Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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sl8741
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Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon sl8741 » 19.09.2019, 16:26

Guten Tag!

Habe im Forum leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie hier mal:

Ich bin selbständig und habe Schulden bei der Krankenkasse. Hierzu zwei Fragen:

01. Ich habe gelesen, dass Krankenkassenschulden einer Verjährung unterliegen. Z.B. 4 Jahre, wenn man die KK-Beiträge nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat. D.h. also, man muss sich ständig um Zahlung der Beiträge bemüht haben, auch wenn man sie nicht immer pünktlich zahlen konnte? Also müsste dann Vorsatz vorgelegen haben, wenn man die Forderungen und Mahnungen der KK ständig ignoriert hat? Oder was kann ich unter "Vorsatz" verstehen? Und wie kann überhaupt Verjährung eintreten, wenn die Verjährung durch Mahnungen der KK gehemmt wird? Ich gehe ja mal davon aus, dass jede KK mahnt, sobald Beitragsrückstände auftreten und somit die Verjährung immer gehemmt wird?

02. Wenn ich meine gesetzliche KK trotz Beitragsschulden und ruhenden Leistungen wechseln möchte, setzt dann die alte KK die neue KK in Kenntnis über die Beitragsschulden und die ruhenden Leistungen, so dass das Ruhen der Leistungen von der neuen KK übernommen wird (wobei ich natürlich nicht vorhabe, meine alte KK um die Beiträge "zu prellen")? Also könnte ich dann theoretisch bei meiner alten KK bleiben, da sich nichts am gegenwärtigen Zustand ändert?

Danke schon mal vorab für Antworten!

Czauderna
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Re: Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon Czauderna » 19.09.2019, 18:03

Hallo und willkommen im Forum
1. Beiträge verjähren 4 Jahre nach Entstehung der Beitragspflicht, d.h. wenn durch Massnahmen der Kasse keine Forderung zur Beitragszahlung vorliegen, dann sind z.B. heute Beiträge aus dem Jahre 2014 verjährt.
Werden dagegen Beiträge vorsätzlich nicht gezahlt, also man weiss, dass die Beiträge zu zahlen sind, zahlt sie aber nicht, dann verjähren solche Beiträge erst nach 30 Jahren. wenn das nicht verständlich genug ist, liefere ich gerne ein Beispiel.
2.
2. Ja, genau so ist es - beim Wechsel innerhalb der GKV muss die alte Kasse von der Mitgliedschaft in der neuen Kasse informiert werden, da sonst die Kündigung nicht klappt, und setzt dann die neue Kasse vom Ruhen der Leistung in kenntnis.
Gruss
Czauderna

sl8741
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Re: Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon sl8741 » 22.09.2019, 14:15

Hallo Czauderna!

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, ich habe noch eine Nachfrage zu Punkt 1: "wenn durch Massnahmen der Kasse keine Forderung zur Beitragszahlung vorliegen, dann sind z.B. heute Beiträge aus dem Jahre 2014 verjährt." Das heisst, wenn die Krankenkasse KEINE Mahnung o.ä. geschickt hat, dann sind Beiträge aus 2014 verjährt? Oder muss z.B. gar ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegen? Und wie wird seitens der KK ein Vorsatz des Versicherten bewiesen, aus dem hervorgeht, dass er mutwillig keine Beiträge bezahlt hat?

Danke!

sl8741
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Re: Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon sl8741 » 22.09.2019, 14:36

sl8741 hat geschrieben:Hallo Czauderna!

Vielen Dank für die Antwort!

Ja, ich habe noch eine Nachfrage zu Punkt 1: "wenn durch Massnahmen der Kasse keine Forderung zur Beitragszahlung vorliegen, dann sind z.B. heute Beiträge aus dem Jahre 2014 verjährt." Das heisst, wenn die Krankenkasse KEINE Mahnung o.ä. geschickt hat, dann sind Beiträge aus 2014 verjährt? Oder muss z.B. gar ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegen? Und wie wird seitens der KK ein Vorsatz des Versicherten bewiesen, aus dem hervorgeht, dass er mutwillig keine Beiträge bezahlt hat?

Danke!



Noch eine kurze Frage: Wenn z.B. die alte KK bereits eine Vollstreckung der ausstehenden Beiträge veranlasst hat und keine Ratenzahlung mehr bewilligt, wie steht es dann bei einem Wechsel der KK? Dann bekomme ich ja bei der neuen KK niemals Leistungen, wenn keine Ratenzahlung mehr erfolgt und Vollstreckung nicht fruchtbar ist? Dann ist man quasi lebenslang im Notfall-Tarif?

Czauderna
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Re: Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon Czauderna » 23.09.2019, 10:40

Hallo,
wenn durch Massnahmen, also Mahnungen, Vollstreckung, öffentlicher Aushang, die Verjährung gehemmt oder unterbrochen wurde, dann sind die Beiträge aus 2014 noch nicht verjährt. Lebenslang im Notfall-Tarif - sagen wir mal so - theoretisch kann das möglich sein, allerdings gibt es aber im Laufe eines Lebens oftmals Veränderungen, z.B. Familienversicherung oder ALG-2 Bezug oder Niederschlagung der Schulden durch die Kasse oder Privatinsolvenz.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel

Beitragvon aldi110 » 23.09.2019, 18:22

moin,

es gibt einen Weg wieder in die Regel-Versorgung zu kommen, sobald du in die Privatinsolvenz gehst wird der Notfall-Tarif beendet.

gruß Aldi


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