Übergangszeit von PKV in GKV, was wenn man krank wird?

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Narkoleptiker
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Übergangszeit von PKV in GKV, was wenn man krank wird?

Beitragvon Narkoleptiker » 21.02.2020, 13:40

Hallo,
ich habe Montag ein Gespräch bei einem Arbeitgeber. Ich könnte dort auch sofort anfangen was ich unter Umständen dann auch tun würde. Ich müsste dann von der PKV in die GKV wechseln, da die Tätigkeit in Teilzeit läuft.

Wenn ich nun zum 01.März diese Arbeit annehme dann bin ich ja ab dem 01. März verpflichtet Mitglied in der GKV zu sein, richtig? Aber selbst wenn ich nun Montag gleich einen Antrag an eine Krankenkasse losschicke dann ist es ja relativ unwahrscheinlich, dass eine Kasse den Antrag binnen weniger Tage bearbeitet.

Wie läuft das dann falls ich Anfang März krank werden sollte und zum Arzt muss? Aus der PKV wäre ich ja zwangsläufig mit Ablauf des 29.Februar raus oder?

MfG

Czauderna
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Re: Übergangszeit von PKV in GKV, was wenn man krank wird?

Beitragvon Czauderna » 21.02.2020, 14:17

Hallo,
die Krankenversicherungspflicht beginnt mit Aufnahme der Beschäftigung. Das gilt auch dann, wenn die Anmeldung des Arbeitgebers zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt und auch der Aufnahmeantrag (Mitgliedschaftserklärung) bei der gewählten Kasse noch nicht bearbeitet ist. Es besteht trotzdem der volle Leistungsanspruch, wenn versicherungsrechtlich keine Ausschlussgründe vorliegen. In deinem Fall also kein Problem, und wenn sich das noch im Laufe der nächsten Woche ergibt, dann klappt das auch mit den Formalitäten, meine ich.
Gruss
Czauderna


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