Schulden Krankenkasse Verjährung und Wechsel
Verfasst: 19.09.2019, 16:26
Guten Tag!
Habe im Forum leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie hier mal:
Ich bin selbständig und habe Schulden bei der Krankenkasse. Hierzu zwei Fragen:
01. Ich habe gelesen, dass Krankenkassenschulden einer Verjährung unterliegen. Z.B. 4 Jahre, wenn man die KK-Beiträge nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat. D.h. also, man muss sich ständig um Zahlung der Beiträge bemüht haben, auch wenn man sie nicht immer pünktlich zahlen konnte? Also müsste dann Vorsatz vorgelegen haben, wenn man die Forderungen und Mahnungen der KK ständig ignoriert hat? Oder was kann ich unter "Vorsatz" verstehen? Und wie kann überhaupt Verjährung eintreten, wenn die Verjährung durch Mahnungen der KK gehemmt wird? Ich gehe ja mal davon aus, dass jede KK mahnt, sobald Beitragsrückstände auftreten und somit die Verjährung immer gehemmt wird?
02. Wenn ich meine gesetzliche KK trotz Beitragsschulden und ruhenden Leistungen wechseln möchte, setzt dann die alte KK die neue KK in Kenntnis über die Beitragsschulden und die ruhenden Leistungen, so dass das Ruhen der Leistungen von der neuen KK übernommen wird (wobei ich natürlich nicht vorhabe, meine alte KK um die Beiträge "zu prellen")? Also könnte ich dann theoretisch bei meiner alten KK bleiben, da sich nichts am gegenwärtigen Zustand ändert?
Danke schon mal vorab für Antworten!
Habe im Forum leider keine passende Antwort auf meine Frage gefunden, deshalb stelle ich sie hier mal:
Ich bin selbständig und habe Schulden bei der Krankenkasse. Hierzu zwei Fragen:
01. Ich habe gelesen, dass Krankenkassenschulden einer Verjährung unterliegen. Z.B. 4 Jahre, wenn man die KK-Beiträge nicht vorsätzlich nicht gezahlt hat. D.h. also, man muss sich ständig um Zahlung der Beiträge bemüht haben, auch wenn man sie nicht immer pünktlich zahlen konnte? Also müsste dann Vorsatz vorgelegen haben, wenn man die Forderungen und Mahnungen der KK ständig ignoriert hat? Oder was kann ich unter "Vorsatz" verstehen? Und wie kann überhaupt Verjährung eintreten, wenn die Verjährung durch Mahnungen der KK gehemmt wird? Ich gehe ja mal davon aus, dass jede KK mahnt, sobald Beitragsrückstände auftreten und somit die Verjährung immer gehemmt wird?
02. Wenn ich meine gesetzliche KK trotz Beitragsschulden und ruhenden Leistungen wechseln möchte, setzt dann die alte KK die neue KK in Kenntnis über die Beitragsschulden und die ruhenden Leistungen, so dass das Ruhen der Leistungen von der neuen KK übernommen wird (wobei ich natürlich nicht vorhabe, meine alte KK um die Beiträge "zu prellen")? Also könnte ich dann theoretisch bei meiner alten KK bleiben, da sich nichts am gegenwärtigen Zustand ändert?
Danke schon mal vorab für Antworten!