Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019

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bund
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Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019

Beitragvon bund » 11.12.2019, 13:48

Hallo,

ich habe eine Frage zu freiwillig gesetzlich Versicherten und endgültiger Beitragsfestsetzung

Wenn man im Jahr 2018 bei einer gesetzlichen Kasse (GKV I) versichert war
(dort nur eine vorläufige Beitragsfestsetzung hat, weil man bisher keinen Einkommenssteuerbescheid f. 2018 eingereicht hat, der aber vorliegt 8) )
und
2019 bei einer anderen gesetzliche Kasse (GKV II) versichert ist.

Wann fordert die GKV I aus 2018 den Einkommenssteuerbescheid für 2019 an?
(Vielleicht wird es ja wegen fehlender Versicherung dort vergessen :) )
Was passiert wenn man die 3 Jahre abwartet bis man „zwangs“ verbeitragt wird (zum Höchstbeitrag)?
Gibt es dann Strafgebühren/Säumniszuschläge oder ähnliches?
Falls es Strafen gibt: Wie sieht es mit Einreichung des Bescheides in 2021 aus, würde das die Situation ändern?

Wo kann man was dazu nachlesen?

Liebe Grüße

Czauderna
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Re: Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019

Beitragvon Czauderna » 11.12.2019, 15:07

Hallo,
nun, wenn es die Krankenkasse nicht vergisst, und das kann ich mir eigentlich gut vorstellen, wird die Anforderung im Laufe des Jahres 2019 erfolgen oder auch später. Verjähren tun die Beitrage 4 Jahre nach Entstehen. In die höchste Stufe wird die Kasse, wenn man der Aufforderung zur Vorlage des Einkommensteuerbescheides oder anderer Einkommensnachweise nicht nachkommt. Strafen gibt es nicht, nur Säumniszuschläge wenn die evtl. Beitragsnachforderung nicht beglichen wird. Rechtsquellen dafür gibt es, aber da ich in der Fragestellung nur den Sinn sehe um eine evtl. Nachzahlung herum zu kommen, möchte ich mir nicht die Mühe machen diese Quellen herauszusuchen ud zu benennen - das überlasse ich dann gerne einem anderen Experten.
Gruss
Czauderna
PS . das mit dem Jahr 2021 habe ich nicht so recht verstanden.

bund
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Re: Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019

Beitragvon bund » 11.12.2019, 15:17

Wenn ich denen nichts schicke bzw. nicht antworte für den Fall das sie nachfragen-- je länger ich warte, desto länger habe ich das Geld bzw. die Chance dass sie das Geld nicht wollen?

zum Nicht-Verstehen:
Wenn man nicht bei der Beitragsbemessungsgrenze liegt ist es ja riskant nichts zu machen, da sie dann den max. Beitrag fordern können. Für diesen Fall würde ich einfach unterstellen denen den Einkommenssteuerbescheid für 2018 in 2021 zukommen zu lassen...und die berechnen dann den Beitrag für 2018 auf Basis des Bescheides für 2018 ohne Zuschläge, oder...habe ich das richtig verstanden?

Czauderna
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Re: Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019

Beitragvon Czauderna » 11.12.2019, 18:42

Hallo,
nein, nicht so richtig - bei der vorläufigen Beitragsfestsetzung wird meines Wissens nach von der Kasse darauf hingewiesne, dass der Einkommensteuerbscheid sofort nach Erteilung der Kasse vorgelegt werden muss. Passiert das nicht, sondern wird erst wesetlich später vorgelegt, dann erfolgt die Einstufung rückwirkend und kann auch ggf. mit Säumniszuschlägen belegt werden, das wären dann 2% pro Monat, wenn ich mich nicht irre. Wenn wir mal kurz überschlagen - von 2018 (Januar) - 2021 (Januar-Vorlage des Einkommensteuerbescheides) wären das 36 Monate x 2% von ca. 800,00 mtl. = Höchstbeitrag als Beispiel), wären dann (grob gerechnet) ca. 576,00 €.
Wenn sich die Kasse nicht meldet bis zum 31.12.2022, genauer bis zum 31.01.2023, dann hat man Glück gehabt, dann wären die Beiträge aus 2018 verjährt, es sei denn, die Kasse wäre so gemein und würde Vorsatz unterstellen, dann wär die Verjährungsfrist bei 30 Jahren.
Ich denke, so schlimm wird es nicht kommen, oder ?.
Gruss
Czauderna


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