Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Melanny » 06.07.2019, 12:22

In eigener Versicherungssache:

Ich scheide am 31.7. aus dem Arbeitsleben aus. (Letzter Arbeitstag war gestern, bis Ende Juli Urlaubsansprüche) In der AOK bin ich als freiwilliges Mitglied geblieben, nachdem ich auf Grund von Einkünften mich dort nicht mehr pflichtversichern musste, sondern wählen konnte. Der Arbeitgeber zahlte immer einen Zuschuss.
Für die Rentenberechnung habe ich "Echtzeit" gewählt. (Antrag im April gestellt) Meine Rente wird nicht Ende August gezahlt werden können, sondern mit Verzögerung wegen der Meldung des Arbeitgebers, so dass ich mit 1-2 Monaten ohne Einkommen rechnen muss.
Die KK meinte, dass ich in der Wartezeit weiterhin die Beitrage in der Höhe fällig werden, die ich während meiner Arbeitszeit gezahlt habe, also die volle Höhe einschließlich der gewährten Zuschüsse.

Ich das rechtens oder müsste zunächst erst einmal der Mindestbeitrag festgesetzt werden?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Czauderna » 06.07.2019, 13:57

Hallo,
nein, so wie geschildert sehe ich das anders. Der Arbeitgeber meldet dich zum 31.07.2019 ab - das Datum steht fest, für die Abmeldung kann er sich aber bis zu sechs Wochen Zeit lassen. Ich nehme an, du wirst als Rentnerin nicht pflichtversichert sein. Das wird bei der Antragstellung geprüft (Vorversicherungszeit - 9/10 Regelung). Wenn dem so ist, wirst du dich ab dem 01.08.2019 freiwillig versichern müssen und die Beiträge werden dann nach deinem Einkommen berechnet. Wenn du noch keinen Rentenbescheid hast und sonst keine weiteren Einkünfte, dann musst du nach der Mindesteitragsbemessungsgrenze zahlen, die in diesem Jahr bei ca. 1033,00 € im Monat liegt. So muss dich die Kasse erst mal einstufen - natürlich, sobald dir der Rentenbescheid vorliegt wird auch die Rente ab Rentenbeginn (01.08.2019) beitragspflichtig und du musst dann auch ggf. mit einer Nachzahlung rechnen.
Solltest du dagegen die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben, dann musst du ab dem 01.08. erst mal Pflichtbeiträge als Rentenantragstellerin zahlen, die in der Höhe gleich hoch sind wie bei der freiwilligen Versicherung. Ab Rentenbeginn führt dann die Rentenversicherung die Beitraege direkt an die Kasse ab.
Gruss
Czauderna

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträgen

Beitragvon Melanny » 06.07.2019, 15:16

Danke.
Die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner sind erfüllt. (schriftlich bestätigt)

Ich kann einen Antrag für einen Beitragszuschuss an den RV-Träger stellen. Dies habe ich gleich bei Antragsabgabe gemacht. "JA" angekreuzt bei 11.3. "Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV?" Da dürfte wohl kein Extraantrag notwendig sein.

Mein Arbeitgeber macht die Abrechnung und damit auch die Abmeldung zwischen dem 15. und 17. Juli. (vor 2 Tagen angerufen)
So wie ich Deine Antwort verstehe, darf man mir dadurch ab August bis zum Eingang des Rentenbescheides nicht Beiträge auf Grund meines "alten" Gehalts abziehen. Eventuelle Nachzahlungen - OK, aber dafür gibt es ja auch die Rente rückwirkend.


(Hochrechnung wäre einfacher gewesen, aber da hätte ich auf eine rückwirkende Lohnerhöhung verzichten müssen, die erst jetzt im Juli rückwirkend zum 1.1. 2019 gezahlt wird und Einfluss auf die Rentenhöhe haben kann.)

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Czauderna » 06.07.2019, 16:05

Hallo,
zu wann genau beginnt die Rente - zum 01.08. oder früher, oder sogar später ?
Gruss
Czauderna

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Melanny » 06.07.2019, 16:25

01.08. 2019

(Abmeldung/Abrechnung des AG Mitte Juli bezieht sich auf den gesamten Monat Juli - Kündigung Arbeitsvertrag meinerseits fristgemäß zum 31.7., Rente 63 mit Abzügen)

LG Melanny
Zuletzt geändert von Melanny am 06.07.2019, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Czauderna » 06.07.2019, 16:36

Hallo,
also, wenn es ab dem 01.08.2019 zur Pflichtversicherung in der KVdR. kommt, dann gibt es keinen Beitragszuschuss der Rentenversicherung, der beantragt werden muss. Die Rentenversicherung führt ihren Anteil zusammen mit deinem Anteil ab dem 01.08.2019 an die Krankenkasse ab.
Solltest du neben deine gesetzlichen Rente noch andere Versorgungsbezüge haben, dann sind diese grundsaetzlich auch beitragspflichtig. Die Zahlstelle dieser Bezüge muss grundsaetzlich deine Krankenkassenbeiträge dafür einbehalten und an die Kasse abführen.
Andere Einkünfte, wie z.B. Kapüitalerträge oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bleiben beitragsfrei.
Solltest du noch nebenberuflich Selbständig sein oder werden, kommt es auf die Höhe des Arbeitseinkommens an für die Frage ob jenes auch der Beitragspflicht unterliegt.
Was die Überbrückungszeit bis zum Eingang der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse betrifft, so wird es wohl, wie auch schon beschrieben habe zum Pflichtbeitrag als Rentenantragstellerin kommen. In meiner Praxis als Krankenkassenmitarbeiter haben wir in solchen Fällen diesen RA-Beitrag einfach für drei Monate gestundet um uns und vor allen Dingen den Versicherten unnötigen Aufwand zu ersparen.
Gruss
Czauderna

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Melanny » 06.07.2019, 17:09

Einen weiteren Versorgungsbezug kann ich erst nach Erhalt des Rentenbescheids beantragen. Dass auch darauf Beiträge anfallen ist mir klar.
Andere Einkünfte gibt es nicht.

Von welcher Höhe des Pflichtbeitrags als R-Antragstellerin darf ich ausgehen?

LG Melanny

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Czauderna » 06.07.2019, 17:22

Hallo,
nach dem vorhandenen Einkommen und wenn da erst mal keines ist, dann von genau 1038,33 € (Mindestbeitragsbemessungsgrenze) - das wären ca. 185,00 € (incl. Pflegeversicherung) und die gäbe es für alle gezahlten Beiträge nach dem 01.08.2019 dann nach Rentenbewilligung ab 01.08.2019 wieder zurück.
Gruss
Czauderna

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Melanny » 06.07.2019, 19:19

Danke, deckt sich mit meiner Annahme.

Mein SB meinte, ich müsse die üblichen (rund dreimal so hohen) so hohen Beiträge entsprechend meines vorherigen Gehalts als "Vorschuss" zahlen und das Zuviel würde dann später zurückgezahlt.

Schönes Wochenende
Melanny

Melanny
Postrank4
Postrank4
Beiträge: 34
Registriert: 20.10.2017, 15:32

Re: Höhe meiner eigenen Versicherungsbeiträge

Beitragvon Melanny » 17.07.2019, 08:42

Hallo,

Beitragszahlung ebenfalls geklärt. Bis zum Rentenbescheid sind nur die Mindestbeiträge fällig.

LG Melanny


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 33 Gäste