Nachgehender Leistungsanspruch bei Unterbrechung ALG I

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KarlHeinz
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Nachgehender Leistungsanspruch bei Unterbrechung ALG I

Beitragvon KarlHeinz » 30.08.2019, 15:20

Hallo,

ich möchte meinen ALG I-Bezug wiederholt unterbrechen.
Damit der nachgehende Leistungsanspruch bei der GKV eintritt, darf die Unterbrechung max. 1 Monat dauern.
Das habe ich schon erfolgreich praktiziert.

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass vor und nach dem nachgehenden Leistungsanspruch eine Pflichtversicherung von min. 1 Monat vorliegen muss. Aber ist das richtig? Ich kann nirgendwo etwas derartiges finden.

Extreme Beispiele:
- Kann ich also für bis zu 1 Monat unterbrechen und den nachgehenden Leistungsanspruch erhalten, obwohl anschließend nur noch 1 Tag ALG I-Anspruch besteht?
- Kann ich bis zu 1 Monat unterbrechen, obwohl ich seit der letzten Unterbrechung mit nachgehendem Leistungsanspruch weniger als 1 voller Monat ALG I-Bezug liegt?

Gibt es aber irgendeiner Häufigkeit Probleme mit der KV oder der Agentur für Arbeit?

Gruß,
KarlHeinz

Czauderna
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Re: Nachgehender Leistungsanspruch bei Unterbrechung ALG I

Beitragvon Czauderna » 30.08.2019, 16:07

Hallo,
es besteht keine Mitgliledschaft in dieser Zeit bei der Krankenkasse,sondern nur der nachgehende Leistungsanspruch und wenn der nicht besteht, dann folgt die obligatorische Anschlussversicherung, die allerdings Geld kosten würde. Der KV. ist das egal, solange die gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Wie das bei der Agentur für Arbeit aussieht, das kann ich nicht sagen.
Was deine konkrete Frage angeht, nein ich kenne auch keine Regelung, die eine mindestens einmonatige Pflichtversicherung vorschreibt.
Vielleicht kann sich dazu ein aktiver Experte von der GKV mal melden.
Gruss
Czauderna


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