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freiberuflich in der Familienversicherung

Verfasst: 18.10.2007, 15:33
von Lambion
Hallo!

Meine Frau ist bisher über mich in der Krankenkasse familienversichert. Jetzt hat meine Frau eine freiberufliche Tätigkeit begonnen. Damit sie weiterhin familienversichert bleibt, darf sie durchschnittlich nicht mehr als 350 € monatlich und nicht mehr als 15Std die Woche arbeiten. Letzteres ist kein Problem, ersteres wird eng.

1.) 350€ ist doch wohl der zu versteuernde Verdienst? Sprich: Es dürfen vom Bruttoverdienst doch wohl alle Absatzmöglichkeiten ausgeschöpft werden, die ich auch für die Steuererklärung nutze oder?

2.) Bei Kinderbetreuungskosten darf man sich in der Steuererklärung aussuchen, welchem Elternteil man sie zuordnet. Kann ich diese auch vom auch vom Bruttoverdienst meiner Frau abziehen?

3.) Bei der Rürup-Rente kann ein Großteil der Beitragszahlungen als Sonderausgaben abgesetzt. Kann ich diese genauso verwenden, um das Einkommen meiner Frau unter die 350€ zu drücken?

Re: freiberuflich in der Familienversicherung

Verfasst: 18.10.2007, 20:03
von DKV-Service-Center
Hallo Lambion

Aus Prinzip sage ich 3 mal Nein.
Gruß

Verfasst: 18.10.2007, 22:39
von Frank
Es gilt das zu versteuernde Bruttoeinkommen aus der selbständigen Tätigkeit.
Ich bin kein Steuerberater aber ich rechne so:
Betriebliche Einkünfte - Betriebsausgaben = Betriebsgewinn

Das was du absetzen willst fällt alles unter Privatvergnügen.

Kannst auch mal hier gucken für allg. Infos
www.bkkfte.de/Mitglieder-Bereich/Servic ... _ndige.pdf

Verfasst: 19.10.2007, 08:16
von Lambion
In Punkt 1 widersprechen sich ja die beiden Antworten.
Die Antowrt von DKV-Service-Center erscheint mir auch nicht so plausibel, da ich doch wohl wie von Frank beschrieben, vor der Beitragsberechnung die Betriebskosten abziehen müsste oder?

Verfasst: 19.10.2007, 10:53
von Frank
ja