Hallo,
lodilein hat geschrieben:und wenn ich freiwillig versichert wäre, könnten sie mir dann einfach den Beitrag verdoppeln?
so einfach lässt die Frage nicht beantworten. Die Beiträge der freiwillig Versicherten werden nach dem Bruttoeinkommen berechnet.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei den 204,00 Beitrag um den Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung handelt und die Pflegeversicherung
noch dazukommt . Auch ist der Beitragszuschuss der Rentenversicherung nicht berücksichtigt.
Demnach würde das beitragspflichtige Einkommen bei ca. 1300,00 € mtl. liegen.
Ist dagegen in diesen 204,00 € auch die Pflegeversicherung enthalten, dann würde der Beitrag nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1061,67 € berechnet, auch wenn das Einkommen tatsächlich darunter liegen sollte. Aber dann passen die 204,00 € nicht, denn wenn ich die Beitragsberechnung der BIG-Krankenkasse im Internet hernehme -
https://www.big-direkt.de/de/tarife/gut-zu-wissen/beitragsrechner.html,
dann ergeben sich mtl. 200,29 € als Beitrag (incl. Pflegeversicherung).
Wenn du nun schreibst, dass sie dir den Beitrag verdoppelt hätten, dann bedeutet dies, dass du vorher ca. 102,00 € bezahlt hättest und das passt nicht zu einer freiwilligen Versicherung mit dem Mindestbeitrag.
Du siehst, deine Frage kann so weder mit "nein" noch mit "ja" beantwortet werden, weil einige Infos dazu fehlen.
Könnte es sein, dass du den Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers nicht beantragt hast bzw. nicht berücksichtigt hast und dass du auch evtl. mit der Grundsicherung noch einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommst?
Gruss
Czauderna