Frage zur Mitgliedschaft / Ein Ehepartner im Ausland

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chschuster
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Frage zur Mitgliedschaft / Ein Ehepartner im Ausland

Beitragvon chschuster » 06.11.2019, 16:08

Hallo,

ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwillig) versichert. Meine Frau, die kein eigenes Einkommen hat, ist über mich familienversichert.

Ich plane ins EU Ausland zu ziehen (für mehrere Jahre). Meine Frau wird aber weiterhin hier in Deutschland wohnen.
Ich werde im EU Ausland in der dortigen nationalen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.

Wir haben leider keinen Plan was das nun für meine Frau heisst? Wird sie
a) über meine ausländische Krankenversicherung im dortigen Staat über mich krankenversichert, obwohl sie weiter hier in Deutschland lebt?
b) bleibt sie in der hiesigen GKV unserer jetzigen Kasse, obwohl ich ja dann dort nicht mehr versichert bin? Wenn ja, wie berechnet sich dann ihr Beitrag
c) Oder noch anders?

Sorry wenn das eine einfache Frage ist, aber wir durchschauen das System nicht. Viele Dank!!!

Czauderna
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Re: Frage zur Mitgliedschaft / Ein Ehepartner im Ausland

Beitragvon Czauderna » 06.11.2019, 17:28

Hallo und willkommen im Forum,
sicher wird sich hier noch ein aktiver Experte melden. Vorab meine Meinung nach meiner Erinnerung aus meiner Praxis.
Wenn es sich um eine Beschäftigung im EU-Ausland handelt gelten die dortigen gesetzlichen Vorschriften auch hinsichtlich der Familienversicherung, d.h.
dass ggf. eine Behandlung der Familienangehörigen mittels der internationalen Krankenversichertenkarte (Rückseite der egK) zu Lasten der Auslandskranbkenkasse auch in Deutschland möglich ist. Gibt es keine Familienversicherung, dann kann der bisher familienversicherte Angehörige mit 1. Wohnsitz in Deutschland mit dem Folgetag nach Ende der Mitgliedschaft des Hauptversicherten eine eigene Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse in Deutschland erhalten.
Da die EU-Auslandsversicherung grundsaetzlich auch als gesetzliche Versicherung gilt, spielt das Einkommen des Ehemanns bei der Beitragsbemessung keine Rolle - es würde nur nach dem EInkommen der Ehefrau berechnet werden und wenn diese keines hat oder weniger als 445 /450 €, dann würden monatlich ca. 180 € als (Mindest)Beitrag anfallen.
Ich hoffe, dass ich das noch einigermassen korrekt wiedergegeben habe, wenn nicht, bitte ergänzen oder korrigieren liebe Experten.
Gruss
Czauderna


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