Hallo,
was passiert eigentlich mit der Familienversicherung von den Angehörigen, wenn das GKV-Mitglied evtl. arbeitslos wird?
Person A ist Arbeitnehmer und pflichtversichert in der GKV.
Der Ehepartner von Person A sowie deren Kinden sind in der GKV von Person A familienversichert.
Was würde mit den Familienversicherungen vom Ehepartner und den Kinder passieren wenn Person A arbeitslos wird und
1. Arbeitslosengeld erhält?
2. Hartz 4 erhält?
3. keine Leistung vom Arbeitsamt erhält?
Familienversicherung der Angehörigen wenn das GKV-Mitglied evtl. arbeitslos wird?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Familienversicherung der Angehörigen wenn das GKV-Mitglied evtl. arbeitslos wird?
Relativ einfach.
1. Arbeitslosengeld erhält?
Im Rahmen des Bezuges von ALG I besteht eine eigene Mitgliedschaft, sodass eine kostenlose Familienversicherung weiterhin möglich ist.
2. Hartz 4 erhält?
Auch hier besteht aufgrund des ALG II eine eigene Mitgliedschaft, sodass ebenfalls eine Familienversicherung möglich ist.
3. keine Leistung vom Arbeitsamt erhält?
Hier muss man sich freiwillig versichern (eigene kostenpflichtige Mitgliedschaft), auch hier ist eine Familienversicherung möglich!
1. Arbeitslosengeld erhält?
Im Rahmen des Bezuges von ALG I besteht eine eigene Mitgliedschaft, sodass eine kostenlose Familienversicherung weiterhin möglich ist.
2. Hartz 4 erhält?
Auch hier besteht aufgrund des ALG II eine eigene Mitgliedschaft, sodass ebenfalls eine Familienversicherung möglich ist.
3. keine Leistung vom Arbeitsamt erhält?
Hier muss man sich freiwillig versichern (eigene kostenpflichtige Mitgliedschaft), auch hier ist eine Familienversicherung möglich!
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