von der freiwilligen zu der gesetzlichen

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sisqonrw
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von der freiwilligen zu der gesetzlichen

Beitragvon sisqonrw » 08.12.2019, 12:42

Hallo ich bin selbständig. Bin seit mehreren Jahren in der freiwilligen Krankenversicherung.
Ich möchte ein Angestellten Verhältnis zusätzlich beginnen, weil die Selbständigkeit nicht ganz ausreicht. Vollzeit oder Teilzeit von 20-40 Stunden in der Woche.
Ich würde von der Zeit her mehr im Angestelltenverhältnis arbeiten.
Kann ich dann aus der freiwilligen Krankenversicherung ganz raus?

Czauderna
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Re: von der freiwilligen zu der gesetzlichen

Beitragvon Czauderna » 08.12.2019, 15:00

Hallo,
wenn keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegt (Entscheidung und Prüfung obliegt der Krankenkasse/Rentenversicherung), dann tritt als Arbeitnehmer Krankenversicherungspflicht ein wen Einkommen unter der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt.
Grundsaetzlich gilt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit als Arbeitnehmer 20 Stunden und mehr beträgt und die Arbeitszeit als Selbständiger weniger als 20 Stunden, dann liegt keine hauptberufliche Selbständigkeit vor - es können aber auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen.
Gruss
Czauderna

sisqonrw
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Re: von der freiwilligen zu der gesetzlichen

Beitragvon sisqonrw » 11.12.2019, 12:52

Vielen Dank für die super Antwort.
Gibt es auch eine Regelung wo der Umsatz und oder der Gewinn eine Rolle spielt? Wo sind da die Grenzen?

Czauderna
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Re: von der freiwilligen zu der gesetzlichen

Beitragvon Czauderna » 11.12.2019, 13:02

Hallo,
soweit ich es noch in erinnerung habe, spielt das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur insoweit eine Rolle, wenn es für den Versicherten von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist, demnach gibt es keine festen Grenzen. Aber nicht nur das Einkommen kann zur hauptberuflichen Selbständigkeit führen, sondern auch andere Faktoren, z.B. die Unternehmensform - so ist z.B. eine Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH., der über die Stimmenmehrheit in der GmbH verfügt grundsaetzlich hauptberuflich Selbständig (auch bei geringem Einkommen oder weniger als 20 Stunden wöchentlich). Auch Beschäftigung von Arbeitnehmern, die selbst krankenversicherungspflichtig sind kann zur hauptberuflichen Selbständigkeit führen.
Es kann sein, dass sich da in den letzten Monaten oder drei Jahren etwas Entscheidendes geändert haben kann, dann sollten sich die aktiven Experten dazu äussern.
Ich will nur damit sagen, dass jeder Fall ein "Einzelfall" darstellt und man deshalb keine "verbindliche" Aussage im Forum als wirklich verbindlich ansehen sollte, sondern nur als Anhaltspunkt und Information wenn es denn zur tatsaechlichern Beurteilung durch die Kasse/Rentenversicherung kommt.
Gruss
Czauderna

sisqonrw
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Re: von der freiwilligen zu der gesetzlichen

Beitragvon sisqonrw » 12.12.2019, 20:37

OK vielen Dank für die Antworten.


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