Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage:
Ich war ca. 1,5 Jahre privat versichert und bin nun durch Arbeitgeberwechsel wieder zurück in die gesetzliche gerutscht. Ich verdiene ca. 55.000 brutto, könnte also nach 1,5 weiteren Jahren in der gesetzlichen wieder zurück in die private.
Meine Freundin ist privat versichert und studiert, wird aber im nächsten Jahr mit dem Studium fertig sein.
Hinzu kommt, dass wir im Sommer 08 das erste Kind bekommen (weitere sind wahrscheinlich;-) Meine Freundin wird dann wahrscheinlich erstmal zu Hause bleiben, ggf. wird auch geheiratet.
Die Frage ist nun: lohnt es sich für mich, die Anwartschaftsversicherung bei der privaten abzuschließen (ca. 50 EUR im Monat) um dann, wenn ich lang genug in der gesetzlichen war wieder zu den ursprünglichen Konditionen in die private zu kommen, oder sollte man vor dem Hintergrund der Familienplanung lieber gleich in der gesetzlichen bleiben? Bei der privaten (SDK) habe ich bisher immer so 200 EUR im Monat gezahlt (mit 900 EUR Selbstbeteiligung).
Schon mal im voraus vielen Dank für eure Antworten,
K
Anwartschaftsversicherung oder in der GKV bleiben?
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Re: Anwartschaftsversicherung oder in der GKV bleiben?
Hallo Kinski,
Sie sind auf dem Holzweg
sprechen Sie mit der SDK und lassen sich entsprechend beraten .
Gruß
Sie sind auf dem Holzweg

sprechen Sie mit der SDK und lassen sich entsprechend beraten .
Gruß
@dkc-servicecenter:
der Sinn ihres Beitrags erschließt sich mir nicht. Können Sie mir das näher erklären?
@fwilke:
Ja, ich bin zurück in die GKV gerutscht, da man mind. 3 Jahre in der PKV gewesen sein muss um auch bei Arbeitgeberwechsel drin bleiben zu können (ich war wie beschrieben beim Arbeitgeberwechsel erst 1,5 Jahre privat versichert.
@Frank:
ich bin mir nicht sicher, ob man bei der privaten tatsächlich so viel besser versichert ist. Ich habe davon in meiner Zeit in der PKV nicht so viel bemerkt. Außer das ich einige Male etwas früher dran kam und ein Arzt mir 3 mal "Beratung" für simples Blutabnehmen berechnet hat. Eine gute Versorgung ist ja auch über private Zusatzversicherungen hinzukriegen und vielleicht ist das bei vielen mitversicherten Familienmitgliedern der günstigere Weg.
der Sinn ihres Beitrags erschließt sich mir nicht. Können Sie mir das näher erklären?
@fwilke:
Ja, ich bin zurück in die GKV gerutscht, da man mind. 3 Jahre in der PKV gewesen sein muss um auch bei Arbeitgeberwechsel drin bleiben zu können (ich war wie beschrieben beim Arbeitgeberwechsel erst 1,5 Jahre privat versichert.
@Frank:
ich bin mir nicht sicher, ob man bei der privaten tatsächlich so viel besser versichert ist. Ich habe davon in meiner Zeit in der PKV nicht so viel bemerkt. Außer das ich einige Male etwas früher dran kam und ein Arzt mir 3 mal "Beratung" für simples Blutabnehmen berechnet hat. Eine gute Versorgung ist ja auch über private Zusatzversicherungen hinzukriegen und vielleicht ist das bei vielen mitversicherten Familienmitgliedern der günstigere Weg.
Hallo Kinski, so ...
... trifft man sich wieder
Das "Zurückrutschen" nach 1,5 Jahren hätte nicht sein müssen, jedenfalls nicht gegen deinen Willen, denn auch bei Arbeitgeberwechsel gilt für den Arbeitnehmer der Bestandsschutz "02.02.2007", wenn die Bezüge entsprechen hoch sind. Und das scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre es einerlei, ob du 1,5 oder 15 Jahre vorher privat versichert warst
Jede Medaille hat auch eine Kehrseite: Was, wenn sich die Kasse darauf berufen sollte, dass wegen des Bestandsschutzes eine GKV-Mitgleidschaft gar nicht zu Stande gekommen sei, justament, nachdem der "Zurückgerutschte" mit seinem PKW auf der Autobahn unter einen stehenden LKW "gerutscht" ist und das Ganze mehr oder weniger überlebt.
Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber zuallererst würde ich mir von meiner neuen Kasse es schriftlich geben lassen, dass sie sich auch in diesem Fall nicht plötzlich auf den Punkt 7. im Gemeinsamen Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände vom 8.3.2007 beruft. Und am besten nicht am Telefon abspeisen lassen ...
Erst wenn das schwarz auf weiß geklärt ist, lohnt es sich für dich, die anderen Punkte abzuklopfen.
Gruß
Gerhard

Das "Zurückrutschen" nach 1,5 Jahren hätte nicht sein müssen, jedenfalls nicht gegen deinen Willen, denn auch bei Arbeitgeberwechsel gilt für den Arbeitnehmer der Bestandsschutz "02.02.2007", wenn die Bezüge entsprechen hoch sind. Und das scheint ja der Fall zu sein, sonst wäre es einerlei, ob du 1,5 oder 15 Jahre vorher privat versichert warst
Jede Medaille hat auch eine Kehrseite: Was, wenn sich die Kasse darauf berufen sollte, dass wegen des Bestandsschutzes eine GKV-Mitgleidschaft gar nicht zu Stande gekommen sei, justament, nachdem der "Zurückgerutschte" mit seinem PKW auf der Autobahn unter einen stehenden LKW "gerutscht" ist und das Ganze mehr oder weniger überlebt.
Ich will jetzt nicht den Teufel an die Wand malen, aber zuallererst würde ich mir von meiner neuen Kasse es schriftlich geben lassen, dass sie sich auch in diesem Fall nicht plötzlich auf den Punkt 7. im Gemeinsamen Rundschreiben der GKV-Spitzenverbände vom 8.3.2007 beruft. Und am besten nicht am Telefon abspeisen lassen ...
Erst wenn das schwarz auf weiß geklärt ist, lohnt es sich für dich, die anderen Punkte abzuklopfen.
Gruß
Gerhard
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Re: Hallo Kinski, so ...
Hallo
ich schließe mich GS an, das meine ich mit Holzweg.
Meiner Meinung nach ist die Aufnahme in die GKV gesetzeswidrig.
Und die Familienplanung ist für mich kein Grund, der PKV den Rücken zu kehren.
Gruß
ich schließe mich GS an, das meine ich mit Holzweg.
Meiner Meinung nach ist die Aufnahme in die GKV gesetzeswidrig.
Und die Familienplanung ist für mich kein Grund, der PKV den Rücken zu kehren.
Gruß
Kinski auf dem Holzweg ...
... erinnert mich an Fizzcaraldo auf der Hängebücke über den Orinoco. Die Kaimane recken schon die Hälse. Die Piranhas würden das auch tun, sie haben leider keine
Also pass gut auf, Klaus, dass sie dich nicht schnappen;-)

Also pass gut auf, Klaus, dass sie dich nicht schnappen;-)
Ich war zwischen den Jobs einen Monat arbeitslos gemeldet, daher glaube ich , dass das Zurückrutschen in die GKV unvermeidbar gewesen ist.
Wenn man davon ausgeht, dass ich jetzt mindestens noch 1,5 Jahre in der GKV bleiben muss, sollte man trotzdem die Anwartschaftsversicherung abschließen? Ich hatte in der PKV ca. 200 Euro Gesamtbetrag im Monat bei 900 Euro SB und keinerlei Goodies wie Chefarzt oder Einzelzimmer.
Grüße,
K
PS: An welcher Stelle wird Fitzcarraldo denn auf einer Hängebrücke von Piranhas und Krokodilen bedroht?
Wenn man davon ausgeht, dass ich jetzt mindestens noch 1,5 Jahre in der GKV bleiben muss, sollte man trotzdem die Anwartschaftsversicherung abschließen? Ich hatte in der PKV ca. 200 Euro Gesamtbetrag im Monat bei 900 Euro SB und keinerlei Goodies wie Chefarzt oder Einzelzimmer.
Grüße,
K
PS: An welcher Stelle wird Fitzcarraldo denn auf einer Hängebrücke von Piranhas und Krokodilen bedroht?
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Hallo Kinski"]
"""Ich war zwischen den Jobs einen Monat arbeitslos gemeldet, daher glaube ich , dass das Zurückrutschen in die GKV unvermeidbar gewesen ist."""
Gut das zu erfahren im ersten Posting sieht das anders aus
"""Ich war ca. 1,5 Jahre privat versichert und bin nun durch Arbeitgeberwechsel wieder zurück in die gesetzliche gerutscht. """""
Gruß
"""Ich war zwischen den Jobs einen Monat arbeitslos gemeldet, daher glaube ich , dass das Zurückrutschen in die GKV unvermeidbar gewesen ist."""
Gut das zu erfahren im ersten Posting sieht das anders aus
"""Ich war ca. 1,5 Jahre privat versichert und bin nun durch Arbeitgeberwechsel wieder zurück in die gesetzliche gerutscht. """""
Gruß
1 Monat arbeitslos hebt den "Besitzstand" ...
... nicht auf, und es besteht weiterhin Versicherungsfreiheit.
Hier der Wortlaut aus dem besagten Rundscschreiben der GKV-Verbände vom 8.3.07:
"Die durch die Besitzstandsregelung vermittelte Versicherungsfreiheit endet, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt wird. Ihre Wirkung bleibt jedoch unberührt, wenn sich eine neue Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Beschäftigung anschließt oder der Zeitraum zwischen zwei Beschäftigungen durch einen Befreiungstatbestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V überbrückt wird."
Damit sieht das weiterhin so aus, als wenn keine Versicherungspfliicht eingetreten ist. Deshalb nochmals mein Vorschlag, dir das von der Kasse schriftlich geben zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Versteh mich bitte richtig. Mir geht es jetzt nicht darum, dich mit Gewalt für die PKV zu retten, sondern eher darum, dass die Kasse nicht im entscheidenden Moment einen Rückzieher machen kann, bzw. wenn sie es könnte, das du das vorher merkst - wenn es nämlich nix Schriftlcihes gibt - und du dich dann doch noch auf den Bestandsschutz berufen kannst, von dem du momentan nicht so begeistert bist.
Apropos Erinnerung an die Hängebrücke über den Urubamba, ne über den Orinoco: "Erinnerung" war natürlich das falsche Wort, eher war es eine Assoziation: Kinski auf dem Holzweg, auf der Holzbrücke, auf der Hängebrücke, über einen Fluss, über dem Orionoco.Fitzcaraldo. Hier schloss sich der Kreis um die Epísode, aus Fitzis bewegten Leben, die der Herzog auch unbedingt aus dem Film herausschneiden musste, der Banause ...
Hier der Wortlaut aus dem besagten Rundscschreiben der GKV-Verbände vom 8.3.07:
"Die durch die Besitzstandsregelung vermittelte Versicherungsfreiheit endet, wenn ein Tatbestand der Versicherungspflicht erfüllt wird. Ihre Wirkung bleibt jedoch unberührt, wenn sich eine neue Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Beschäftigung anschließt oder der Zeitraum zwischen zwei Beschäftigungen durch einen Befreiungstatbestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V überbrückt wird."
Damit sieht das weiterhin so aus, als wenn keine Versicherungspfliicht eingetreten ist. Deshalb nochmals mein Vorschlag, dir das von der Kasse schriftlich geben zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Versteh mich bitte richtig. Mir geht es jetzt nicht darum, dich mit Gewalt für die PKV zu retten, sondern eher darum, dass die Kasse nicht im entscheidenden Moment einen Rückzieher machen kann, bzw. wenn sie es könnte, das du das vorher merkst - wenn es nämlich nix Schriftlcihes gibt - und du dich dann doch noch auf den Bestandsschutz berufen kannst, von dem du momentan nicht so begeistert bist.
Apropos Erinnerung an die Hängebrücke über den Urubamba, ne über den Orinoco: "Erinnerung" war natürlich das falsche Wort, eher war es eine Assoziation: Kinski auf dem Holzweg, auf der Holzbrücke, auf der Hängebrücke, über einen Fluss, über dem Orionoco.Fitzcaraldo. Hier schloss sich der Kreis um die Epísode, aus Fitzis bewegten Leben, die der Herzog auch unbedingt aus dem Film herausschneiden musste, der Banause ...
Ein kleines Update zu meinem offensichtlich ziemlich komplizierten Fall:
Ich habe das RUndschreiben von @GS an meine Krankenversicherung weitergeleitet, mit der Bitte, zu prüfen ob ich nun versicherungspflichtig bin oder nicht. Daraus hat sich nun eine völlig absurde Situation entwickelt, in der mir meine jetzige gesetzliche KV schriftlich versichert, dass ich NICHT versicherungspflichtig bin und die zuständige Sachbearbeiterin meiner neuen Firma darauf besteht, dass ich in der gesetzlichen bleiben muss. Ich habe nun hin und her telefoniert, die KV und die Sachbearbeiterin haben auch schon zusammen telefoniert aber nichts kam dabei heraus außer, dass beide bei ihrem Standpunkt bleiben.
An meinem Fall sieht man, wie hilfreich ein solches Forum sein kann, also an dieser Stelle erst einmal ein riesiges Dankeschön an alle die so kompetent geantwortet haben.
Wie ich nun weiter verfahren soll weiß ich nicht, ich würde natürlich lieber in der privaten bleiben weil ich so eine Menge Geld spare. Der KV-Sachbearbeiter meinte. ich müsste notfalls zum Arbeitsgericht, um meine Interessen durchzusetzen. Das kann doch nicht wahr sein, ich frage mich, welches Interesse mein Arbeitgeber daran haben kann, dass ich in der GKV bin? Müsste doch eigentlich wegen der niedrigeren Beiträge auch für ihn besser sein? Vielleicht will die Tante in meiner neuen FIrma auch nur nicht zugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, ich weiß auch nicht.
Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Hat jemand einen Tip?
Danke & Grüße,
K
Ich habe das RUndschreiben von @GS an meine Krankenversicherung weitergeleitet, mit der Bitte, zu prüfen ob ich nun versicherungspflichtig bin oder nicht. Daraus hat sich nun eine völlig absurde Situation entwickelt, in der mir meine jetzige gesetzliche KV schriftlich versichert, dass ich NICHT versicherungspflichtig bin und die zuständige Sachbearbeiterin meiner neuen Firma darauf besteht, dass ich in der gesetzlichen bleiben muss. Ich habe nun hin und her telefoniert, die KV und die Sachbearbeiterin haben auch schon zusammen telefoniert aber nichts kam dabei heraus außer, dass beide bei ihrem Standpunkt bleiben.
An meinem Fall sieht man, wie hilfreich ein solches Forum sein kann, also an dieser Stelle erst einmal ein riesiges Dankeschön an alle die so kompetent geantwortet haben.
Wie ich nun weiter verfahren soll weiß ich nicht, ich würde natürlich lieber in der privaten bleiben weil ich so eine Menge Geld spare. Der KV-Sachbearbeiter meinte. ich müsste notfalls zum Arbeitsgericht, um meine Interessen durchzusetzen. Das kann doch nicht wahr sein, ich frage mich, welches Interesse mein Arbeitgeber daran haben kann, dass ich in der GKV bin? Müsste doch eigentlich wegen der niedrigeren Beiträge auch für ihn besser sein? Vielleicht will die Tante in meiner neuen FIrma auch nur nicht zugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, ich weiß auch nicht.
Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Hat jemand einen Tip?
Danke & Grüße,
K
Nachdem ich dazu riet, das Fass aufzumachen, ...
will ich auch zusehen, dass wir am Ende den Deckel wieder draufkriegen.
Evtl. hast du mit deiner Vermutung bzgl. der Sachbearbeiterin im Personalbüro Recht, unter allem Vorbehalt natürlich. Ich kenne sie ja nicht. Da sie sicher lesen kann, wie interpretiert sie denn selbst das Schreiben der GKV-Verbände? Sicher hat sie so einen Spezialfall auch noch nicht gehabt, und das Gesetz ist noch neu.
Wir sollten ihr also eine Chance - oder meinetwegen auch zwei - geben, ohne Gesichtsverlust herauszukommen. Warum gleich mit dem Arbeitsgericht drohen. Sicher hat auch der Kassenmitarbeiter das nicht als nächste, sondern allenfalls als letzte Option gemeint.
Rede noch einmal mit der Dame. Rundschreiben und Kassenbescheid zeigen ihr doch einen Königsweg, irren kann sich jeder einmal, selbst hier im Forum, und lernen tun wir alle noch täglich dazu. Es sei denn, es ist eine, die immer alles vorher als Einzige schon besser wusste. Aber für den Notfall gibt es ja auch noch eine/n Vorgesetzte(n) im P-Büro.
Hatte auch schon mal so einen Fall, in dem sich schließlich herausgestellt hat, die betreffende Tante hatte einen Rochus auf die PKV, weil sie selbst nicht aufgenommen worden war. So weit, dass sie das schließlich als "Entschuldigung" vorbringen musste, hätte es nicht kommen müssen, aber sie war eben eine solche (s.o.).
Aber "Deine Tante" muss ja nicht ein solcher Besen sein.
Gutes Gelingen
Gerhard
Evtl. hast du mit deiner Vermutung bzgl. der Sachbearbeiterin im Personalbüro Recht, unter allem Vorbehalt natürlich. Ich kenne sie ja nicht. Da sie sicher lesen kann, wie interpretiert sie denn selbst das Schreiben der GKV-Verbände? Sicher hat sie so einen Spezialfall auch noch nicht gehabt, und das Gesetz ist noch neu.
Wir sollten ihr also eine Chance - oder meinetwegen auch zwei - geben, ohne Gesichtsverlust herauszukommen. Warum gleich mit dem Arbeitsgericht drohen. Sicher hat auch der Kassenmitarbeiter das nicht als nächste, sondern allenfalls als letzte Option gemeint.
Rede noch einmal mit der Dame. Rundschreiben und Kassenbescheid zeigen ihr doch einen Königsweg, irren kann sich jeder einmal, selbst hier im Forum, und lernen tun wir alle noch täglich dazu. Es sei denn, es ist eine, die immer alles vorher als Einzige schon besser wusste. Aber für den Notfall gibt es ja auch noch eine/n Vorgesetzte(n) im P-Büro.
Hatte auch schon mal so einen Fall, in dem sich schließlich herausgestellt hat, die betreffende Tante hatte einen Rochus auf die PKV, weil sie selbst nicht aufgenommen worden war. So weit, dass sie das schließlich als "Entschuldigung" vorbringen musste, hätte es nicht kommen müssen, aber sie war eben eine solche (s.o.).
Aber "Deine Tante" muss ja nicht ein solcher Besen sein.
Gutes Gelingen
Gerhard
2. Chance?
Sorry Kinski,
nachdem ich deinen Beitrag vom 25.11. nochmal durchgelesen habe, scheint Deine Pik-Dame doch ein sturer Besen zu sein.
Wäre also an der Zeit, den Pik-König auszuspielen. Und wenn der sich weigert, die Dame zu stechen, was er in anderem Sinne natürlich tunlichst zu unterlassen hat, jedenfalls im Büro, würde ich nicht zögern, das Pik-As, also den P-Chef oder P-Vorstand zu bemühen. Den müsste es schon interessieren, wenn in seinem Bereich wegen Sturheit etwas vergeigt wird.
Und das Ganze nicht aus Spass am Zocken, sondern schließlich geht es um Deine Sicherheit. Wenn es hart auf hart kommen sollte wie weiter vorn im Thread einmal angedeutet, ist die Kasse aus dem Schneider, denn sie hat sich ja nachweislich schon geäußert.
nachdem ich deinen Beitrag vom 25.11. nochmal durchgelesen habe, scheint Deine Pik-Dame doch ein sturer Besen zu sein.
Wäre also an der Zeit, den Pik-König auszuspielen. Und wenn der sich weigert, die Dame zu stechen, was er in anderem Sinne natürlich tunlichst zu unterlassen hat, jedenfalls im Büro, würde ich nicht zögern, das Pik-As, also den P-Chef oder P-Vorstand zu bemühen. Den müsste es schon interessieren, wenn in seinem Bereich wegen Sturheit etwas vergeigt wird.
Und das Ganze nicht aus Spass am Zocken, sondern schließlich geht es um Deine Sicherheit. Wenn es hart auf hart kommen sollte wie weiter vorn im Thread einmal angedeutet, ist die Kasse aus dem Schneider, denn sie hat sich ja nachweislich schon geäußert.
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