Erforderliche Unterlagen für Beitragsfestsetzung Freiwillige Mitgliedschaft TK

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MiSatt
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Erforderliche Unterlagen für Beitragsfestsetzung Freiwillige Mitgliedschaft TK

Beitragvon MiSatt » 14.06.2020, 21:40

Hallo,

ich bin seit 2008 Mitglied der Techniker Krankenversicherung, zuletzt als freiwilliges Mitglied. Ausserhalb der Zeiten mit rein nichtselbständiger Arbeit hat die Techniker Krankenversicherung (TK) die für den kommenden Beitragszeitraum von mir erwarteten Einkünfte abgefragt und den zuletzt ergangenen Einkommensteuerbescheid angefordert. In 2018 habe ich den Einkommensteuerbescheid 2015 eingereocht, in 2019 den Einkommensteuerbescheid 2016. Aus den Bescheiden kann ich keine vorläufige Festsetzung des Beitrags entnehmen.

In 2020 hat die TK die Einkünfte für 2020 abgefragt und als Nachweis den Einkommensteuerbescheid angefordert. Die Fragen der TK habe ich beantworet und den Einkommensteuerbescheid 2018 beigefügt (Einkommensteuer 0 Euro, 90% Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Rest Kapitalerträge und Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit). Daraufhin hat die TK zusätzlich den Einkommensteuerbescheid 2017 verlangt und mitgeteilt, dass Sie ansonsten gesetztlich gehalten sei, die Beiträge entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze festzusetzen. Die TK hat keinen Hinweis auf diese vorgeblich gesetzlichen Grundlagen angegeben und auch nicht, für welche Zeiträume eine (abschliessende bzw. vorläufige) Beitragsfestsetzung anstehen würde.

Aus Recherche im Internet:
> Seit dem 1.1.2018 erfolgt die Beitragsfestsetzung in der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillige Mitglieder entsprechend gesetzlicher Vorgaben (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) vorläufig. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides wird die Beitragsberechnung für die Vergangenheit korrigiert.
> Damit müsste die Beitragsfestsetzung für 2017 verbindlich und nicht mehr nachträglich zu korrigieren sein, weshalb dann die Anforderung des Einkommensteuerbescheides 2017, der für 2018 ohnehin im Nachhinein nicht mehr heranzuziehen wäre ?
> GK muss auf Basis des Einkommensteuerbescheids 2018 den Beitrag für 2018 abschliessend festsetzen
> GK muss auf Basis des angegebenen voraussichtlichen Einkommens und des Einkommensteuerbescheids 2018 den Beitrag für 2020 vorläufig festsetzen
> GK kann den Einkommensteuerbescheid 2019 zur abschliessenden Festsetzung des Beitrags für 2019 anfordern

Sehe ich das so richtig ?

Vielen Dank für Hinweise dazu und Viele Grüße,

Michael

Czauderna
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Re: Erforderliche Unterlagen für Beitragsfestsetzung Freiwillige Mitgliedschaft TK

Beitragvon Czauderna » 15.06.2020, 10:56

Hallo,
seit 2018 erfolgt die Einstufung als "vorläufig" und wird rückwirkend durch den entsprechenden Einkommensteuerbescheid entweder nach ob oder unten korrigiert oder auch nur in "endgültig" umgewandelt.
Demnach wäre der Ablauf folgendermaßen :
Einstufung 2018 auf Basis von 2017 (vorläufig), Vorlage Bescheid 2018 in 2019, danach Umwandlung von 2018 in "endgültig" - Basis für 2019 Ist Bescheid von 2018 (vorläufig) - Vorlage von 2019 in 2020, danach Umwandlung von 2019 in "endgültig" Basis für 2020 ist Bescheid für 2019 (vorläufig, u.s.w., u.s.w.
So, wie geschildert fehlt aber hier in der Reihenfolge der Bescheid von 2017, weil dieser die Grundlage für 2018 bilden würde. Die Kasse legt hier offensichtlich Wert auf die ununterbrochene Reihenfolge.
Gruss
Czauderna


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