Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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krankhaft
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Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon krankhaft » 29.04.2020, 19:53

Hallo, ich habe jetzt diverse Info gelesen und habs immer noch nicht verstanden, teils weil es nicht umfassend erklärt wird, wo auch immer.
Darum frage ich jetzt mal.
Angenommen:
Direktversicherung Abschluß vor 2004 = Altvertrag, Laufzeit 25 Jahre, monatl. Beitragszahlung, Lohnumwandlung,
pauschal AG besteuert, Ruhegestellt nach ca 18 jahren, Auszahlung mit dem 60 ten Lebensjahr, mit Option Kapitalauszahlung.
Versicherte Person = Arbeitnehmer pflichtversichert ( evt aber auch freiwillig versichert )

Was gilt jetzt für diese Versicherung ab Ablauf ?
In Bezug auf Versteuerunghöhe und Krankenversicherungs und Pflegebeitrag ab 2020 ?

bei Verrentung :
Steuer: 21% auf Ertragsanteil
KV: Rente über 159,25 eur wird verbeitragt, ( Freibetrag 159,25 eur)
Pflegeversich.: Rente komplett verbeitragt

bei Kapitalauszahlung :
Steuer: 0 %
KV: Kapitalauszahlung komplett wird geteilt durch 120 = fiktive monatl.Rente.
Diese fiktive monatl.Rente: über 159,25 eur wird verbeitragt, ( Freibetrag auch hier ? )
Pflegeversich.: diese fiktive monatl.Rente wird komplett verbeitragt

Was ist evt. falsch ?

Czauderna
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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon Czauderna » 29.04.2020, 20:59

Hallo,
So, wie geschildert kann ich keinen Fehler finden bzgl. Kranken- und Pflegeversicherung - beides trifft zu bei Pflichtversicherung.
Gruss
Czauderna

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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon krankhaft » 29.04.2020, 23:58

Danke,
a ) weißt du wie das Ganze bei freiwillig krankenversichert aussieht ?
Müsste ja eigentlich auch da gelten. Der Unterschied Status freiwillig Versichert zum Pflichtversicherten ist ja eigentlich nur der Umfang des Einbezugs der Einkommen zur Verbeitragung und marginal die Beitragshöhen

b ) Ich konnte nichts eindeutig Definitives finden wenn es um die Kapitalauszahlung geht.
Das ist/war mir nicht klar. Da es da ja nur eine fiktive Rentenzahlung ist.
Ob da die Regelung des Freibetrages jeweils pro monatlich festgesetzen Berechnungsbetrags zur Verbeitragung der KV/PV, auch gilt ?

GS
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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon GS » 30.04.2020, 02:27

hallo krankhaft,
schau im 'krankenkassenforum' nach, wo ein gewisser muckel genau dieselbe Frage gestellt hat. :mrgreen:

Für die anderen gerne direkt auch hier:
an Czauderna: passt so auch aus meiner Sicht.
An muckel alias krankhaft: Vllt. noch eine kleine Ergänzung: Solange du nach Auszahlung als pflicht- oder freiwillig vers. Arbeitnehmer Höchstbeiträge KV/PV zahlst, führt die BAV-Auszahlung im Ergebnis nicht zum Mehrbeitrag. Würden erst durch die BAV-lastigen Beiträge die Höchstbeiträge überschritten, werden die überschießenden Beitragsanteile letztlich erstattet.
Gruß
von GS

krankhaft
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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon krankhaft » 30.04.2020, 20:14

Danke,
Habe jetzt etwas gefunden: Hier wurde m.m. gut erklärt was Sache ist: (Hoffe ich darf den link posten !? )
https://www.derprivatpatient.de/infothe ... im-vorteil

Zitat Ausschnitt:
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Wie hoch sind die Sozialabgaben bei Betriebsrenten?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für die Berechnung der Beiträge auf Betriebsrenten eine neue Regelung: Mit dem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ hat der Bundestag für die Krankenversicherung einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro (Stand 2020) eingeführt. Nur Bezüge, die über dieser Freibetragsgrenze liegen, werden mit dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse verbeitragt. Der neue Freibetrag gilt auch für Betriebsrentner, die schon ihre Rente beziehen oder (wenn die Versorgungsbezüge auf einmal ausgezahlt wurden) deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Allerdings profitieren nur pflichtversicherte Rentner von der Änderung. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen wie bisher einen Beitrag auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlen, und zwar unabhängig von deren Höhe.

Die Neuregelung gilt auch nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hier besteht weiterhin die „alte“ Freigrenze von 155,75 Euro. Rentner, deren Betriebsrente unter dieser Grenze liegt, zahlen keinen Beitrag. Liegt die Betriebsrente jedoch über dieser Freigrenze, sind auf den gesamten Betrag Abgaben an die Pflegekasse zu zahlen (3,05 Prozent bzw. 3,30 Prozent bei Kinderlosen).
----------------------------------------------------------------------------------
Unterstrichenes = Das müßte dann betreff obige Aussagen korrigiert werden:

GS
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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon GS » 01.05.2020, 00:47

Allerdings profitieren nur pflichtversicherte Rentner von der Änderung. Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner müssen wie bisher einen Beitrag auf ihre gesamten Versorgungsbezüge zahlen, und zwar unabhängig von deren Höhe
und
Unterstrichenes = Das müßte dann betreff obige Aussagen korrigiert werden:
Vielleicht aber auch nicht: Soweit vorher (auch) von freiwillig versicherten Arbeitnehmern die Rede war, sind die als Rentner in aller Regel ebenfalls in der KVdR pflichtversichert. Also gilt dann auch für sie in der KV der BAV-Freibetrag von (2020) 159,25 Euro.

M.a.W. Die zitierte Quelle informiert korrekt. Sie unterstellt jedenfalls nicht "freiwillig vers. als Arbeitnehmer => freiwillig vers. auch als Rentner".

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon Czauderna » 01.05.2020, 10:49

Hallo,
ja, ist okay der Link.
Gruss
Czauderna

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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon krankhaft » 01.05.2020, 13:24

Danke GS,
ich verstehe was du da detailierst. Die Sachlage darüber war mir allerdings klar.

Für mich bleibt noch etwas unklar was "Betriebsrentner" sind.
Sind es Menschen die eine Betriebsrente beziehen ( wahrscheinlich mit frühestens 60 Lebensjahren ) ?
Egal ob sie in Altersrente sind oder noch im Erwerbsleben stehen, oder Privatier sind ?

Sind es auch die Menschen die das Recht zur einmaligen Kapitalauszahlung wahrnehmen und die dann dadurch über 10 Jahre fiktive Renteneinkünfte zur Berechnung des monatl. KV/PV Beitrages unterstellt bekommen ?

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Re: Direktversicherung Steuer und Verbeitragung Regeln 2020

Beitragvon Czauderna » 01.05.2020, 14:27

Hallo,
eine "Betriebsrente" ist ein Versorgungsbezug, der unter Beteiligung eines Arbeitgebers zustande gekommen ist. Dabei ist es nicht wichtig, ob der Arbeitgeber immer beteiligt war oder ob die "Weiterfinanzierung" eines solchen Versorgungsbezuges irgendwann mal vom Arbeitnehmer (Versicherten) alleine weitergeführt wurde. Es spielt auch keine Rolle, wann und in welcher Form ein solcher Versorgungsbezug zur Auszahlung kommt, es kann mit dem Alter zusammenhängen oder aber auch in Verbindung mit einer gesetzlichen Vollrentenzahlung.
Nur für Versorgungsbezüge muss geprüft werden, ob und in welcher Form eine Beitragspflicht besteht.
Bei allen anderen "Renten", die rein auf privater Basis bezogen werden gilt grundsätzlich - bei einer freiwilligen Versicherung besteht Beitragspflicht, bei einer Pflichtversicherung nicht.
Gruss
Czauderna


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