Einkünfte aus Vermietung von 50/50 oder 100/0 auf 0/100 bzw. 100% für den Alleinverdiener ändern
Verfasst: 28.07.2020, 18:45
Hallo an alle,
ich bin auf der Suche nach einem Forum für Fragen zur GKV auf dieses Forum gestoßen, weil wir in einem anderem Forum für Vermieter gerade darüber diskutieren welche Nachweise die GKV dafür verlangt, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner "übertragen" werden, damit z.B. die Ehefrau keine Einküfte mehr aus Vermietung+Verpachtung erzielt und in der Familienversicherung des Ehemanns kostenfrei mitversichert werden kann.
Mir ist durchaus klar, dass das vielleicht für den einen oder anderen verwerflich ist, wenn man diese Möglichkeit des Gesetzgebers nutzt.
Darum soll es aber hier erst Linie nicht gehen. Es geht hier auch nicht um einen realen Fall.
Nehmen wir dazu folgende Konstellationen an.
Ehefrau A hat nur Einkommen aus Vermietung+Verpachtung
Ehemann B ist Angestellter und pflichtversichert in der GKV (wahlweise zusätzliches Einkommen aus Vermietung+Verpachtung ja nach Fallbeispiel)
Mögliche Fallbeispiele für Grundbucheintragungen
Fall-1: Ehefrau A 100% / Ehemann B 0%
Fall-2: Ehefrau A 75% / Ehemann B 25%
Fall-3: Ehefrau A 50% / Ehemann B 50%
Fall-4: Ehefrau A 25% / Ehemann B 75%
Unanbhängig davon welches Fallbeispiel wir betrachten soll es immer drauf hinauslaufen das Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt bzw. zugerechnet bekommt.
Die Mietverträge sind oder werden alle zwischen Ehemann B und dem Mieter geschlossen. Auch die Mietzahlungen werden ausschließlich auf das Einzelkonto von Ehemann B überwiesen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung+Verpachtung werden von Ehemann B übernommen und verwaltet. Ehefrau A tritt also bezüglich der Vermietung+Verpachtung nicht in Erscheinung und hal auch nichts mit der Vermietung+Verpachtung zu tun obwohl sie je nach Fallbeispiel zu 25% bis 100% Eigentümerin der Immobilie ist.
Die Frage ist daher, welcher Nachweis muss gegenüber der GKV erbracht werden, dass Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt, obwohl sie (Mit)Eingentümerin der Immobilie ist und in der Familienversicherung von Ehemann B beitragsfrei versichert werden kann?
Ist das über die Eintragung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch für den Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über einen Abtretungsvertrag gemäß § 398 BGB oder einen anderen Vertrag zwischen Ehefrau A und Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über den jährlichen Steuerbescheid von Ehefrau A und Ehemann B möglich, in dem keine Einkünfte aus Vermietung+Verpachtung für Ehefrau A aufgelistet sind bzw. für Ehefrau A zugerechnet werden?
Gibt es andere Nachweise die erbracht werden müssen bzw. Formulare von der Krankenkasse die dafür von beiden Ehepartner ausgefüllt werden müssen?
Vielen Dank schon einmal im voraus für die möglichen Antworten.
ich bin auf der Suche nach einem Forum für Fragen zur GKV auf dieses Forum gestoßen, weil wir in einem anderem Forum für Vermieter gerade darüber diskutieren welche Nachweise die GKV dafür verlangt, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner "übertragen" werden, damit z.B. die Ehefrau keine Einküfte mehr aus Vermietung+Verpachtung erzielt und in der Familienversicherung des Ehemanns kostenfrei mitversichert werden kann.
Mir ist durchaus klar, dass das vielleicht für den einen oder anderen verwerflich ist, wenn man diese Möglichkeit des Gesetzgebers nutzt.
Darum soll es aber hier erst Linie nicht gehen. Es geht hier auch nicht um einen realen Fall.
Nehmen wir dazu folgende Konstellationen an.
Ehefrau A hat nur Einkommen aus Vermietung+Verpachtung
Ehemann B ist Angestellter und pflichtversichert in der GKV (wahlweise zusätzliches Einkommen aus Vermietung+Verpachtung ja nach Fallbeispiel)
Mögliche Fallbeispiele für Grundbucheintragungen
Fall-1: Ehefrau A 100% / Ehemann B 0%
Fall-2: Ehefrau A 75% / Ehemann B 25%
Fall-3: Ehefrau A 50% / Ehemann B 50%
Fall-4: Ehefrau A 25% / Ehemann B 75%
Unanbhängig davon welches Fallbeispiel wir betrachten soll es immer drauf hinauslaufen das Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt bzw. zugerechnet bekommt.
Die Mietverträge sind oder werden alle zwischen Ehemann B und dem Mieter geschlossen. Auch die Mietzahlungen werden ausschließlich auf das Einzelkonto von Ehemann B überwiesen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung+Verpachtung werden von Ehemann B übernommen und verwaltet. Ehefrau A tritt also bezüglich der Vermietung+Verpachtung nicht in Erscheinung und hal auch nichts mit der Vermietung+Verpachtung zu tun obwohl sie je nach Fallbeispiel zu 25% bis 100% Eigentümerin der Immobilie ist.
Die Frage ist daher, welcher Nachweis muss gegenüber der GKV erbracht werden, dass Ehefrau A kein Einkommen aus Vermietung+Verpachtung erzielt, obwohl sie (Mit)Eingentümerin der Immobilie ist und in der Familienversicherung von Ehemann B beitragsfrei versichert werden kann?
Ist das über die Eintragung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch für den Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über einen Abtretungsvertrag gemäß § 398 BGB oder einen anderen Vertrag zwischen Ehefrau A und Ehemann B möglich, der als Nachweis gegenüber der GKV erbracht werden muss?
Ist das über den jährlichen Steuerbescheid von Ehefrau A und Ehemann B möglich, in dem keine Einkünfte aus Vermietung+Verpachtung für Ehefrau A aufgelistet sind bzw. für Ehefrau A zugerechnet werden?
Gibt es andere Nachweise die erbracht werden müssen bzw. Formulare von der Krankenkasse die dafür von beiden Ehepartner ausgefüllt werden müssen?
Vielen Dank schon einmal im voraus für die möglichen Antworten.