Angestellt + Selbständig

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Angestellt + Selbständig

Beitragvon Frank1 » 22.09.2019, 14:19

bin ich seit einigen Jahren.
Bisher überwog das Angestelltenverhältnis. Somit war die Selbständigkeit sozialversicherungsfrei.
In diesem Jahr allerdings werden die Einnahmen/Gewinn und die Arbeitszeit aus der Selbständigkeit überwiegen.
Welche Konsequenzen hat dies im Nachhinein, wenn z.B. der relevante Betrag bei der Selbständigkeit 2019 um 5.000,- Euro höher liegt als bei
dem Angestelltenverhältnis?

Wenn ich ab dem 1. Oktober 2019 nur noch selbständig tätig bin, wie errechnet sich der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag?

Vielleicht so?:
Jahresgewinn 36.000,- Euro. Geteilt durch 12 Monate x 3 Monate = 9.000,- Euro. Hiervon ist der Beitrag zu zahlen.
Damit würde ich mich besser stehen, da bei einer reinen Selbständigkeit in den letzten 3 Monaten der Gewinn höher wäre, als
im Jahresdurchschnitt.

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Czauderna » 22.09.2019, 14:28

Frank1 hat geschrieben:bin ich seit einigen Jahren.
Bisher überwog das Angestelltenverhältnis. Somit war die Selbständigkeit sozialversicherungsfrei.
In diesem Jahr allerdings werden die Einnahmen/Gewinn und die Arbeitszeit aus der Selbständigkeit überwiegen.
Welche Konsequenzen hat dies im Nachhinein, wenn z.B. der relevante Betrag bei der Selbständigkeit 2019 um 5.000,- Euro höher liegt als bei
dem Angestelltenverhältnis?

Wenn ich ab dem 1. Oktober 2019 nur noch selbständig tätig bin, wie errechnet sich der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag?

Vielleicht so?:
Jahresgewinn 36.000,- Euro. Geteilt durch 12 Monate x 3 Monate = 9.000,- Euro. Hiervon ist der Beitrag zu zahlen.
Damit würde ich mich besser stehen, da bei einer reinen Selbständigkeit in den letzten 3 Monaten der Gewinn höher wäre, als
im Jahresdurchschnitt.

Hallo,
du vergisst dein Arbeitsentgelt, welches mit dem Bruttobetrag hinzugerechnet wird (Dein Arbeitgeber führt keine Kranken- und Pfleversicherungsbeiträge ab) und evtl. auch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung oder Kapitalerträge. Alldas wird zusammengerechnet und ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze dann Beitragspflichtig
Gruss
Czauderna

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Frank1 » 22.09.2019, 15:06

vielen Dank erst mal. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und Kapitalerträge habe ich keine.
Der erste Satz ist allerdings für mich unklar, da er nie eintreten wird. Entweder zahlt der Arbeitgeber Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder ich arbeite nicht auf Steuerkarte.
Bis einschließlich diesen Monat habe ich über meinen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Der Gewinn aus der Selbständigkeit ist derzeit noch sozialversicherungsfrei. Ich habe noch die Chance den Gewinn durch Betriebsausgaben und durch weniger Arbeit zu senken bzw. Rechnungen ins Jahr 2020 zu legen.
Fragen anders ausgedrückt: (9 Monate angestellt, 12 Monate selbständig) Unterliegt bei einem Jahresgewinn von 36.000,- Euro der gesamte Gewinn der Beitragspflicht zur KV + PV oder nur der Anteil für 3 Monate (reine Selbständigkeit), also 9.000,- Euro?
Wenn sich durch den Steuerbescheid ergibt , dass die Selbständigkeit (12 Monate angestellt, 12 Monate selbständig) Hauptarbeit war, welche Konsequenzen hat dies?

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Czauderna » 22.09.2019, 19:21

Hqallo,
einfac h ausgwdrückt - wenn sich ergibt, dass hauptberufliche Selbständigkeit während einer Beschaeftigung als Arbeitnehmer vorliegt, dann tritt keine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Das bedeutet, keine Abführung von Pflchtbeiträgen zur KV und PV durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse. Einstufung bei der Krankenkenkasse als Selbständiger, also freiwillig versichert. Die "Steuerkarte" hat damit nichts zu tun.
Gruss
Czauderna

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Frank1 » 22.09.2019, 19:48

Scheint doch etwas schwierig zu sein. Wie reden derzeit aneinander vorbei.

1.) Derzeit hauptberuflich angestellt: Nächstes Jahr erhalte ich den Steuerbescheid für 2019. Wenn dort ersichtlich ist, dass ich als Selbständiger mehr verdient habe als als Angestellter, welche Konsequenzen hätte dies für mich?

2.) Wenn ich mein derzeitiges Angestelltenverhältnis zum 30. September 2019 beende und ab 1. Oktober 2019 nur noch selbständig tätig bin, wie errechnet sich der Beitrag für diese 3 Monate?

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Czauderna » 23.09.2019, 09:32

Frank1 hat geschrieben:Scheint doch etwas schwierig zu sein. Wie reden derzeit aneinander vorbei.

1.) Derzeit hauptberuflich angestellt: Nächstes Jahr erhalte ich den Steuerbescheid für 2019. Wenn dort ersichtlich ist, dass ich als Selbständiger mehr verdient habe als als Angestellter, welche Konsequenzen hätte dies für mich?
Allein das Einkommen ist nicht ausschlaggebend - Die Kasse könnte aber aufgrund der Tatsache, dass im Einkommensteuerbescheid Arbeitseinkommen aufgeführt ist, prüfen, ob in 2019 eine hauptberufliche Selbständigkeit vorlag und keine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Wie gesagt, die Kasse könnte - es ist nicht gesagt, dass sie es auch macht.

2.) Wenn ich mein derzeitiges Angestelltenverhältnis zum 30. September 2019 beende und ab 1. Oktober 2019 nur noch selbständig tätig bin, wie errechnet sich der Beitrag für diese 3 Monate?

Die Kasse wird zunächst anhand deiner Angaben die Einstufung ab 01.10.2019 als vorläufig vornehmen, d.h. mindestens nach 1038,33 € mtl.
Zu den beitragspflichtigen Einnahmen zählen neben dem Arbeitseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung und/oder Kapitalerträge.
Wenn du im Jahre 2020 dann den Einkommensteuerbescheid für 2019 vorlegst, dann wird die Kass anhand dieses Bescheides die Beiträge ab 01.10.2019 endgültig festlegen. Danach werden die einzelnen Posten, die beitragspflichtig sind durch 12 geteilt und damit hat man dann die monatlichen Einkünfte .Für 2020 wird dann der Beitrag aus 2019 als vorläufig angesetzt bis zur Vorlage des Bescheides für 2020, usw., usw.

Gruss
Czauderna

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Frank1 » 29.09.2019, 13:18

Welche finanziellen Konsequenzen Punkt 1 hat, weiß ich nun immer noch nicht.

Ist aber vorerst egal, da ich ab dem 1. Oktober nur noch selbständig tätig bin.
Da der Gewinn der letzten drei Monate durch Anrechnung des Gewinn der ersten neun Monate reduziert wird,
zahle ich deutlich weniger als den üblichen Beitrag.

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Re: Angestellt + Selbständig

Beitragvon Czauderna » 29.09.2019, 14:20

Hallo,
richtig - die Angaben im Steuerbescheid zum Arbeitseinkommen werden durch 12 geteilt und der Betrag dann ab 01.10. angesetzt, aber insgesamt bleibt es bei der Mindestbeitragsgrenze von 1038,33 € mtl.
Gruss
Czauderna


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