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Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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etfkk
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Beitragvon etfkk » 10.07.2020, 17:08

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Czauderna
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Re: Freiwilligen Krankenversicherung - Höchstsatz wegen 2 Monaten?

Beitragvon Czauderna » 10.07.2020, 18:49

Hallo und willkommen im Forum.
Die Kasse wird sich nach meinem Dafürhalten an den dazugehörigen Einkommensteuerbescheid halten und da werden es 12.000 € im gesamten Jahr sein und die werden auf den Kalendermonat umgelegt, d.h. jeden Monat den Mindestbeitrag.
Da es im Steuerbescheid keine Aufteilung gibt ,sondern nur einen Gesamtbetrag, weiß die Kasse sowieso nicht, wann genau im Jahr nun diese 12000 € erzielt wurden, also Aufteilung auf 12 Monate.
So sehe ich das
Gruss
Czauderna

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Beitragvon etfkk » 10.07.2020, 19:37

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Re: Freiwilligen Krankenversicherung - Höchstsatz wegen 2 Monaten?

Beitragvon Czauderna » 10.07.2020, 19:57

Hallo,
richtig, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2020 beispielsweise 30.000 € stehen würde, dann zahlst du für 2021 eben nach diesen 30.000 € deinen Beitrag und müsstest ggf. für 2020 nachzahlen. Wenn dann aber im Bescheid für 2021 wieder nur 12.000 stehen, dann bekommst du für 2021 den zu viel gezahlten Beitrag wieder zurück, und so geht das Jahr für Jahr weiter.
Die Kasse will auch keinen Steuerbescheinigung der Bank sehen, wie gesagt, der ist es eigentlich egal, sie hält sich an die Summe des Bescheides. Nur wenn da 0,00 € steht, dann wird sie wissen wollen, wovon der Lebensunterhalt bestritten wird, aber das ist jetzt ein anderes Thema.
Ich war sehr lange bei einer Krankenkasse beschäftigt und habe auch Einstufungen vorgenommen, bei uns war es so ab 2018 - vorher war es anders, da gab es grundsätzlich nix zurück und Einstufungen waren in der Regel immer endgültig, erst ab 2018 wurde das Verfahren umgestellt.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon etfkk » 11.07.2020, 12:07

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Re: Freiwilligen Krankenversicherung - Höchstsatz wegen 2 Monaten?

Beitragvon Czauderna » 11.07.2020, 17:51

Hallo,
2. Wenn noch ein 450-Euro-Job besteht (5.400 Euro für 12 Monate insgesamt), würden dann 7.340,04 Euro fiktives Mindesteinkommen verbleiben? Oder berechnet sich das anders: Kapitalerträge auf der einen und Minijob auf der anderen Seite?
Bei der Krankenversicherung werden die maximal 450,00 € nicht mitgerechnet, da hier der Arbeitgeber ja schon einen Pauschalbeitrag abführt, nur bei der Pflegeversicherung käme diese Einnahme noch dazu.

Zu 1 - ja, das sehe ich auch so.
Zu 3 - da sollte sich noch mal ein aktiver Experte dazu äussern, ob die Vorläufigkeit bei reinen Kapitalerträgen nicht angewandt wird in der Praxis.
Gruss
Czauderna


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