Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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hELLfIRE
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Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern

Beitragvon hELLfIRE » 28.07.2020, 18:45

Hallo an alle,

ich bin auf der Suche nach einem Forum für Fragen zur GKV auf dieses Forum gestoßen, weil wir in einem anderem Forum für Vermieter gerade darüber diskutieren welche Nachweise die GKV dafür verlangt, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner "übertragen" werden, damit z.B. die Ehefrau keine Einküfte mehr aus Vermietung+Verpachtung erzielt und in der Familienversicherung des Ehemanns kostenfrei mitversichert werden kann.
Mir ist durchaus klar, dass das vielleicht für den einen oder anderen verwerflich ist, wenn man diese Möglichkeit des Gesetzgebers nutzt.
Darum soll es aber hier erst Linie nicht gehen. Es geht hier auch nicht um einen realen Fall.

Nehmen wir dazu folgende Konstellationen an.
Ehefrau A hat nur Einkommen aus Vermietung+Verpachtung
Ehemann B ist Angestellter und pflichtversichert in der GKV (wahlweise zusätzliches Einkommen aus Vermietung+Verpachtung ja nach Fallbeispiel)

Mögliche Fallbeispiele für Grundbucheintragungen
Fall-1: Ehefrau A 100% / Ehemann B 0%
Fall-2: Ehefrau A 75% / Ehemann B 25%
Fall-3: Ehefrau A 50% / Ehemann B 50%
Fall-4: Ehefrau A 25% / Ehemann B 75%

Unanbhängig davon welches Fallbeispiel wir betrachten soll es immer drauf hinauslaufen das Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt bzw. zugerechnet bekommt.
Die Mietverträge sind oder werden alle zwischen Ehemann B und dem Mieter geschlossen. Auch die Mietzahlungen werden ausschließlich auf das Einzelkonto von Ehemann B überwiesen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung+Verpachtung werden von Ehemann B übernommen und verwaltet. Ehefrau A tritt also bezüglich der Vermietung+Verpachtung nicht in Erscheinung und hal auch nichts mit der Vermietung+Verpachtung zu tun obwohl sie je nach Fallbeispiel zu 25% bis 100% Eigentümerin der Immobilie ist.

Die Frage ist daher, welcher Nachweis muss gegenüber der GKV erbracht werden, dass Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt, obwohl sie (Mit)Eingentümerin der Immobilie ist und in der Familienversicherung von Ehemann B beitragsfrei versichert werden kann?

Ist das über die Eintragung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch für den Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über einen Abtretungsvertrag gemäß § 398 BGB oder einen anderen Vertrag zwischen Ehefrau A und Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über den jährlichen Steuerbescheid von Ehefrau A und Ehemann B möglich, in dem keine Einkünfte aus Vermietung+Verpachtung für Ehefrau A aufgelistet sind bzw. für Ehefrau A zugerechnet werden?
Gibt es andere Nachweise die erbracht werden müssen bzw. Formulare von der Krankenkasse die dafür von beiden Ehepartner ausgefüllt werden müssen?

Vielen Dank schon einmal im voraus für die möglichen Antworten.

Czauderna
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Re: Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern

Beitragvon Czauderna » 28.07.2020, 20:16

Hallo und willkommen im Forum.
Also machen wir ein Beispiel -
Herr Mustermann hat seine Ehefrau mitversichert, diesen hat kein Einkommen. Frau Mustermann erbt ein Mietshaus und verfügt ab sofort
über 2000,00 € Mieteinnahmen pro Monat. Um eben in der Familienversicherung zu bleiben (über den Sinn dieses Wunsches machen wir uns jetzt mal keine Gedanken) überschreibt Frau Mustermann Ihrem Ehemann dieses Mietshaus und hat damit keine Einnahmen. Wenn das alles so zeitnah erledigt wird, dass noch keine zwei Monatsmieten an Frau Mustermann geflossen sind, muss die Kasse erst gar nicht involviert werden, weil die Einnahmen nicht regelmäßig erfolgt sind.
Der Ehemann, der pflichtversichert ist bei der Kasse muss gegenüber der Kasse keine Erklärung über die Mieteinnahmen abgeben, da sie nicht beitragspflichtig sind - so einfach ist das.
Herr Mustermann gibt nun seine Beschäftigung auf und versichert sich freiwillig weiter bei seiner Krankenkasse. Den Lebensunterhalt für sich und seine Ehefrau bestreitet er ab jetzt von den Mieteinnahmen und dem ersparten Geld aus den vergangenen Jahren.
Jetzt muss er allerdings der Kasse einen Einkommensnachweis vorliegen und das ist grundsätzlich der Einkommensteuerbescheid und in dem
sind dann nur die Mieterträge und ggf. die Kapitalerträge aufgeführt. Die Mieterträge sind allein ihm im Bescheid zugeordnet, nicht seiner mitversicherten Ehefrau und das genügt der Kasse auch, wenn die Familienversicherung wieder einmal geprüft wird und nach dem Einkommen der Ehefrau gefragt werden sollte.
Die Kasse interessiert Grundbuch, Nießbrauch, usw. nicht, sondern das, was im Steuerbescheid steht
Beispiel - Ende

So kenne ich es aus der Praxis und so sehe ich das auch.
Gruss
Czauderna

hELLfIRE
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Re: Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern

Beitragvon hELLfIRE » 29.07.2020, 06:17

Wow, das ging ja wirklich blitzschnell mit der Antwort. Vielen Dank schon einmal.

Um bei dem Beispiel zu bleiben.
Was würde denn passieren wenn Frau Mustermann 2-3 Jahre über 2000,00 € Mieteinnahmen pro Monat erzielt, damit quasi freiwillig gesetzlich versichert ist.
Und das ganze erst nach 2-3 Jahren verändert werden soll, so dass Frau Mustermann nun keine Einnahmen mehr aus Vermietung und Verpachtung erzielt, weil diese Einnahmen nun z.B. im Steuerbescheid Herrn Mustermann zugerechnet, da ja Frau Mustermann von Anfang an mit der Vermietung nichts zu tun hatte.

Siehe dazu auch mein erster Beitrag.
Die Mietverträge sind oder werden alle zwischen Herrn Mustermann und dem Mieter geschlossen. Auch die Mietzahlungen werden ausschließlich auf das Einzelkonto von Herrn Mustermann überwiesen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung+Verpachtung werden von Herrn Mustermann übernommen und verwaltet. Frau Mustermann tritt also bezüglich der Vermietung+Verpachtung nicht in Erscheinung und hal auch nichts mit der Vermietung+Verpachtung zu tun obwohl sie je nach Fallbeispiel zu 25% bis 100% Eigentümerin der Immobilie ist.

Interessiert die Kasse in dem Fall auch nur was im Steuerbescheid steht?
Wäre sie dann nach den 2-3 Jahren wieder kostenfrei in der Familienversicherung von Herrn Mustermann mitversichert, da Frau Mustermann ja kein Einkommen mehr erzielt?

Czauderna
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Re: Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern

Beitragvon Czauderna » 29.07.2020, 08:51

Hallo,
solange sie selbst freiwillig versichert wäre, müsste sie auch gegenüber der Kassen den Einkommensnachweis per Einkommensteuerbescheid führen.
Wenn nun die Mieteinnahmen wegfallen würden und sie die Familienversicherung beantragt, dann wird, mangels eines Einkommensnachweises für das aktuelle Jahr auch eine entsprechende Erklärung über die Einkommensverhältnisse akzeptiert, welche dann durch Vorlage des dazu passenden Einkommensteuerbescheides zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt wird. Bei Familienversicherungen erfolgt grundsätzlich jedes Jahr eine Wiederholungsprüfung durch die Kasse. Zu meiner Zeit haben wir, wenn das so erklärt wurde, wenn der oder die Familienangehörige keine Einkommen erzielt hatte meist auf den Einkommensteuerbescheid verzichtet.
Gruss
Czauderna


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