Hallo,
ich werde vermutlich zum 01.07. eine Arbeit aufnehmen, sodass ich dann in die GKV wechseln muss. Den Arbeitsvertrag werde ich aber erst Ende Juni unterschreiben.
Kann/sollte ich dennoch jetzt schon meine PKV kündigen und einen Mitgliedsantrag an eine GKV stellen oder lieber noch bis Ende Juni warten?
MfG
Wann Mitgliedsantrag abschicken?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Wann Mitgliedsantrag abschicken?
Hallo,
Die Mitgliedschaft bei der GKV kommt in diesem Fall verbindlich zustande, wenn die Kasse eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung ( §175 SGB V) ausgestellt hat und die entsprechende Anmeldung des Arbeitgebers bei der Kasse eingegangen ist.
Gerade beim Wechsel von der PKV in die GKV sollten die Formalitäten frühzeitig eingeleitet, bzw. Abgewickelt werden.
Mein persönlicher Rat. Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist oder schon unterschrieben wurde jetzt schon mit der gewählten SGB-Kasse Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten.
Gruß
Czauderna
Die Mitgliedschaft bei der GKV kommt in diesem Fall verbindlich zustande, wenn die Kasse eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung ( §175 SGB V) ausgestellt hat und die entsprechende Anmeldung des Arbeitgebers bei der Kasse eingegangen ist.
Gerade beim Wechsel von der PKV in die GKV sollten die Formalitäten frühzeitig eingeleitet, bzw. Abgewickelt werden.
Mein persönlicher Rat. Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist oder schon unterschrieben wurde jetzt schon mit der gewählten SGB-Kasse Kontakt aufnehmen und alles in die Wege leiten.
Gruß
Czauderna
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