Rückkehr GKV

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Michel
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Rückkehr GKV

Beitragvon Michel » 15.11.2019, 15:52

Hallo liebes Forum,

ich denke zwar, dass diese Fragen wahrscheinlich schon tausendmal durchgekaut wurden, aber
ich habe leider keine Fragestellung gefunden die genau meiner Situation entspricht.

Ich (selbstständig in der PKV 38 Jahre) meine Frau freiwilliges Mitglied in der GKV, da zur Zeit beurlaubt da sie
pflegende Angehörige ist. Beide Kinder familienversichert bei meiner Frau. Der Beitrag zur GKV meiner Frau
ist der Mindesbeitrag, da mein Einkommen als Selbstständiger eher gering ausfällt. WIr kommen aber gut
aus, da wir sehr niedrige Kosten zu bewerkstelligen haben.

Mein Ziel ist wieder in die GKV zurück zu kehren, selbstständig bleiben und meine Frau mit den Kindern wieder
bei mir in der Familienversicherung versichern. Die Selbstständige Tätigkeit umfasst ca. 30 Std. die Woche bei
ca 30.000 € Jahreseinkommen.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dies hin zu bekommen??? Wie müssten ggf. die Rahmenbedingungen
aussehen. Die Selbstständigkeit könnte ich für ca. 2 Monate auf ein Minimum runterfahren.

Gruß
Michel

Czauderna
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Re: Rückkehr GKV

Beitragvon Czauderna » 15.11.2019, 16:17

Hallo und willkommen im Forum
Es gibt zwei Möglichkeiten bei allerdings bei beiden keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen darf.

1. Möglichkeit

Aufgabe, bzw. starke Einschränkung des Gewerbes und Aufnahme einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Unter Einschränkung des Gewerbes ist hier zu verstehen, das z.B. die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 20 Stunden
als Selbständiger sein darf und gleichzeitig die als Arbeitnehmer mindestens 20 Stunden betragen muesste. Auch dürfte das Einkommen
aus der selbständigen Tätigkeit nicht sehr hoch sein, so dass es keine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hätte.
Würde dieser Weg gewählt werden, macht die Krankenkasse eine Statusfeststellung und wenn bei dieser Prüfung die Kasse auf nebenberuflich, also nicht hauptberufliche Selbständigkeit erkennt, dann tritt die Krankenversicherungspfllicht als Arbeitnehmer ein und dann muss sogar die Versicherung in der GKV erfolgen. Man könnte, bzw. sollte dies aber schon vor einem evtl. Beginn einer Beschäftigung mit der Kasse abklären.

Gewerbe (vorläufig) ganz aufgeben, wäre natürlich die einfachere Lösung.

2. Möglichkeit
Aufgabe der selbständigen Tätigkeit - deshalb kein eigenes Einkommen mehr. Da würde direkt die Familienversicherung bei der Ehefrau greifen.

Bei beiden Möglichkeiten ergäbe sich dann folgender Sachverhalt.

Wird im Verlauf der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer oder nach Aufgabe der Beschäftigung oder auch im Verlauf der Familienversicherung die hauptberufliche Selbständigkeit wieder aufgenommen, dann endet sowohl die Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer als auch die Familienversicherung. Es kann aber dann eine eigerne Mitgliedschaft in der GKV als hauptberuflilch Selbständiger begründet werden - Eine Vorversicherungszeit muss da nicht erfüllt werden.
Gruss
Czauderna

Michel
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Re: Rückkehr GKV

Beitragvon Michel » 15.11.2019, 16:29

WOW,

vielen Dank für die super schnelle Antwort!!!

Ich habe noch kurz zwei Rückfragen:

Mit Gewerbe ganz aufgeben ist wahrscheinlich die Gewerbeabmeldung gemeint oder?

Wenn ich dies als PKV Versicherte so mache falle ich doch eigentlich in ALG2 oder? Reicht es aus einfach aus keine Leistung
nach ALG2 zu beantragen um in die Familienversicherung meiner Frau aufgenommen zu werden?

Gruß
Michel

Ach ja, kann man solche Sachen wirklich offen und ehrlich mit der GKV klären?

Czauderna
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Re: Rückkehr GKV

Beitragvon Czauderna » 15.11.2019, 19:56

Hallo,
ja, Gewerbeabmeldung.
ja, das würde ausreichen wenn dann kein Einkommen über 445/450 € bezogen wird.
Man kann solche Sachen ganz offen mit der Kasse abklären - ich selbst habe 48 Jahre bei einer GKV-Kasse gearbeitet und auch über
hauptberuflich Selbständig oder nicht entschieden. Solche Fallkonstellationen sind durchaus nicht selten, es muss eben alles klar sein und keine "Tricksereien" vorgenommen werden.
Gruss
Czauderna

Michel
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Re: Rückkehr GKV

Beitragvon Michel » 18.11.2019, 16:55

Hallo nochmal,

vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.

Gruß
Michel


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