Beginn der freiwilligen Versicherung - Nachweispflicht
Verfasst: 15.12.2019, 10:04
Guten Morgen liebe Foristen,
ich hätte 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ich war von Februar bis August diesen Jahres aufgrund eines Auslandsaufenthalts in Deutschland abgemeldet. Wenige Wochen nach meiner Rückkehr habe ich mich bei der Meldebehörde wieder angemeldet und dann direkt darauf auch bei der Krankenkasse den Antrag zur freiwilligen Versicherung ausgefüllt (da zu der Zeit noch arbeitssuchend - seit Oktober bin ich wieder im Angestelltenverhältnis und pflichtversichert). Ich hatte damals vor Ort bei der AOK auch den Nachweis der Meldebehörde zur Feststellung des Zeitpunkts des Beginns der freiwilligen Versicherung vorgelegt sowie den Einkommensnachweis (=aus Ersparnissen) ausgefüllt.
Die Pflichtbeiträge zur freiwilligen Versicherung für August und September wurden nicht abgebucht und Ende November kam dann die Fachabteilung auf mich zu und meinte, dass sie den Rückstau derzeit aufarbeitet^^. Nun wollen sie jedoch auf einmal zusätzlich zum Nachweis der Meldebehörde auch noch einen Nachweis über die Auslandskrankenversicherung und ein Flugticket o.ä. zur "Klärung der Vorversicherung" / Vervollständigung ihrer Unterlagen.
Ich finde dies ehrlich gesagt ziemlich unverschämt, da es ja in meinem Ermessen liegt, ob ich während meinem Auslandsaufenthalt eine private KV abschließe oder nicht. Zudem ergäben sich durch die leicht verzögerte Anzeige (3Wochen) bei der Meldebehörde (Ankunft Deutschland -Meldebehörde) natürlich eine kleine Zeitdifferenz.
Meine Fragen nun: 1) Muss ich der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen? Ich vermute natürlich, dass die Krankenkasse dann die 3 Wochen bspw. auch ansetzen würde.
2) Welche Folgen hätte eine Verweigerung der Auskunftspflicht? Nicht dass die Kasse dann den kompletten Zeitraum mich nachträglich "freiwillig" versichern möchte..
Für Antworten aus vergleichbaren Fällen oder Hinweisen zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar!!
Einen schönen Sonntag und viele Grüße
Mark
ich hätte 2 Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ich war von Februar bis August diesen Jahres aufgrund eines Auslandsaufenthalts in Deutschland abgemeldet. Wenige Wochen nach meiner Rückkehr habe ich mich bei der Meldebehörde wieder angemeldet und dann direkt darauf auch bei der Krankenkasse den Antrag zur freiwilligen Versicherung ausgefüllt (da zu der Zeit noch arbeitssuchend - seit Oktober bin ich wieder im Angestelltenverhältnis und pflichtversichert). Ich hatte damals vor Ort bei der AOK auch den Nachweis der Meldebehörde zur Feststellung des Zeitpunkts des Beginns der freiwilligen Versicherung vorgelegt sowie den Einkommensnachweis (=aus Ersparnissen) ausgefüllt.
Die Pflichtbeiträge zur freiwilligen Versicherung für August und September wurden nicht abgebucht und Ende November kam dann die Fachabteilung auf mich zu und meinte, dass sie den Rückstau derzeit aufarbeitet^^. Nun wollen sie jedoch auf einmal zusätzlich zum Nachweis der Meldebehörde auch noch einen Nachweis über die Auslandskrankenversicherung und ein Flugticket o.ä. zur "Klärung der Vorversicherung" / Vervollständigung ihrer Unterlagen.
Ich finde dies ehrlich gesagt ziemlich unverschämt, da es ja in meinem Ermessen liegt, ob ich während meinem Auslandsaufenthalt eine private KV abschließe oder nicht. Zudem ergäben sich durch die leicht verzögerte Anzeige (3Wochen) bei der Meldebehörde (Ankunft Deutschland -Meldebehörde) natürlich eine kleine Zeitdifferenz.
Meine Fragen nun: 1) Muss ich der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen? Ich vermute natürlich, dass die Krankenkasse dann die 3 Wochen bspw. auch ansetzen würde.
2) Welche Folgen hätte eine Verweigerung der Auskunftspflicht? Nicht dass die Kasse dann den kompletten Zeitraum mich nachträglich "freiwillig" versichern möchte..
Für Antworten aus vergleichbaren Fällen oder Hinweisen zur Rechtslage wäre ich sehr dankbar!!
Einen schönen Sonntag und viele Grüße
Mark