

Dann müsste wie ich vermutet habe, und ich nach deinen Aufführungen heraus lese, die GKV bei der er sich meldet, tätig werden und ihn versichern.

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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon Czauderna » 29.06.2019, 21:06

Hallo Merger,
Lese ich nicht so - keine GKV sondern PKV
Gruß
Czauderna

Merger
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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon Merger » 01.07.2019, 10:15

Hallo Czauderna,

und auf welchen § beziehst du dich bezüglich PKV?
Er war noch nie privat kranken versichert und somit müsste er die Wahl haben für die GKV.
Wir könnten ihn lediglich zum Basis-Tarif versichern, aber ich sehe darin keinen Sinn.
Gruß Merger

Czauderna
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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon Czauderna » 01.07.2019, 15:55

Hallo,
Ich selbst beziehe mich auf nix sondern lese nur, das Heinrich eben nicht sagt, dass die GKV zuständig ist, aber warten wir auf Heinrich.
Gruß
Czauderna

heinrich
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Re: Ablehnung der GKV für einen Ausländer

Beitragvon heinrich » 03.07.2019, 07:45

Hallo ,

die Rechtsvorschriften hatte ich doch alle schon reingeschrieben.

Hier nochmals die Aussage aus dem GKV Spitzenverbandes

https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 2.2018.pdf

auf Seite 14
Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, für die in der Vergangenheit keine Krankenversicherung bestanden hat, werden vom Grundsatz her der GKV zugeordnet. Eine Aus-nahme hiervon (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b zweiter Satzteil SGB V: „es sei denn, dass ...“) ist für Personengruppen vorgesehen, die nach ihrem beruflichen Status der PKV zuzuordnen sind. Es handelt sich um hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige bzw. um die versicherungsfreien Per-sonen im Sinne von § 6 Abs. 1 oder 2 SGB V.

Beim Fragesteller gilt dann die Ausnahme;; es sein denn, dass.....es sich um eine hauptberuflich selbstständige Person handelt.

ERGO: keine Mitgliedschaft in der GKV.
ERGO: PKV


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