Familiennachzug von irakischen Schwiegereltern aus der Schweiz

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

fris40
Beiträge: 1
Registriert: 06.08.2020, 17:25

Familiennachzug von irakischen Schwiegereltern aus der Schweiz

Beitragvon fris40 » 06.08.2020, 17:46

Hallo zusammen :)

Ich bin deutscher Staatsbürger und wohne mit meiner irakischen Ehefrau und deren ebenfalls irakischen Eltern in der Schweiz.
Ich bin berufstätig und meine Frau ist Hausfrau. Ihre Eltern sind Rentner und erhalten monatlich eine geringe Rente aus dem Irak. Faktisch sorge ich für den Unterhalt der ganzen Familie.

Nun möchten wir alle zusammen nach Deutschland umziehen, weil ich dort einen Job angeboten bekommen habe, bei dem ich gesetzlich versichert sein werde. Meine irakische Frau kann mit zu mir in die Familienversicherung.
Was ist aber mit den Schwiegereltern? In der Schweiz sind sie gesetzlich versichert, weil dort eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, in die jeder Neuankömmling unabhängig von Alter, Vorerkrankungen oder bisherigem Versicherungsstatus eintreten muss. Aber können sie sich auch in Deutschland (notfalls freiwillig) gesetzlich weiterversichern? Meine Schwiegereltern sind erst mit über 65 Jahren im Jahre 2018 nach Europa gekommen. Sie haben in ihrer irakischen Heimat nie einer Krankenversicherung irgendeiner Art angehört, weil es so etwas dort wohl gar nicht gibt.

Zum Hintergrund: Obwohl ich deutscher Staatsbürger bin, werden meine Familienangehörigen in Deutschland nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und nicht nach dem Aufenthaltsgesetz behandelt, da ich zu den sogenannten Rückkehrerfällen gehöre. Auch als deutscher Staatsbürger kann ich mich auf das Freizügigkeitsgesetz/EU berufen, wenn ich selbst durch einen längeren Auslandsaufenthalt in einem anderen Staat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz mein eigenes Freizügigkeitsrecht bereits in Anspruch genommen habe. Das wurde mir bereits schriftlich von der zuständigen Ausländerbehörde bestätigt. Meine Schwiegereltern werden also eine Aufenthaltskarte und keinen Aufenthaltstitel erhalten.

Käme eine Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Betracht?

Vielen Dank und viele Grüße

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Familiennachzug von irakischen Schwiegereltern aus der Schweiz

Beitragvon Czauderna » 06.08.2020, 18:36

Hallo und willkommen im Forum
Ich bin schon der Auffassung, dass die Schwiegereltern mit der Wohnsitznahme in Deutschland und dem Nachweis der Krankenversicherung in der Schweiz Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden können, wobei eben zu klären wäre, ob beide selbst oder nur eine, sich freiwillig versichern müssen und der/die andere in die Familienversicherung kann.
Sicher wird sich dazu noch ein anderer Experte zu Wort melden um zu bestätigen oder zu korrigieren.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste