Infos auf der Krankenkassenkarte

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erwinlottermann2
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Infos auf der Krankenkassenkarte

Beitragvon erwinlottermann2 » 15.07.2020, 08:50

Hallo Experten,
ich habe als getrennt erziehender Papa oft das Problem, das ich die Krankenkassenkarten meiner Mädels nicht da habe. Das hin- und her tauschen klappt oft nicht. Daher habe ich die beiden Seiten der Krankenkassenkarten meiner Kinder abfotografiert und jederzeit greifbar auf dem Handy abgelegt. Dort sind ja eine Unmenge an Informationen draufgedruckt, vor allem auf der Rückseite. Meine Frage ist: Sind das exakt die Informationen, die auch ausgelesen werden, wenn die Arzthelferin die Karte "einliesst"? Also mit anderen Worten: Könnte sie per Abtippen dieser Daten anstatt elektronischem Einlesen über den Chip auch einen vollständigen Datensatz erstellen, mit dem sie die eventuelle Behandlung (also z.B. im Urlaub) dann über die GKV abrechnen lassen kann? Falls nicht: Wie gehe ich vor, wenn ich die Kinder behandeln lassen will/muss, aber die Karte nicht da habe?

Grüße
Erwin

Czauderna
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Re: Infos auf der Krankenkassenkarte

Beitragvon Czauderna » 15.07.2020, 10:23

Hallo und willkommen im Forum
nein, auf dem Chip sind noch einige andere, wichtige Daten gespeichert, welche in der Praxis eingelesen werden. Vor allen Dingen wird auch die Gültigkeit der Karte und somit das Bestehen der Versicherung bestätigt. Grundsätzlich muss die Originalkarte vorgelegt werden.
Sicher, in der Praxis kann es aber schon mal passieren, dass eben keine Karte vorgelegt werden kann. Ich kenne es noch so, dass die Praxen dann bei uns (Krankenkasse) angerufen haben und wir dann eine "Ersatzbescheinigung" an die Praxis geschickt haben. Ob das heutzutage auch noch der Fall ist, das können mit Sicherheit unsere aktiven Experten noch beantworten.
Gruss
Czauderna

erwinlottermann2
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Re: Infos auf der Krankenkassenkarte

Beitragvon erwinlottermann2 » 15.07.2020, 11:07

Hallo und danke für die Antwort. Durch die Fotos haben wir ja aber immerhin die Krankenversicherung, die Versicherungsnummer usw.
Daher die anschliessende Frage: Was muss ich bzw. die Sprechstundenhilfe heutzutage KONKRET tun, um abrechnen zu können, wenn wir da in irgendeiner Praxis am Urlaubsort rumstehen. Eine Nachlieferung der Karte kommt ja an Urlaubsorten etc. nicht in Betracht. Es handelt sich um die BKK Mobil Oil, falls diese Info noch relevant ist und eventuell jede Versicherung "Eigenheiten" hat.

Danke nochmals und viele Grüße
Erwin


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