Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

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Morpheus 33
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Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 28.01.2020, 12:06

Hallo liebe Forengemeinde!

Kurz zu meiner Situation, bin seit dem 19.12.19 AU geschrieben 1. Diagnose waren Darmbakterien, war dann 1 Tag arbeiten am 28.12.19 um zu sehen wie ich mit dem Unternehmen noch kann da ich gemobbt, beleidigt wurde die ganze Palette, schlechte Arbeitszustände usw.

Habe mich dann daraufhin am 30.1.19 nochmal 14 Tage bis zum 10.01.20 jedoch diesmal auf Burn Out Au schreiben lassen nach einem klärenden Gespräch mit meinem Arzt. Danach nochmal ab 10.01.20 - 24.01.20. Und aktuell bin fortlaufend bis zum 31.01.20 Au geschrieben.

Mein Arzt hat mir dazu geraten bei der KK anzurufen das abzuklären, da die mir auch sagen können in welcher Woche ich mich bei der AU befinde da er mir das nicht genau sagen konnte wie sich das mit dem 1 Tag Unterbrechung verhält.

Zeitgleich sollte ich mich beim JC Arbeitssuchend melden zwecks absicherung, und bei der Psychosomatischen anrufen, das diese mir einen geeignet Psychotherapeuten suchen sollen da Wartezeit usw sehr lang ist und ich gerne Psychotherapeutische Hilfe von einem Facharzt in Anspruch nehmen würde in Bezug auf das Burn Out.

KK hat mir einen Brief geschrieben bei der ich mich telefonisch melden soll. Jedoch habe ich den Verdacht dass dies der aushorcherei dient. Im Fall es geht zum Krankengeld über möchte ja KK Geld sparen. Nun was soll ich tun?

Soll ich nun einfach warten bis KK sich schriftlich bei mir meldet? Da 7. Woche noch nicht erreicht ist, vermute das ich mich aktuell in der 5. Woche befinde nach meinen berechnungen.

Soll ich mich trotzdem Arbeitssuchend melden? Oder erstmal abwarten was bei der KK rauskommt bis diese sich bei mir schriftlich meldet?

Bei der Psychosomatischen habe ich zu dem heute einen Termin ausgemacht am 12.02. zu einem Erstgespräch.

Über Antworten und Rat wäre ich sehr dankbar!

Czauderna
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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Czauderna » 28.01.2020, 13:20

Hallo und willkommen im Forum,

Morpheus 33 hat geschrieben:Hallo liebe Forengemeinde!

Kurz zu meiner Situation, bin seit dem 19.12.19 AU geschrieben 1. Diagnose waren Darmbakterien, war dann 1 Tag arbeiten am 28.12.19 um zu sehen wie ich mit dem Unternehmen noch kann da ich gemobbt, beleidigt wurde die ganze Palette, schlechte Arbeitszustände usw.
der 28.12. war ein Samstag und an dem Tag hast du gearbeitet ?

Habe mich dann daraufhin am 30.1.19 nochmal 14 Tage bis zum 10.01.20 jedoch diesmal auf Burn Out Au schreiben lassen nach einem klärenden Gespräch mit meinem Arzt.
Entscheidend ist hier, ob es sich um eine Erstbescheinigung handelt oder um eine Folgebescheinigung - bei einer Folgebescheinigung gilt die Diagnose als hinzugetreten und die 6-Wochen-Frist würde am 28.01. bzw. am 29.1.2020 ablaufen. War es eine Erstbescheinigung, muss geklärt werden, ob es zwischen den beiden Erkrankungen, also zwischen der bis 27.12. und der ab 30.12. einen ursächlichen , medizinischen Zusammenhang gibt.
Ist das der Fall, wird die Erkrankung bis zum 27.12. angerechnet auf die Dauer der Entgeltfortzahlung. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitgeber ab dem 30.12. erneut für sechs Wochen Entgelt fortzahlen.



Danach nochmal ab 10.01.20 - 24.01.20. Und aktuell bin fortlaufend bis zum 31.01.20 Au geschrieben.

Mein Arzt hat mir dazu geraten bei der KK anzurufen das abzuklären, da die mir auch sagen können in welcher Woche ich mich bei der AU befinde da er mir das nicht genau sagen konnte wie sich das mit dem 1 Tag Unterbrechung verhält.
Das finde ich etwas merkwürdig - er wird doch wissen, was er für eine Bescheinigung ausgestellt hat und ob ein medizinischer Zusammenhang besteht. Die Krankenkasse beurteilt keine medizinischen Sachverhalte sondern befragt dazu Behandler oder den MDK

Zeitgleich sollte ich mich beim JC Arbeitssuchend melden zwecks absicherung, und bei der Psychosomatischen anrufen, das diese mir einen geeignet Psychotherapeuten suchen sollen da Wartezeit usw sehr lang ist und ich gerne Psychotherapeutische Hilfe von einem Facharzt in Anspruch nehmen würde in Bezug auf das Burn Out.
Wieso beim JC melden - wurde dir gekündigt oder hast du gekündigt -und wenn ja, warum ? Warum auch JC und nicht Arbeitsamt ?

KK hat mir einen Brief geschrieben bei der ich mich telefonisch melden soll. Jedoch habe ich den Verdacht, dass dies der aushorcherei dient. Im Fall es geht zum Krankengeld über möchte ja KK Geld sparen. Nun was soll ich tun?
Die Kasse wird es natürlich schon etwas merkwürdig finden - dass nach einem Tag Arbeitsfähigkeit erneut eine Arbeitsunfähigkeit mit einer "neuen" Diagnose beginnt. Sie will wissen, wie es dazu kam, damit sie entsprechend den Arzt und ggf. auch den MDK befragen kann. Das hat weniger etwas mit "aushorchen" zu tun, sondern mit notwendigem Handeln und du hast recht, natürlich will die Krankenkasse nur soviel Krankengeld zahlen wie auch nötig ist und deshalb gibt es bei allen Krankenkassen die "Fallsteuerung"

Soll ich nun einfach warten bis KK sich schriftlich bei mir meldet? Da 7. Woche noch nicht erreicht ist, vermute das ich mich aktuell in der 5. Woche befinde nach meinen berechnungen.
Das musst du wissen, jedenfalls wird es auf Dauer nichts nützen, wenn du nicht irgendwie mit der Kasse redest

Soll ich mich trotzdem Arbeitssuchend melden? Oder erstmal abwarten was bei der KK rauskommt bis diese sich bei mir schriftlich meldet?
Wie gesagt, wieso arbeitssuchend - sieh oben

Bei der Psychosomatischen habe ich zu dem heute einen Termin ausgemacht am 12.02. zu einem Erstgespräch.
Eine psychotherapeutische Behandlung ist grundsätzlich keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit.Therapien werden grundsätzlich über längere Zeiträume und ohne Arbeitsunfähigkeit durchgeführt

Über Antworten und Rat wäre ich sehr dankbar!


Mein Rat (aber Hinweis : Ich war selbst bei einer Krankenkasse zig Jahre tätig und dort auch in der Fallsteuerung), kläre das mit deiner Kasse direkt
Gruss
Czauderna

Morpheus 33
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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 28.01.2020, 14:59

Hallo Danke für die schnelle Antwort.

JC desswegen weils kein Amt ist sondern sich Jobcenter mittlerweile nennt und ich kein Anspruch bei 3 Monate arbeit auf Alg 1 hätte. Dessweiteren ja wurde in der Probezeit am 15.01.20 gekündigt das Arbeitsverhältniss ging vom 2.11.19 - 31.1.20 also es läuft noch 3 Tage.

Der 28.12.19 war ein Samstag ja auch an Samstagen kann gearbeitet werden es kommt auf die Branche an und im Einzelhandel ist das üblich :)


(Das finde ich etwas merkwürdig - er wird doch wissen, was er für eine Bescheinigung ausgestellt hat und ob ein medizinischer Zusammenhang besteht. Die Krankenkasse beurteilt keine medizinischen Sachverhalte sondern befragt dazu Behandler oder den MDK.)

Nein war bei 2 verschiedenen Ärzten da mein Hausarzt in Urlaub war, musste ich Überbrücken. Mein Hausarzt schrieb mich auf Darmbakterien Krank, und der 2. Arzt auf Burn Out und Gastroenteritis da er das als Fehldiagnose einschätzte von meinem Hausarzt. Und der 2. Arzt hat auf der Krankmeldung vom 30.12.19 Erstbescheinigung angegeben.



Mein Rat (aber Hinweis : Ich war selbst bei einer Krankenkasse zig Jahre tätig und dort auch in der Fallsteuerung), kläre das mit deiner Kasse direkt
Gruss
Czauderna

Glaube da wird die Schuld von der KK auf das JC übertragen sprich Ping Pong Methode keiner will dafür zuständig sein da jeder einsparen will. Wieso sollte das Zielführend sein ? Bringt mich so nicht weiter.Trotzdem vielen Dank für die obere Hilfestellung.

Lieben Gruß Morpheus33
Zuletzt geändert von Morpheus 33 am 28.01.2020, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Czauderna » 28.01.2020, 15:17

Hallo,
halten wir uns erst mal an die Fakten - Nach den vorliegenden Diagnosen hat die zweite Arbeitsunfähigkeit mit der ersten nichts zu tun, also muss der Arbeitgeber ab dem 30.12. erneut für sechs Wochen zahlen, d.h. bis zum 31.01.2020 (Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Wenn also nicht bis zum Freitag eine Folgemeldung über den 31.01.2020 hinaus ausgestellt wird, dann bist du ab dem 01.02.2020 für die Krankenkasse arbeitsfähig - es kommt zu keiner Krankengeldzahlung. Selbst wenn es einen medizinischen Zusammenhang gäbe und wir den 28.12. ausklammern, würde der Arbeitgeber nach meiner Rechnung bis zum 30.01.2020 zahlen müssen und die Krankenkasse dann für den 31.01. Krankengeld.
Es geht also um einen Tag im Zweifelsfall . Wenn du über den 31.01. hinaus nicht mehr arbeitsunfähig bist, ist für die Kasse die Sache klar.
Bekommst du aber eine Folgemeldung über den 31.01. hinaus, muss die Kasse auch weiter Krankengeld zahlen, das ist auch klar.
Die Kasse kann sich nicht weigern, sie kann nur deine Arbeitsunfähigkeit anzweifeln und das vom MDK klären lassen.

Glaube da wird die Schuld von der KK auf das JC übertragen sprich Ping Pong Methode keiner will dafür zuständig sein da jeder einsparen will. Wieso sollte das Zielführend sein ? Bringt mich so nicht weiter.
Was hattest du dir denn vorgestellt was zielführend wäre ?.
Hier geht es auch nicht um irgendeine "Schuld" - die Kasse hält sich an das, was die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aussagen und das JOb-Center weiß noch nichts von seiner Rolle - also, nix mit "ping-pong" - ein ganz normaler Fall, der wirklich schon sehr, sehr oft in der Praxis vorkam.
Gruss
Czauderna

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 28.01.2020, 16:48

Hallo Czauderna,

jetzt ist die Sache auch für mich klar. Genau das wollte ich ja in Erfahrung bringen was du jetzt geschrieben hast. Nun habe ich Klarheit darüber vielen Dank!

Werde mich auch über den 31.01. hinaus AU schreiben lassen. Melde mich wieder sobald ich mehr weiss.

Vielen Dank! Und liebe Grüße! vom Morpheus 33

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 20.02.2020, 18:05

Hallo an Alle es gibt Neuigkeiten bezüglich meines Krankengeldes. Leider einhergehend mit ein paar Problemen zu denen ich 2 Fragen hätte die Psychotherapeutische Suche ( Zwecks Terminvereinbarungen) läuft nebenbei immernoch habe eine Liste von der Psychosomatischen bekommen die ich nun ab telefoniere.

Es kamen jeweils 2 Schreiben heute von meiner Krankenkasse bei mir an.

Zum einen soll ich meinen ehemaligen AG anschreiben,da immernoch eine Verdienstbescheinigung von ihm benötigt wird um mein Krankengeld zu berechnen. Anscheinend wurde er mehrmals angeschrieben meldete sich jedoch auf die Schreiben der Krankenkasse nicht. Jetzt hat mich meine Krankenkasse gebeten ich soll doch meinen alten AG anschreiben wegen der Verdienstbescheinigung.

Frage 1: Reichen da nicht meine letzten Lohnabrechnungen aus? Diese könnte ich doch der KK zukommen lassen, und sie kann auf Grundlage dieser doch mein Krankengeld berechnen. Oder nicht? Falls ja schicke ich diese noch heute raus. Was meint ihr soll ich meinen alten AG wegen der Verdienstbescheinigung anschreiben? Was soll ich tun wenn dieser die Verdienstbescheinigung nicht sendet und mich ebenfalls ignoriert?

Das 2. Schreiben beinhaltete eine Info der KK das ich mich Arbeitslos melden soll. Was mich zu Frage Nr. 2 kommen lässt.

Frage 2: Habe vorab mein Krankengeld auf Grundlage meines Brutto und Nettolohns mit dem Krankengeldrechner berechnet, ich kam zu dem Schluss das mir das Krankengeld ohne JC völlig ausreichen würde. Muss ich mich dennoch Arbeitslos melden nach § 141 SGB 3? Auch wenn mir das Krankengeld zum Leben reichen würde? Meine KK verweist darauf.

Wäre super wenn ich ein paar Tipps bekommen könnte.

Vielen Dank vorab!
Zuletzt geändert von Morpheus 33 am 21.02.2020, 08:11, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Czauderna » 20.02.2020, 19:17

Hallo,
zur Verdienstbescheinigung - Ich meine, wenn es schon die Krankenkasse nicht selbst schafft vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zu erhalten, wieso erwartet sie dann, dass du es besser machst als sie selbst. Es ist nicht deine Aufgabe und es gehört auch nicht zu deinen Mitwirkungspfllichten.
Deine Idee mit der Lohnabrechnung ist eine sehr gute. Am besten, die letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträume vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kopieren und bei der Kasse einreichen. Das sollte die KAsse zumindest in die Lage versetzen auch so das Krankengeld zu errechnen.
Dass es vom Job-Center eine Aufstockung geben kann, wenn das Krankengeld zu niedrig ist, das ist mir bekannt, ich kann die allerdings zum Procedere leider nichts sagen. Melden musst du dich eigentlich nicht, solange du Arbeitsunfähig bist und Krankengeld erhältst - du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung solange du arbeitsunfähig bist, meine ich.
Was meinen die anderen Experten ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 20.02.2020, 20:10

Ok hab vielen Dank! So in etwa dachte ich mir das, auch was die Verdienstbescheinigung betrifft. Wollte nur nochmal auf Nummer sicher gehen. Lg Morpheus 33

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Morpheus 33 » 21.02.2020, 11:11

Hallo nochmal an alle!

Habe eine erneute Frage wegen der Verdienstbescheinigung. Ich wollte heute die Lohnabrechnungen an die KK schicken. Habe jedoch vergessen zu erwähnen dass diese nur Digital bei der Firma DATEV abzurufen waren.

Nun hatte ich das zwischenzeitlich vergessen mir diese auf meinen PC zu sichern, und da mich mein AG gekündigt hatte zum 31.01.20 wurde auch der Zugriff der Digitalen Lohnabrechnung gekündigt. Somit habe ich keinen Zugriff mehr auf meine Lohnabrechnungen.

Habe meinen alten AG jetzt doch angeschrieben und gebeten mir die Verdienstbescheinigung sowie meine Lohnabrechnungen mit der Post zu schicken.

Kam noch auf die Idee da ich noch die Steuer machen muss für 2019, den Lohnsteuernachweis der KK zu übersenden, jedoch fehlt logischerweise der Lohn für Januar 2020. Jetzt zu meiner Frage, würde das auch ausreichen wenn ich den Lohnsteuernachweis 2019 an die Kk übersende zwecks Berechnung meines Krankengeldes?

Und welche Möglichkeiten gäbe es wenn der AG mir die geforderten Unterlagen verweigert? Wahrscheinlich einklagen oder?

Vielen Dank im vorraus!
Zuletzt geändert von Morpheus 33 am 21.02.2020, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Wegen Burn Out Krankgeschrieben, Bezug von Krankengeld wie ist der Ablauf, brauche Rat!

Beitragvon Czauderna » 21.02.2020, 11:57

Hallo.
Der Lohnsteuernachweis wird nicht ausreichen. Dass du keinen Nachweis mehr hast, das ist natürlich schlecht in dieser Lage. Ich fürchte, da hilft, tatsächlich nur der Rechtsweg, wenn der Arbeitgeber sich sperrt.
Gruß
Czauderna


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