Vorläu¬fige Beitrags¬fest¬set¬zung im Jahr 2018 bei freiwillig gesetzlich Versicherte und GKV-Wechsel zu Beginn 2019
Verfasst: 11.12.2019, 13:48
Hallo,
ich habe eine Frage zu freiwillig gesetzlich Versicherten und endgültiger Beitragsfestsetzung
Wenn man im Jahr 2018 bei einer gesetzlichen Kasse (GKV I) versichert war
(dort nur eine vorläufige Beitragsfestsetzung hat, weil man bisher keinen Einkommenssteuerbescheid f. 2018 eingereicht hat, der aber vorliegt )
und
2019 bei einer anderen gesetzliche Kasse (GKV II) versichert ist.
Wann fordert die GKV I aus 2018 den Einkommenssteuerbescheid für 2019 an?
(Vielleicht wird es ja wegen fehlender Versicherung dort vergessen )
Was passiert wenn man die 3 Jahre abwartet bis man „zwangs“ verbeitragt wird (zum Höchstbeitrag)?
Gibt es dann Strafgebühren/Säumniszuschläge oder ähnliches?
Falls es Strafen gibt: Wie sieht es mit Einreichung des Bescheides in 2021 aus, würde das die Situation ändern?
Wo kann man was dazu nachlesen?
Liebe Grüße
ich habe eine Frage zu freiwillig gesetzlich Versicherten und endgültiger Beitragsfestsetzung
Wenn man im Jahr 2018 bei einer gesetzlichen Kasse (GKV I) versichert war
(dort nur eine vorläufige Beitragsfestsetzung hat, weil man bisher keinen Einkommenssteuerbescheid f. 2018 eingereicht hat, der aber vorliegt )
und
2019 bei einer anderen gesetzliche Kasse (GKV II) versichert ist.
Wann fordert die GKV I aus 2018 den Einkommenssteuerbescheid für 2019 an?
(Vielleicht wird es ja wegen fehlender Versicherung dort vergessen )
Was passiert wenn man die 3 Jahre abwartet bis man „zwangs“ verbeitragt wird (zum Höchstbeitrag)?
Gibt es dann Strafgebühren/Säumniszuschläge oder ähnliches?
Falls es Strafen gibt: Wie sieht es mit Einreichung des Bescheides in 2021 aus, würde das die Situation ändern?
Wo kann man was dazu nachlesen?
Liebe Grüße