rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon lodilein » 31.01.2020, 16:34

Hallo, ich bin Rentner,74, mit kleiner Rente mit Grundsicherung. Ich bin seit Jahren bei der BIG in Düsseldorf versichert. Im Jahre 2018 musste ich einen Betrag von 94 € bezahlen. Im Januar 19 bekam ich eine Beitragserhöhung und musste nun 105 € zahlen. Im August bekam ich die Nachricht, dass ich rückwirkend ab Januar 19 -204 € bezahlen soll. Kann mir das jemand erklären? MfG

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon Czauderna » 31.01.2020, 17:41

Hallo und willkommen im Forum,
wie bist du denn versichert als Rentner - pflichtversichert oder freiwillig versichert ?
Gruss
Czauderna

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon lodilein » 02.02.2020, 10:34

es steht gesetzlich krankenversichert....ist das denn ein Unterschied? lg

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon Czauderna » 02.02.2020, 11:06

Hallo lodilein,
ja, das ist ein Unterschied, denn man kann in der gesetzlichen Krankenkasse entweder freiwillig oder pflichtversichert sein, auch als Rentner
Gruss
Czauderna

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon lodilein » 02.02.2020, 17:27

und wenn ich freiwillig versichert wäre, könnten sie mir dann einfach den Beitrag verdoppeln?

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon Czauderna » 02.02.2020, 19:13

Hallo,
lodilein hat geschrieben:und wenn ich freiwillig versichert wäre, könnten sie mir dann einfach den Beitrag verdoppeln?

so einfach lässt die Frage nicht beantworten. Die Beiträge der freiwillig Versicherten werden nach dem Bruttoeinkommen berechnet.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den 204,00 Beitrag um den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung handelt und die Pflegeversicherung
noch dazukommt . Auch ist der Beitragszuschuss der Rentenversicherung nicht berücksichtigt.
Demnach würde das beitragspflichtige Einkommen bei ca. 1300,00 € mtl. liegen.
Ist dagegen in diesen 204,00 € auch die Pflegeversicherung enthalten, dann würde der Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1061,67 € berechnet, auch wenn das Einkommen tatsächlich darunter liegen sollte. Aber dann passen die 204,00 € nicht, denn wenn ich die Beitragsberechnung der BIG-Krankenkasse im Internet hernehme - https://www.big-direkt.de/de/tarife/gut-zu-wissen/beitragsrechner.html,
dann ergeben sich mtl. 200,29 € als Beitrag (incl. Pflegeversicherung).
Wenn du nun schreibst, dass sie dir den Beitrag verdoppelt hätten, dann bedeutet dies, dass du vorher ca. 102,00 € bezahlt hättest und das passt nicht zu einer freiwilligen Versicherung mit dem Mindestbeitrag.
Du siehst, deine Frage kann so weder mit "nein" noch mit "ja" beantwortet werden, weil einige Infos dazu fehlen.
Könnte es sein, dass du den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers nicht beantragt hast bzw. nicht berücksichtigt hast und dass du auch evtl. mit der Grundsicherung noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommst?
Gruss
Czauderna

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon Rossi » 02.02.2020, 19:15

Ganz offensichtlich ist der Poster freiwillig als sog. Optionsrentner versichert. Dies ab dem 01.04.2002 aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes, weil er damals im April 2002 die Option gewählt hat.

Bei den Optionsrentnern gilt nicht die Mindestbemessung. Es sind die tatsächlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. Wenn man keine Sozialhilfe bekommt, dann ist in der Regel nur die Rente beitragspflichtig.

Vermutlich hat die Kasse jetzt erst mitbekommen, dass Du Grundsicherung bekommst.

Lege den Beitragsbescheid einfach dem Sozialamt vor, mit der Bitte um Beitragsübernahme. Vermutlich wird dein Sozialamt erst einmal ganz dumm aus der Wäsche gucken und völlig ratlos sein, warum jetzt auf einmal fast der doppelte Beitrag zu zahlen ist!

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon lodilein » 03.02.2020, 16:08

danke für die Antworten. Habe nochmal bei der BIG nachgefragt. Man hat mir geantwortet, dass zum 1.1.19 gesetzlich bestimmt wurde, dass Sozialhilfeempfängeraus der Mindestbemessung von 1132,08 € zu zahlen haben. Dies wurde am 26.7.19 mitgeteilt. lg

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon Rossi » 05.02.2020, 00:00

Damit ist für mich ganz klar, dass Du ein sog. Optionsrentner bist.

Optionsrentner müssen die Beiträge nicht nach einer Mindestbemessungsgrundlage zahlen, sondern nach den tatsächlichen Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Sozialhilfeempfänger haben auch nicht eine Mindestbessungsgrundlage von derzeit 1.132,08 €, sondern eine pauschale beitragspflichtige Einnahme. Äpfel sind nicht gleich Birnen.

Die Beitragseinstufung an sich in ist völlig in Ordnung.

Wenn der BIG allerdings bekannt war, dass Du schon seit längerer Zeit Sozialhilfe bekommst, dann ist die rückwirkende höhere Beitragseinstufung ab dem 01.01.2019 am 26.07.2019 völlig rechtswidrig. Dies hat etwas mit dem Verfahrensrecht von Verwaltungsakten (Beitragsbescheide sind Verwaltungsakte) zu tun!!! Die BIG direkt hätte in dieser Konstellation (Sozialhilfempfang bekannt), erst mit Wirkung für die Zukunft (ab 01.08.2019) den höheren Beitrag fordern dürfen.

Wenn Dein Sozialamt allerdings ohne mullen und knullen die höheren Beiträge übernommen hat, dann ist doch alles in Ordnung. Du hast dadurch keine Schaden. In dem Sozialamt, in dem arbeite, wäre so etwas nicht passiert!

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Re: rückwirkende Beitragserhöhung

Beitragvon lodilein » 05.02.2020, 12:17

danke, das hat mir sehr geholfen. :D


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