Hohe Rückzahlung KV & PV aus Renteneinkünfte rechtens ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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undercoverbs
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Hohe Rückzahlung KV & PV aus Renteneinkünfte rechtens ?

Beitragvon undercoverbs » 18.07.2019, 10:03

Hallo,

ich beziehe seit einigen Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite Teilzeit.
In der Krankenkasse bin ich pflichtversichert.
Nun wurde von seiten der KK festgestellt, dass von meine Renteneinkünften seit 01.01.18 keine KV & PV Beiträge gezahlt wurden
Nach Rücksprache mit der KK sagte man mir, das es ein Fehler in ihrem System gewesen wäre und bei einer Überprüfung wäre das jetz aufgefallen.
Hinweis: Ich bin fest in der Annahme gewesen, dass von meinen Renteneinkünften auch Beiträge an die KK abgeführt wurden, man hat mir auch gesagt
dass der Fehler nicht bei mir lag, aber sie das Geld über den Rentenversicherungsträger zurückfordern.

Auch der Rentenversicherungsträger bestätigte mir das ich gar nicht erkenn konnte, ob Beiträge abgeführt wurden, trotzdem müssen die
Beiträge zurückgefordert werden.

Nun kam der Bescheid, insgesamt werden über 2000 € zurückgefordert und die Renteneinkünfte in Zukunft gekürzt in Höhe der KV & PV Beiträge.
Begründet wird das mit § 255 Abs.2 SGB in Verbindung mit § 60 SGB XI .

Meine Frage hierzu:
Gibt es rein rechtlich irgendeine Möglichkeit, die Rückzahlung zu wiedersprechen und nicht zu zahlen ?
Ich bin mehr als sauer, dass man 18 Monate der Fehler nicht auffällt und nun ohne das ich eine Chance habe die Rückzahlung eingefordert wird.
Ich bin schwerkrank und Alleinverdiener für eine Familie mit 2 kleinen Kindern. Diesen musste ich jetzt erstmal beibringen, das der geplante
Familienurlaub ausfällt, das es finanziell aufgrund der Rückzahlung nicht möglich ist.

Es würde mich freuen, wenn jemand hier Tipps geben könnte wie die Rückzahlung vermieden werden kann...

Vielen Dank !

Czauderna
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Re: Hohe Rückzahlung KV & PV aus Renteneinkünfte rechtens ?

Beitragvon Czauderna » 18.07.2019, 10:22

Hallo und willkommen im Forum
grundsaetzlich gilt, dass Beiträgsforderungen erst vier Jahre nach Entstehen verjähren. Von daher kann die Rentenversicherung oder auch die Kasse eine Nacherhebung vornehmen, selbst dann, wenn es sich um einen "Fehler im System" handelt. Natürlich kann man dagegen auch einen Widerspruch einglegen, mir ist allerdings keine definitive Rechtsgrundlage bekannt, ausser dem Argument, dass man nachweislich nicht erkennen konnte, das keine Beiträge abgeführt wurden und man deshalb auch die Renten im guten Glauben verbraucht hat. Ob das allerdings etwas nützt, das kann ich nicht sagen - da bleibt dann wohl nur der Rechtsweg übrig. Was meinen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Hohe Rückzahlung KV & PV aus Renteneinkünfte rechtens ?

Beitragvon Rossi » 19.07.2019, 08:34

Die Rückforderung der nicht eingehaltenen Beiträge zur Kv und Pv ist spezialgesetzlich in § 255 Abs. 2 SGB V und § 60 SGB XI geregelt.

Dort gibt es überhaupt keinen Ermessenspielraum; es ist eine völlig gebundene Entscheidung. Auch Vertrauensschutz gibt es dort nicht! Es spielt grundsätzlich auch keine Rolle, ob die Unkenntnis oder das Unterlassen des Beitragseinbehaltes verschuldet war.

Die DRV kann diesen Rückstand mit max. der Hälfte der monatlichen Rente aufrechnen, mehr geht auf keinen Fall. Du bist auch nicht verpflichtet ggf. selber etwas an die DRV zu zahlen. Es geht ausschließlich nur über die Verrechnung mit der lfd. Rente.


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