Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht

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Bupidu
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Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht

Beitragvon Bupidu » 15.12.2019, 10:04

Guten Morgen liebe Foristen,

ich hätte 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Ich war von Februar bis August diesen Jahres aufgrund eines Auslandsaufenthalts in Deutschland abgemeldet. Wenige Wochen nach meiner Rückkehr habe ich mich bei der Meldebehörde wieder angemeldet und dann direkt darauf auch bei der Krankenkasse den Antrag zur freiwilligen Versicherung ausgefüllt (da zu der Zeit noch arbeitssuchend - seit Oktober bin ich wieder im Angestelltenverhältnis und pflichtversichert). Ich hatte damals vor Ort bei der AOK auch den Nachweis der Meldebehörde zur Feststellung des Zeitpunkts des Beginns der freiwilligen Versicherung vorgelegt sowie den Einkommensnachweis (=aus Ersparnissen) ausgefüllt.

Die Pflichtbeiträge zur freiwilligen Versicherung für August und September wurden nicht abgebucht und Ende November kam dann die Fachabteilung auf mich zu und meinte, dass sie den Rückstau derzeit aufarbeitet^^. Nun wollen sie jedoch auf einmal zusätzlich zum Nachweis der Meldebehörde auch noch einen Nachweis über die Auslandskrankenversicherung und ein Flugticket o.ä. zur "Klärung der Vorversicherung" / Vervollständigung ihrer Unterlagen.

Ich finde dies ehrlich gesagt ziemlich unverschämt, da es ja in meinem Ermessen liegt, ob ich während meinem Auslandsaufenthalt eine private KV abschließe oder nicht. Zudem ergäben sich durch die leicht verzögerte Anzeige (3Wochen) bei der Meldebehörde (Ankunft Deutschland -Meldebehörde) natürlich eine kleine Zeitdifferenz.

Meine Fragen nun: 1) Muss ich der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen? Ich vermute natürlich, dass die Krankenkasse dann die 3 Wochen bspw. auch ansetzen würde.
2) Welche Folgen hätte eine Verweigerung der Auskunftspflicht? Nicht dass die Kasse dann den kompletten Zeitraum mich nachträglich "freiwillig" versichern möchte..


Für Antworten aus vergleichbaren Fällen oder Hinweisen zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar!!

Einen schönen Sonntag und viele Grüße :wink:

Mark

Czauderna
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Re: Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht

Beitragvon Czauderna » 15.12.2019, 10:36

Hallo und willkommen im Forum
wenn keine Nachweise vorliegen, dann muss die Kasse die obligatrische Anschlussversicherung nahtlos durchführen. Diese Anschlussversicherung tritt nur dann nicht ein, wenn ein anderweitiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, also entweder ein Nachweis der PKV oder eine Versicherung in einem staatlichen Gesundheitssystem im Ausland. Auslandskrankenversicherungen werden meines Wissen nach grundsaetzlich nicht anerkannt.
Bleibt nun die Frage der Abmeldung des 1. Wohnsitzes in Deutschland. Der Grundsatz lautet, nur Menschen mit ihrem 1. Wohnsitz in Deutschland müssen sich auch hier grundsaetzlich krankenversichern.
Ich persönlich meine, die Abmeldung des 1. Wohnsitzes sollte der Kasse genügen um auf die obligatrische Anschlussversicherung zu verzichten.
Gruss
Czauderna

Bupidu
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Re: Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht

Beitragvon Bupidu » 15.12.2019, 14:04

Ok danke erstmal für die Antwort - daraus würde ich folgern dass die Krankenkasse mich also nicht nachträglich obligatorisch "anschlussversichern" muss/kann, da mein Wohnsitz nicht in Deutschland war während des Auslandsaufenthaltes..?

Dann würdest du der Bitte also nicht nachkommen? Ich sehe es nämlich eigentlich nicht ein, dass die Krankenkasse dies etwas angeht.

VG Mark

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Re: Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht

Beitragvon Czauderna » 15.12.2019, 14:14

Hallo,
nun, ich würde zumindest die Kasse fragen, warum die Bestätigung der Meldebehörde über Ab- und Wiederanmeldung nicht ausreicht und wenn die Antwort mir nicht gefällt, würde ich Widerspruch gegen die Anschlussversicherung einlegen und einen klagefähigen Bescheid fordern.
Nur so kann es gehen - nicht reagieren wird sehr wahrscheinlich die Anschlussversicherung mit dem Höchstbeitrag zur Folge haben.
Gruss
Czauderna


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