Familienversicherung

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Isabelle
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Familienversicherung

Beitragvon Isabelle » 22.05.2020, 17:51

Hallo,

mein Mann ist jetzt mit mir Familien versichert.
Er hatte vorher keine Versicherung.
Wird er irgendwann bei der dieser Familienversicherung die Vorversicherungszeit nachweisen müssen? Was für Kosten kommen auf uns zu?
Danke für eure Hilfe.
LG

Czauderna
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Re: Familienversicherung

Beitragvon Czauderna » 22.05.2020, 19:59

Hallo,
Du meinst sicher was sein wird wenn die Familienversicherung nicht mehr gehen sollte.
Nein, da muss er keine Vorversicherung nachweisen, er kann als Mitglied in der bisherigen Kasse verbleiben.
Was die Beitragshöhe angeht, das kommt auf sein Einkommen an, mindestens wären das derzeit ca. 190,00€
Mtl.
Gruss
Czauderna

Frau_in_KV
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Re: Familienversicherung

Beitragvon Frau_in_KV » 23.05.2020, 14:34

Hallo Isabelle,

dein Mann hat doch vorher in England gelebt, richtig?

Ich vermute sehr stark, dass deine Krankenkasse den korrekten Beginn der freiwilligen Versicherung bis zum Beginn der Familienversicherung (= Ende der freiwilligen Versicherung) feststellen will.

Denn die Monate bis zum Beginn der Familienversicherung muss er ja in Deutschland auch versichert gewesen sein: entweder durch einen Nachweis aus England, der den Zeitraum oder zumindest einen Teil des Zeitraums abdeckt, oder durch eine freiwillige Versicherung.

Wenn du genau weisst, ab wann dein Mann kein "Tourist" mehr gewesen ist - Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, dann ist es sinnvoll mit der Krankenkasse zu kooperieren. Einen Leistungsausschluss in der Familienversicherung gibt es deshalb nicht.

Sobald dein Mann selbst versichert ist, z. B. durch eine Beschäftigung, kann es sein, dass es Nachfragen gibt, einfach deshalb, weil die Kasse eh schon darüber informiert ist, dass eine Lücke besteht. Kooperiert ihr nicht, kann dies schlimmstenfalls eine Beitragsfestsetzung zum Höchstbeitrag bedeuten, bei Nichtbezahlen ggf. auch einen Leistungsausschluss. Dieser Leistungsausschluss gilt dann bei einem eigenen Versicherungsanspruch auch bei einer anderen Krankenkasse.

Also: mit der britischen Versicherungsnummer und der Anmeldebstätigung beim Einwohnermeldeamt mit deiner Krankenkasse reden.

Vielleicht ist eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V - bisher Nichtversicherte - möglich. Das wäre wesentlich günstiger, max. die Hälfte vom vorgenannten Betrag.

Gruß

Frau_in_KV

Isabelle
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Re: Familienversicherung

Beitragvon Isabelle » 23.05.2020, 15:51

Hallo,

Danke für Ihre liebe Antworten,ich drehe langsam durch.
Wir telefonieren überall in England, um irgendwas zu erreichen und bleiben dran, aber langsam verlieren wir jede Hoffnung.
Als ich den Bearbeiter von der freiwilligen Krankenkasse gefragt habe, was passieren würde, wenn sie ihn doch nicht übernehmen können, hat er einfach gesagt, ich sollte rückwirkend eine private Krankenversicherung abschließen - was, meiner Meinung nach, nicht geht.
Dann hat er gemeint, wenn wir bei ihm nicht nachzahlen würden , würden wir sowieso die Rechnung für die 5 Monate von meiner Familienversicherung erhalten.

Was mich am meisten aber beunruhigt sind die Nachzahlungen. Wenn er nicht beweisen kann, dass er Anspruch auf GKK hat, bleiben die Kosten auch auf maximal 200 euro oder richten sie sich nach Basis Privatversicherung Beiträgen? Denn das kann er als ehemaliger Obdachloser nicht bezahlen.
Andere Sache, je länger wir versuchen zu beweisen, dass er in die GKK darf, vergeht die Zeit und da kommen noch Säumniszuschläge dazu.
Es tut mir Leid, aber ich habe so viel im Internet gelesen und soviele Leute gehört - sogar von bei der Patientenberatung bekomme ich widersprüchliche Informationen - dass ich nichts mehr weiss, was ich jetzt machen soll und mich richtig verhalten soll.

Danke nochmal im Voraus für die Hilfe
Isabelle

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Re: Familienversicherung

Beitragvon Frau_in_KV » 23.05.2020, 21:01

Isabelle hat geschrieben:Hallo,

Danke für Ihre liebe Antworten,ich drehe langsam durch.
Wir telefonieren überall in England, um irgendwas zu erreichen und bleiben dran, aber langsam verlieren wir jede Hoffnung.
Als ich den Bearbeiter von der freiwilligen Krankenkasse gefragt habe, was passieren würde, wenn sie ihn doch nicht übernehmen können, hat er einfach gesagt, ich sollte rückwirkend eine private Krankenversicherung abschließen - was, meiner Meinung nach, nicht geht.
Dann hat er gemeint, wenn wir bei ihm nicht nachzahlen würden , würden wir sowieso die Rechnung für die 5 Monate von meiner Familienversicherung erhalten.

Bei den meisten Krankenkassen haben die Sachbearbeiter der freiwilligen Versicherung keine Ahnung vom Auslandsrecht. Deine Krankenkasse braucht von der britischen Versicherung die Bestätigung, dass er dort versichert gewesen ist. Wie das nach britischem Recht einzuschätzen ist, das wissen die Briten und die Mitarbeiter der Auslandsabteilung.- Die Auslandsabteilung deiner Krankenkasse schreibt mit der Information der britischen Krankenversicherungsnummer die dortige Krankenversicherung an.

Du kannst auch noch bei der DVKA nachfragen. Die können dir auch weiterhelfen.

Für eine Familienversicherung werden keine zusätzlichen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt. Die Aussage, du würdest die Rechnung für die 5 Monate von deiner Familienversicherung erhalten, ist hanebüchender Unsinn.

heinrich
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Re: Familienversicherung

Beitragvon heinrich » 25.05.2020, 20:04

Hallo Isabelle,

ich bin ziemlich sicher (wie Frau in KV) , dass Du Dir unnötig Sorgen machst.

Dein Mann ist doch bereits jetzt schon in der Familienversicherung.
Habe ich das richtig verstanden.

Frage: ab welchem Tag denn ?

Seit wann ist er denn in Deutschland gemeldet beim Meldeamt ?

Warum ist er denn vom Beginn der Anmeldung beim deutschen Meldeamt nicht auch bereits bei Dir in
der Familienversicherung ?

Nach Antwort der Fragen, kann man es Dir besser erklären.
Nur Vorab: zu einer freiwilligen Versicherung nach Ausscheiden aus englischen Versicherung (NHS-System)
kann man Deinen Mann NICHT zwingen (für die Profis: dies ist im Rahmer der OAV nur nach Ausscheiden aus einer deutschen gesetzliche Versicherung möglich)
Was allenfalls möglich wäre , ist die Durchführung einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Dazu könnte ich jetzt 100 Seiten Beschreibungen machen, wann das überhaupt möglich ist.
Das lasse ich jetzt mal, um nicht zu verwirren.
Ich habe es so verstanden, dass Dein Mann, bevor er in die Familienversicherung kam, 5 Monate in Deutchland war.
5 Monat ist mehr als 3 Kalendermonate. Er hat in den 5 Monate KEINE Leistungen Deiner Krankenkasse in Anspruch genommen.
Falls üüüüüberhaut eine solche Pflichtversicherung nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V durchzuführen ist,
dann ist es so, dass, weil es meeeehr als 3 Kalendermonate ist,
nur ein sogenannter Anwartschaftsbeitrag zu zahlen.
Dieser beträgt pro Monat ca 60 EUR.

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