Steuer absetzen

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Slide
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Steuer absetzen

Beitragvon Slide » 19.03.2020, 05:05

Hallo,
vielleicht ist es eine dumme Frage, aber da ich keine Ahnung habe stelle ich sie trotzdem.
Ich bin bei der Barmer versichert, habe kein Einkommen und lebe von meinem erspartem. Kann man irgendwie die Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen? Da ich kein Einkommen habe und somit auch nichts zu versteuern habe, ist es vermutlich eine dumme Frage, aber vielleicht übersehe ich ja etwas.
Außerdem würde ich noch gerne wissen,ob es eine Pflegevericherungspflicht gibt. Bei mir beträgt die Pflegeverischerung ca 35€ im Monat. Kann ich diese Kündigung und nur Krankenversicherung zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe

Czauderna
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Re: Steuer absetzen

Beitragvon Czauderna » 19.03.2020, 10:19

Hallo und willkommen im Forum
Es gibt keine dummen Fragen, nur ggf. dumme Antworten, aber das liegt dann nicht am Fragenden.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zur kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend gemacht werden können, d.h., wenn man eine Einkommensteuererklärung macht oder auch machen muss, dann können diese Aufwendungen in Ansatz gebracht werden.
Wenn man allerdings keine Steuern zahlen muss und demzufolge auch keine Erklärung abgibt oder abgeben muss, dann kann auch nichts steuerminderndes in Ansatz gebracht werden.
Zu deiner zweiten Frage - in Deutschland gibt es grundsätzlich eine Pflicht zur Krankenversicherung und die Pflegeversicherung folgt hier der Krankenversicherung, d.h. du musst eine Pflegeversicherung haben. Deine Frage kann demnach nur mit einem "nein" beantwortet werden.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: Steuer absetzen

Beitragvon aldi110 » 20.03.2020, 10:41

moin,
soweit ich es weiß kann man, wenn man keine Steuern gezahlt hat, seine Verluste mit ins nächste Jahr nehmen. Das nennt sich wohl Verlustvortrag. Ob und wie weit man diese Verluste auch ins übernächste Jahr oder noch weiter ziehen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht hilft es dir ja die Beiträge erst mal als Verlust ins nächste Jahr mit zu nehmen.
gruß Aldi

Dipling
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Re: Steuer absetzen

Beitragvon Dipling » 23.03.2020, 14:57

Krankenkassenbeiträge gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und sind daher nur im laufenden Jahr absetzbar; liegen die Einkünfte bzw. das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, fallen diese Aufwendungen im Ergebnis ersatzlos unter den Tisch; es gibt für Vorsorgeaufwendungen keinen Verlustvortrag.

Wenn aber z.B. die Eltern die Beiträge für ihre Kinder übernehmen, dann können die Eltern die Beiträge steuermindernd absetzen.


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