Fälligkeit Beitragsnachzahlung nach Beitragsbescheid

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Fälligkeit Beitragsnachzahlung nach Beitragsbescheid

Beitragvon MiSatt » 19.06.2020, 19:48

Hallo,

im Netz habe ich zwar den https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/23.html § 23 SGB gefunden, doch auch in dem kann ich keine Festlegung erkennen, wann eine Beitragsnachforderung nach Änderung eines bisherigen (z.B. für 2018 oder 2019) ergangenen Bescheides für freiwillige Versicherung in der GKV fällig ist.

Sehe ich das richtig, dass bei Beiträgen ein Widerspruch die Fälligkeit nicht verschiebt und erst mit einer Klage nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides der Antrag beim Sozialgericht zur Aussetzung möglich wäre ?

Für Hinweise dazu bin ich dankbar.

Viele Grüße,
Michael

Czauderna
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Re: Fälligkeit Beitragsnachzahlung nach Beitragsbescheid

Beitragvon Czauderna » 19.06.2020, 19:57

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass die Beiträge für freiwillig versicherte Selbstzahler mit dem 15. des Folgemonats fällig sind, d.h. wenn ein Beitragsbescheid (auch für vergangene Zeiträume) beispielsweise heute erlassen würde, dann wäre die Fälligkeit am 15.07.2020, es sei denn, es wurde ein anderer (späterer) Zeitpunkt durch die Kasse genannt. Ein Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid hat so lange keine aufschiebende Wirkung, solange die Kasse diesen Bescheid aufrechterhält. Was meinen die aktiven Experten dazu?
(Irgendwie kommt mir die Frage bekannt vor).
Gruss
Czauderna


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