Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Oliverxx
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Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Oliverxx » 15.10.2019, 12:09

Hallo liebe Gemeinde,

das Thema konnte ich so noch nicht finden, deshalb frage ich neu.

Wie läuft so ein Krankenkassenwechsel überhaupt praktisch richtig ab. Ich bin schon seit 15 Jahren bei der selben KK (Big-direct gesund) und will endlich raus. Die ist furchtbar geworden.

Ich muss jetzt eine 18 Monatsfrist abwarten, da ich zwar den Job gewechselt hatte, aber von dieser Fristenreform gar nichts wusste. :x

Ich kündige schriftlich, erhalte ein Kündigungsschreiben und dann läuft meine Mitgliedschaft einfach ab? Und bekomme ich autom. eine Neue bzw. wird das überwacht? In Deutschland ist man ja als "mündiger Bürger" nicht ganz frei. Oder was ist wenn ich das vergesse, bin ich dann nicht versichert?

Gibt ja in DE genug Menschen ohne KK.

BG
Oliver

Czauderna
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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Czauderna » 15.10.2019, 14:21

Hallo und willkommen im Forum.
Ja, richtig - du kündigdst deine Mitgliedschaft und bekommst innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung. Jetzt kannst du dir eine neue Krankenkasse suchen und dort die Mitgliedschaft beantragen. Dein Arbeitgeber (falls vorhanden) bekommt von der neuen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V. - deiner alten Kasse musst du aber vor Ablauf der Mitgliedschaft dort die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse nachweisen , ansonsten ist die Kündigung unwirksam - das ist wichtig.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Oliverxx » 15.10.2019, 20:52

Hallo,
danke für die Antwort.

Aber müssen die Krankenkassen oder der Gesetzgeber einen gar nicht darüber aufklären, dass Reformen statt gefunden haben und nun meine Fristen ablaufen? (Wäre ja mal wieder eine tolle selbstgefällige Gesetzgebung)

So eine Vorgehensweise ist nicht überall rechtskräftig.

Folgender fiktiver Fall:
Nehmen wir mal an, ein Schelm fälscht diese neue Mitgliedsbescheinigung um 6 Monate Krankenkassengebühren zu sparen (z.B.: Student).
Er sucht sich keine neue KK und bleibt 6 Monate ohne Versicherung. Wird dies irgendwo protokolliert oder überwacht?

Nach 6 Monate sucht er sich doch eine Neue und reicht aber wieder aber eine gefälschte Kündigung mit vordatiertem Datum der 6 Monate ein.

Wie fällt dies auf? Muss er Beiträge nachzahlen?

(Keine Sorgen oder Rügen bitte, ich habe so etwas nicht vor. Mich interessiert das leglich aus praktischen Gesichtspunkten der Neugierde)

BG
Oliver

heinrich
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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon heinrich » 15.10.2019, 21:43

Hallo,

Achtung Czauderna:
Das KK-Wahlrecht hat sich geändert. Deine Antwort ist nicht mehr richtig.

Bei sich nahtlos aneinanderfolgenden Mitglieschaften (auch sogar Wechsel des Arbeitgeber A zu Arbeitgeber B)
besteht bei erfüllter Bindungsfrist ein SOFORTIGES Wechselrecht (nicht als Kündigung).

ABER: wird dieses Recht nicht genutzt (innerhalb 14 Tage müsste dies ja erfolgen)
ergibt sich (bei bisher) Bindungsfrist
EINE NEUE Bindungsfrist

Bsp:
Beschäftigung bei Arbeitgeber A
1.1.2010 bis 31.08.2019 (KK YX)

Ab 1.9.2019 Aufnahme der Beschäftigung bei Arbeitger B
Der Arbeitnehmer hat allerdings KEINE neue KK innerhalb von 14 Tagen gewählt.

DANN: beginnt am 1.9.2019 eine NEUE Bindungsfrist von 18 Monaten.

lieber Kollege Czaudern: den folgenden Link (60 Seiten)
habe ich mir sehr oft durchlesen müssen, um es zu verstehen.
Danach haben ich die Kollegen bei mir im Team in mehreren kleinen Gruppen geschult.
Wenn ich es nicht so oft gelesen und geschult hätte, dann hätte ich nix verstanden.

https://www.inside-partner.de/wp-conten ... traege.pdf
Fachkonferenz Beiträge vom 12.06.2019. Dies kennst Du mit Sicherheit nicht.

Auf süßen kleinen 60 Seite (Seite 7 bis 66) hat der GKV-Spitzenverband das modifizierte Krankenkassenwahlrecht
beschrieben. Es ist alles total crazy. Lies es mal aus Spaß durch . Du hast ja Zeit :-)

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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Czauderna » 15.10.2019, 21:49

Hallo,
nun, wenn Betrug vorliegt, dann sind die Sachverhalte natürlich anders, allerdings wuesste ich nicht, warum jemand eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V fälschen sollte. Ausserdem, wenn er sich dann eine neue Kasse sucht, dann will die natürlich wissen bis wann er wie und wo versichert war.
Seiner alten Kasse hat er zwar durch die vorgelegte (gefälschte) Mitgliedsbescheinigung "nachgewiesen", dass er eine neue Krankenkasse hat, aber der neuen Kasse kann er nicht nachweisen, wo er denn die letzten sechs Monate (Beispiel von dir) versichert war, denn die Kündigungsbestätigung der alten Kasse muesste er dann auch fälschen und das wäre, wie gesagt Betrug und damit strafbar.
Welche Reforem meinst du eigentlich ?.
Im übrigen werden alle Gesetze in den offiziellen Anzeigern berkanntgegeben und auch die Kassen veröffentlichen wichtige Mitteilungen auf ihren Internetseiten oder den Mitgliederzeitschriften. Jeden Versicherten gesondert anzusprechen wenn es neue Gesetze, Richtlinien oder Urteile gibt, das würde wohl den Rahmen, auch den Kostenrahmen sprengen.
Ich denke, dass damit die Neugier befriedigt sein dürfte, wenn nicht, dann weiter fragen.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Czauderna » 15.10.2019, 21:53

Hallo Heinrich,
vielen Dank für den Hinweis, aber ich habe die Bindungsfrist jetzt nicht extra erwähnt. Ich bin davon ausgegangen, das ein ganz normaler Wechsel der Krankenkasse stattfinden soll, also von Kasse A zu Kasse B. Wenn er nun zum 31.12.2019 kündigt. Ist dann der Ablauf tatsaechlich nicht mehr so, wie ich ihn beschrieben habe ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon heinrich » 15.10.2019, 23:00

ja so ist es... kein Wechsel zum 1.1.2020 möglich,
auch wenn die Mitgliedschaft schon 50 Jahre durchgehend bestand.

Duch den Wechsel des Arbeitgebers = neue Bindungsfrist

Das musst man sich durchlesen, sonst kann man es nicht verstehen

Czauderna
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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Czauderna » 16.10.2019, 10:42

heinrich hat geschrieben:ja so ist es... kein Wechsel zum 1.1.2020 möglich,
auch wenn die Mitgliedschaft schon 50 Jahre durchgehend bestand.

Duch den Wechsel des Arbeitgebers = neue Bindungsfrist

Das musst man sich durchlesen, sonst kann man es nicht verstehen


Hallo Heinrich,
irgendwie scheinen wir aneinander vorbei zu schreiben. Es liegt kein Arbeitgeberwechsel vor.
Vereinfachen wir die Sache etwas - Ich will meine Krankenkasse wechseln - Ich bin seit drei Jahren Rentner, daran ändert sich nix.
Ich kündige meine Mitgliedschaft zum 31.12.2019 - was ist nun ?.
Bei unserem Fall bin ich davon ausgegangen, das er einfach nur wechseln will - sein Status bleibt unverändert.
Er hat geschrieben - Ich muss jetzt eine 18 Monatsfrist abwarten, da ich zwar den Job gewechselt hatte, aber von dieser Fristenreform gar nichts wusste. , demnach war das mit der Bindungsfrist schon erledigt - er weiss, dass er die einhalten muss.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon heinrich » 16.10.2019, 20:00

Hallo Czauderna,

wenn man DRUCHGENDEN in einer Mitgliedschaft als Rentner (egal pflichtversichert oder freiwillig)
versichert ist und die Bi-Frist erfüllt hat , kann man mit im Okt 2019 mit einer Kündigungsfrist von
2 vollen Kalendermonaten zum 31.12.2019 kündigen: klare Sache, das bisheringen Kündigungsverfahren
bei DURCHGEHENDEN Mitgliedschaften bleibt unverändert.

Durch eine BSG Urteil vom 11.09.2018 hat sich jedoch das KK-Wahlrecht bei nahtlos aufeinander folgenden Mitgliedschaften geändert.
Bsp: seit 10 Jahren durchgehend vers-pflichtiger Arbeitnehmer, bis 31.08.2019
Ab 1.9.2019 (also nahtlos am Folgetag) Beginn VersPflicht Arbeitlosengeld
Lösung: wenn nicht zum 1.9.2019 eine neue KK gewählt wurde (14 Tage) dann läuft diese
Mitgliedschaft aufgrund ALG ja erst einmal bei der selben KK weiter.
Bei einer späteren (nach Ablauf 14 Tagen) ausgesprochenen Kündigung (Bsp: am 16.10.2019)
muss erst einmal die neu beginnende Bi-Frist (bis 30.04.2021) abgewartet werden. Erst zu diesem Termin
kann gekündigt werden.

Gleiches gilt bei Wechsel Arbeitgeber A zu B, freiwillige Versicherung zu KVDR, KVDR zu freiwillige, pflichtversicherter Student zu pflichtversicherter Arbeitnemher usw usw usw usw
und sogar bei Wechsel Arbeitgeber A zu B

KEINE neue Bindungsfrist allerdings bei einer OAV (gilt als Zwangszuweisung ohne Wechselrecht)
ABER: wenn innerhalb von 3 Monaten eine neue KK nach Ausscheiden aus Vers-Pflicht beantrag wird (§ 9 SGB V),
dann beginnt dort wieder eine neue Bi-Frist

PS: bei Unterbrechung der Mitgliedschaft von mindestens einem Tag hat sich nix geändert.
Hier braucht man für das Kassenwahlrecht KEINE erfüllt Bindungsfrist.
Mit der Wahl oder NIcht-Wahl einer neuen Krankenkasse nach mindestens einem Tag beginnt dann wieder eine neue Bindungsfrist.

Als Kind habe ich mir überlegt, ganz komplizierte Spiele zu erfinden.
Dann habe ich bei einer KK angefangen zu arbeiten.
Der Gesetzgeber , die Rechtsprechung usw. haben dann die Aufgabe übernommen, komplizierte Sachen zu erfinden.

heinrich
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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon heinrich » 16.10.2019, 20:01

wenn noch ne Frage besteht:

bitte konkreten Fall aufführen: wie versichert, von wann bis wann als was (Status)

Czauderna
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Re: Wechsel d Krankenkasse (praktischer Ablauf)

Beitragvon Czauderna » 16.10.2019, 20:10

Hallo Heinrich,
vielen Dank - jetzt sind wir auf einer Linie.
Gruss
Czauderna


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