Nachgehender Leistungsanspruch bei Unterbrechung ALG I
Verfasst: 30.08.2019, 15:20
Hallo,
ich möchte meinen ALG I-Bezug wiederholt unterbrechen.
Damit der nachgehende Leistungsanspruch bei der GKV eintritt, darf die Unterbrechung max. 1 Monat dauern.
Das habe ich schon erfolgreich praktiziert.
Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass vor und nach dem nachgehenden Leistungsanspruch eine Pflichtversicherung von min. 1 Monat vorliegen muss. Aber ist das richtig? Ich kann nirgendwo etwas derartiges finden.
Extreme Beispiele:
- Kann ich also für bis zu 1 Monat unterbrechen und den nachgehenden Leistungsanspruch erhalten, obwohl anschließend nur noch 1 Tag ALG I-Anspruch besteht?
- Kann ich bis zu 1 Monat unterbrechen, obwohl ich seit der letzten Unterbrechung mit nachgehendem Leistungsanspruch weniger als 1 voller Monat ALG I-Bezug liegt?
Gibt es aber irgendeiner Häufigkeit Probleme mit der KV oder der Agentur für Arbeit?
Gruß,
KarlHeinz
ich möchte meinen ALG I-Bezug wiederholt unterbrechen.
Damit der nachgehende Leistungsanspruch bei der GKV eintritt, darf die Unterbrechung max. 1 Monat dauern.
Das habe ich schon erfolgreich praktiziert.
Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass vor und nach dem nachgehenden Leistungsanspruch eine Pflichtversicherung von min. 1 Monat vorliegen muss. Aber ist das richtig? Ich kann nirgendwo etwas derartiges finden.
Extreme Beispiele:
- Kann ich also für bis zu 1 Monat unterbrechen und den nachgehenden Leistungsanspruch erhalten, obwohl anschließend nur noch 1 Tag ALG I-Anspruch besteht?
- Kann ich bis zu 1 Monat unterbrechen, obwohl ich seit der letzten Unterbrechung mit nachgehendem Leistungsanspruch weniger als 1 voller Monat ALG I-Bezug liegt?
Gibt es aber irgendeiner Häufigkeit Probleme mit der KV oder der Agentur für Arbeit?
Gruß,
KarlHeinz