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Beitragsprüfung Freiwillig Versicherte bei Wechsel GKV

Verfasst: 22.06.2020, 14:21
von MiSatt
Hallo,

nach dem HHVG werden die Beiträge freiwillig in der GKV Versicherter ab 01.01.2018 vorläufig berechnet und dann auf Basis des Einkommensteuerbescheids überprüft und ggfls. geändert, z.B.

In 2020 ergeht Einkommensteuerbescheid 2018
-> Beitragszeitraum 2018 wird abschließend geprüft und Beitrag abschließend für 2018 festgesetzt
-> Beitrag 2019 und 2020 wird geprüft und Beitrag für 2019 und 2020 vorläufig festgesetzt

Wie läuft das weiter ab, wenn die GKV in 2020 gewechselt wird ? Muss der bisherigen Versicherung die Daten, die eine Beitragsprüfung und -festsetzung für den Zeitraum bis zum GKV-Wechsel ermöglichen vorgelegt werden oder wird das Sache der neuen Versicherung ?

Danke für Hinweise / Fundstellen dazu (ich habe solche zur Fragestellung bislang nicht gefunden).

Viele Grüße,

Michael