Fälligkeit Beitragsnachzahlung nach Beitragsbescheid
Verfasst: 19.06.2020, 19:48
Hallo,
im Netz habe ich zwar den https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/23.html § 23 SGB gefunden, doch auch in dem kann ich keine Festlegung erkennen, wann eine Beitragsnachforderung nach Änderung eines bisherigen (z.B. für 2018 oder 2019) ergangenen Bescheides für freiwillige Versicherung in der GKV fällig ist.
Sehe ich das richtig, dass bei Beiträgen ein Widerspruch die Fälligkeit nicht verschiebt und erst mit einer Klage nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides der Antrag beim Sozialgericht zur Aussetzung möglich wäre ?
Für Hinweise dazu bin ich dankbar.
Viele Grüße,
Michael
im Netz habe ich zwar den https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/23.html § 23 SGB gefunden, doch auch in dem kann ich keine Festlegung erkennen, wann eine Beitragsnachforderung nach Änderung eines bisherigen (z.B. für 2018 oder 2019) ergangenen Bescheides für freiwillige Versicherung in der GKV fällig ist.
Sehe ich das richtig, dass bei Beiträgen ein Widerspruch die Fälligkeit nicht verschiebt und erst mit einer Klage nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides der Antrag beim Sozialgericht zur Aussetzung möglich wäre ?
Für Hinweise dazu bin ich dankbar.
Viele Grüße,
Michael