Verschweigen d Selbständigkeit.Nun: 4000 €-Nachzahlung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Verschweigen d Selbständigkeit.Nun: 4000 €-Nachzahlung

Beitragvon GKV-Mitglied » 15.10.2007, 15:37

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von Euch helfen, habe schon ziemlich lang im Internet gesucht, aber nichts gefunden, obwohl mein Fall wohl öfters vorzukommen scheint.

Bin seit Ende 2005 selbständig. Habe bis jetzt angegeben, dass ich von ca. 800 € Erstpartem lebe, da ich den Selbständigen-Tarif nicht zahlen konnte (280€ / Monat) und die Anmeldung meiner Selbständigkeit bei der Kasse solang hinauszögern wollte, bis ich auf sicheren Beinen stehe. Nun musste ich meine Einkommenssteuerbescheide 2005 + 2006 einreichen, die ich beide erst vor ein paar Wochen bekommen habe. Hatte Einkünfte in 2005 von ca. 600 € / Mo und in 2006 von ca. 900 € /Mo. Die GKV will nun eine Nachzahlung der Differenz zwischen meinem tatsächlich gezahlten Betrag (ca. 120 € / Mo.) und dem Selbständigen-Einstiegs-Tarif von ca. 280 € / Mo., insgesamt ca. 4000 €.

Ich habe "lediglich" meine Selbständigkeit verschwiegen, mein Einkommen war tatsächlich so gering.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben andere GKVs in der gleichen Situation anders reagiert?

Vielen Dank schonmal im voraus.

Nino
Zuletzt geändert von GKV-Mitglied am 15.10.2007, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verschweigen d Selbständigkeit.Nun: 4000 €-Nachzahlung

Beitragvon Cassiesmann » 15.10.2007, 15:55

GKV-Mitglied hat geschrieben:Hallo,

vielleicht kann mir jemand von Euch helfen, habe schon ziemlich lang im Internet gesucht, aber nichts gefunden, obwohl mein Fall wohl öfters vorzukommen scheint.

Bin seit Ende 2005 selbständig. Habe bis jetzt angegeben, dass ich von ca. 800 € Erstpartem lebe, da ich den Selbständigen-Tarif nicht zahlen konnte (280€ / Monat) und die Anmeldung meiner Selbständigkeit bei der Kasse solang hinauszögern wollte, bis ich auf sicheren Beinen stehe. Nun musste ich meine Einkommenssteuerbescheide 2005 + 2006 einreichen, die ich beide erst vor ein paar Wochen bekommen habe. Hatte Einkünfte in 2005 von ca. 600 € / Mo und in 2006 von ca. 900 € /Mo. Die GKV will nun eine Nachzahlung der Differenz zwischen meinem tatsächlich gezahlten Betrag (ca. 120 € / Mo.) und dem Selbständigen-Einstiegs-Tarif von ca. 280 € / Mo., insgesamt ca. 4000 €.

Ich habe "lediglich" meine Selbständigkeit verschwiegen, mein Einkommen war ja tatsächlich so gering. Gibt es Auswege, dass ich zumindest einen Teil der Nachforderungen umgehen kann.

Vielen Dank für eventuelle Hilfestellungen.

Nino


Ich warne bei einer möglichen Antwort vor "verbotener Rechtsberatung"!!!

Wie ich persönlich zu diesem Fall stehe erspare ich Ihnen ;-)
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 15.10.2007, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.10.2007, 18:23

Na, ich will mal trotzdem etwas posten.

Irgendwann erwischt es jeden.

Na ja, wir sind in einer Solidargemeinschaft.

Stell Dich auch darauf ein, dass es mit der Beitragsnachforderung von 4.000,00 Euro noch nicht zu Ende ist.

Es kommen noch die Säumniszuschläge, die auch nicht klein sind.

Ferner hat unser lieber Gesetzgeber für derartige Vorgehensweisen, sich auch etwas ausgedacht.

Guckst Du mal in den § 307 SGB V.


Hier heisst es:

§ 307 SG V Bußgeldvorschriften

(1) ....

(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

1..
2. entgegen § 206 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft oder eine Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder mitteilt oder
3...

3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.


Na, ist das was!?!?!

Also es kommt noch etwas!!!

Tricks und Tips, wie Du den Kopf aus der Schlinge bekommst, wirst Du in diesem Forum vermutlich nicht erhalten.

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Beitragvon GKV-Mitglied » 15.10.2007, 18:46

Alles klar, Rossi, besten Dank. Anscheinend ist das Forum für solche Einträge nicht gedacht, das wusste ich nicht.

Falls der Beitrag unerwünscht ist, soll der Moderator ihn bitte löschen.

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Beitragvon Frank » 15.10.2007, 19:06

Hallo Nino,

löschen muss man den Beitrag nicht. Denn es gibt bestimmt noch mehr Menschen in deiner Lage. Aber eine einfache Lösung gibt es da nicht. Du wirst wohl um die Zahlung nicht herum kommen.

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Beitragvon GKV-Mitglied » 15.10.2007, 23:18

Ich hatte den Beitrag eingesetzt, da ich dachte, dass es vielleicht eine ganz normale und für solche Situationen gedachte Lösung gibt. Eine Lösung, die die Sachbearteiter meiner Versicherung nicht kennen. Oder auch nicht kennen wollen, da sie es mir übel nehmen, dass ich den Status meiner Selbständigkeit nicht angegeben hatte (wohl aber die richtige Höhe meiner monatlich zur Verfügung stehenden Mittel).

Zum Beispiel hab ich irgendwo im Netz aufgeschnappt, dass es ab 01.04.2007 irgendeine Art Härtefall-Regelung für Selbständige gibt, die weniger als 1800 verdienen und hatte mich gefragt, wo man mehr Infos darüber bekommt, z.B. ob soetwas rückwirkend angesetzt werden kann.

War dann aber ehrlich gesagt etwas überrascht über die vor allem erste Reaktion hier.

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Beitragvon Cassiesmann » 15.10.2007, 23:26

GKV-Mitglied hat geschrieben:War dann aber ehrlich gesagt etwas überrascht über die vor allem erste Reaktion hier.


Darf ich Fragen warum Sie überrascht sin? Sie haben bewusst falsche Angaben gemacht, die Solidargemeinschaft soll dies finanzieren? Da hört mein Verständnis defintiv auf!

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Beitragvon GKV-Mitglied » 16.10.2007, 11:40

Weil z.B. ich persönlich das Verhalten einer Person nicht auf Basis einer Beschreibung von zwei Absätzen verurteilen würde. Erst wenn ich die näheren Umstände kennen würde (und mir persönlich wäre es auch noch wichtig, der Person in die Augen zu sehen), würde ich mir ein Urteil erlauben. Ausserdem würde ich niemals schriftlich in einem Forum vor anderen Teilnehmern eine Person aburteilen, sondern würde ihr dies unter vier Augen persönlich sagen - aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung.
-------


Man soll sich bitte ganz genau ausmalen, was diese fiktive Mindesteinkommensgrenze für Selbständige bedeuten, die 1800 € nicht gleich ab dem 1. Tag erzielen können. Ich kenne etliche Freiberufler, die in den ersten ein bis zwei Jahren mit 800 bis 1000 € klarkommen müssen (Promoter, Grafik-Designer, Bühnenbauer, etc.). Wer hat an diese Leute gedacht, wo ist da die Solidargemeinschaft? Offenbar ist da dem Gesetzgeber ein Fehler unterlaufen (der wohl auch ab dem 01.04.07 korrigiert wurde.)

UND VOR ALLEM: Diese Leute sind jung, haben noch keine Kinder und können es sich nicht leisten, krank zu werden. Sie werden - sobald sie anfangen, gut zu verienen - zur Gemeinschaft noch genug dazu beisteuern. Bei diesen Leuten sollte man - zumindest in der Startphase - den Beitrag an ihrem tatsächlichen Einkommen messen.

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Beitragvon Cassiesmann » 16.10.2007, 18:05

Wissen Sie, ich bin Fussballfan. Letztens hat meine Mannschaft ein ganz klares Tor erzielt, leider war es Abseits. Ich persönlich finde die Regelung schlecht auf Abseits zu entscheiden, also bin ich dem Meinung meine Mannschaft hat trotzdem gewonnen!

Ich habe aber weder den Schiedsrichter, den Torschützen, noch den DFB-Präsidenten persönlich gesehen, trotzdem finde ich das blöd.

Viele von uns empfinden einige Regelungen im Sozialversicherungssystem als ungerecht, falsch und gefährlich. Trotzdem sind wir an diese Regeln gebunden, dies ist ein Teil des Rechtsstaat, dass für alle die gleichen Regelungen gelten.

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Beitragvon GKV-Mitglied » 16.10.2007, 21:56

Ich respektiere Ihre Meinung und es ist gut, dass Sie ein Beispiel gewaehlt haben.

Dennoch macht es wenig Sinn, wenn ich hier nun anfange, mein Verhalten gross zu erklären oder zu rechtfertigen, denn dafür ist das Forum wohl nicht gedacht und sowas mache ich auch nicht an solch einer Stelle.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich die nächsten Jahre noch "unverhältnismäßig" viel Geld in das Gesetzliche System zahlen werde, das wußte ich damals schon und hatte damals genauso wenig ein Problem damit wie heute (sonst wäre ich zur Privaten gewechselt). Allerdings habe ich ein Problem und überhaupt kein Verständnis für diese sehr hohe, fiktive Mindesteinkommensgrenze für die Anfangsjahre einer Selbständigkeit. Hier wurde von den Verantwortlichen ein Fehler gemacht (sind auch nur Menschen). Dieser Fehler wird wahrscheinlich irgdendwann behoben werden bzw. wurde wohl soeben behoben.

Man darf in einer Gemeinschaft keine Regelungen entwerfen, die bestimmte Gruppen mit dem Rücken zur Wand dastehen lassen. Und meiner Meinung nach - aber das ist einfach nur meine Meinung und mein Naturell - sollte man dann auch sehr vorsichtig mit den Situationen umgehen, in denen sich diese Menschen "reingerettet" haben, nachdem sie zuvor mit dem Rücken zur Wand standen. Man sollte ihr Verhalten nicht vorschnell aburteilen und ich persönlich würde nie und nimmer von einem Menschen in einer mir bekannten derzeitigen labilen finanziellen Situation eine hohe Summer Geld fordern OHNE mir von diesem Menschen und den Gründen für sein Verhalten persönlich zuvor ein Bild gemacht zu haben.

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Beitragvon Cassiesmann » 16.10.2007, 22:41

Um die Diskussion zu beenden, ich kann Ihre Argumentation durchaus verstehen und in Teilbereichen unterstützen, verweise aber trotzdem auf die notwendige von Regelungen in diesem Bereich!

Kritisch ist es mit Sicherheit, wenn bestehende Regelungen dazu führen, Existenzgründern und Personen, die bereit sind eine unternehmerisches Risiko eingehen wollen, zu hemmen, bremsen oder zu hindern!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.10.2007, 00:27

Ich sehe es auch wie unser lieber Frank (Admin), Du wirst um die Beitragszahlung, Säumniszuschläge und einem evtl. Bußgeld nicht herum kommen.

Ach ja, unser Gesetzgeber hat Deine Situation erkannt und zum 01.04.2007 entsprechend reagiert. Wenn Du dir mal die Begründung zum Gesetzentwurf reinpfeifst dann wirst Du schnell merken, dass er solche Konstellationen als Härtefälle bezeichnet. Er hat ja die sog. Mindestgrenze gesenkt.

Das ist doch schon mal etwas. Drehen wir die Uhr mal zurück und zwar vor dem 01.04.2007. Dann müsstes Du wesentlich mehr zahlen.

Du hast natürlich auch die Möglichkeit Dich von der Solidargemeinschaft zu verabschieden und schliesst einfach eine private KV ab. Du unterliegst ja nicht der SV-Pflicht! Vielleicht ist es ja günstiger!!!


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