Hallo,
ich beziehe neuerdings eine teilweise Erwerbsminderungsrente, stehe weiterhin in einem festen Arbeitsverhältnis und war lückenlos Mitglied in der GKV. Müsste ich jetzt schon in der Kvdr bei meiner KK versichert sein oder gilt das nur bei einer vollen EMR? Muss ich das separat beantragen oder sollte das automatisch durch die KK erfolgen nachdem die DRV sie informiert hat?
Lieben Gruß Fristelbande
Teilweise EMR und KVdR
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Re: Teilweise EMR und KVdR
Hallo und willkommen im Forum
Die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ist vorrangig vor der Krankenversicherungspflicht als Rentner, d.h. die Rentenversicherung macht zwar Meldung an die Kasse und natürlich führt sie auch die Beiträge ab, aber solange der Arbeitgeber nicht abmeldet, bleibt dieses Versicherungsverhältnis vorrangig.
Gruss
Czauderna
Die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer ist vorrangig vor der Krankenversicherungspflicht als Rentner, d.h. die Rentenversicherung macht zwar Meldung an die Kasse und natürlich führt sie auch die Beiträge ab, aber solange der Arbeitgeber nicht abmeldet, bleibt dieses Versicherungsverhältnis vorrangig.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 28.08.2019, 23:20
Re: Teilweise EMR und KVdR
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Gruß Fristelbande
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Gruß Fristelbande
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