Anruf der KK

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artur123toja
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Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 20.08.2020, 14:45

Hallo zusammen,

ich bin hier neu und möchte etwas fragen?
Bin schon mehrere Monaten Krank geschrieben.Heute kam ein Anruf von der KK,dass auf dem Krankenschein,den ich heute abgegeben habe,meine Ärztin eine Medizinische Reha angekreuzt hätte,was auch nicht stimmt.Sie fragte mich, ob sie mir die Formulare zu Reha zuschicken sollte.Ich habe ihr gesagt,ich wüßte was ich mit meiner Ärztin besprochen habe,sie war kurz verunsichert,und sagte sie müsse es nochmal kontrollieren.Sie hat nur gelogen.

Kann mir jemand sagen,was das zu bedeuten hat.

LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 20.08.2020, 20:04

Hallo und willkommen im Forum
warum sollte sie lügen ? - In der Praxis läuft es so, dass in den Fällen, wo eben Reha angekreuzt ist, die Kasse grundsätzlich den MDK einschaltet und wenn dieser die Notwendigkeit der Reha bestätigt, dann gibt es eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung mit einer Frist von 10 Wochen - zu finden ist das im § 51 SGB V
Es kann aber auch sein, dass die Kasse es erst mal ohne MDK versucht, vielleicht ist es ja dem Versicherten recht, dass er eine Reha machen kann, darf oder soll und er will vielleicht auch keine Aufforderung dazu haben, sondern er ist mit der Frage allein schon einverstanden.
Du bist es offensichtlich nicht.
Kann es nicht auch so sein, dass es dein Arzt doch angekreuzt hat oder eben auch, dass sich die Kassenmitarbeiterin einfach nur geirrt hat.
Nein, um auf deine Frage konkret zu antworten, ich weiss auch nicht was das zu bedeuten hat, jedenfalls wäre eine Lüge ziemlich sinnlos.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 20.08.2020, 21:33

Guten Abend Czauderna,

VIELEN DANK für die Begrüßung.
es ist eben so, dass ich heute beim Arzt war,und Krankenschein erhalten habe,ich besitze natürlich auch Ausfertigung für den Versicherten und da ist nichts angekreuzt. AuBerdem bin für meiner Ärztin noch unstabil für eine Reha,was sie auch auf dem Fragebogen vom MDK(ca vor 14 Tagen) auch geschrieben hat.Das Problem ist,dass ich der Krankenkasse nicht traue.Ich habe im März ein Schreiben verfasst und gebeten mich nicht zu Hause ständig anzurufen und mirdie Einladungen zur Besprechung der beruflichen Situation zu schicken.4 Monate Ruhe und heute fängt wieder an.
Glaube es mir der Arzt hat nichts angekreuzt.Freue ich mich jetzt schon für deine Antwort.

Gruß
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 09:30

Hallo,
ja, so wie geschildert ist das dann auch seltsam. Ich gebe dir recht, aufgrund deines Schreibens hätte sie dich nicht anrufen dürfen, allenfalls hätte sie dir etwas schreiben können und ggf. die Antragsunterlagen gleich beifügen.
Das wäre für mich, wenn es mich betreffen würde, ein Grund der Kasse nochmals einen Brief oder eine E-Mail mit entsprechendem Inhalt zukommen
zu lassen.
Was jetzt allerdings neu hinzukommt ist die Info, dass doch der MDK bereits eingeschaltet war, sonst hätte deine Ärztin ja keinen Fragebogen erhalten.
Jetzt wird auch der Anruf logischer von der Sache her - über das nicht gesetzte Kreuz, bzw. die "Lüge" lohnt es sich nicht wirklich zu diskutieren.
Ich gehe jetzt stark davon aus, dass der MDK in seinem Gutachten bzw. seiner Stellungnahme wahrscheinlich eine Reha vorgeschlagen hat, sie aber nicht für erforderlich gehalten hat (siehe auch meinen vorherigen Beitrag). Hier konnte die Kasse eben keine Aufforderung daraus machen und hat es dann so versucht.
Also, die Art und Weise (Anruf und die Sache mit dem Kreuz) ist zwar nicht so gut gewesen, aber der Grund dafür, dass die Kasse mit der Frage bei dir vorstellig wurde ,ist nachvollziehbar.
Hätte ich, natürlich nicht genau so, nach 4 Monaten gemacht. Wenn du dieses Forum mal studiert hast, wirst du wissen, dass ich selbst fast 50 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt war und dort auch in der "Fallsteuerung" tätig war.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 09:53

Hallo Czauderna,

ja ich habe gelesen, dass du bei KK gearbeitet hast.Ich finde es total Klasse,dass du hier im Forum,den Menschen hilfst,und deine Erfahrungen weiter gibst,es ist so selten, dass man heutzutage einen gut gemeinten Rat bekommt.

Also,der MDK wollte von meiner Ärztin wissen,unter anderem ob meine Arbeitsfähigkeit gemindert wäre und ob sie Reha vorschlägt.Sie habe mit nein geantwortet,und dazu vermerkt,dass ich für Reha noch zu instabil bin und somit die Frage könnte sie in ca 6 Monaten beantworten.

Also was meist du,soll ich mir Gedanken drüber machen?,oder ist die Sache mit Reha zuerst für mich vom Tisch?

Gruss
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 10:10

Hallo,
ich würde jetzt erst mal nichts machen an deiner Stelle. Die Kasse hat den MDK eingeschaltet, es kam zu keiner Aufforderung mit Fristsetzung, alles soweit okay. In der "Fallsteuerung" wurde wahrscheinlich ein neuer Termin gesetzt ( Vermutung 14 Tage ?), momentan kann auch die Kasse nichts weiter unternehmen - wöchentlich den MDK neu einschalten, das bringt auch nichts.
Dreist wäre allerdings, wenn die Kasse es nun anders versuchen würde, nämlich trotzdem eine Aufforderung mit Fristsetzung vorzunehmen.
Wenn dem so wäre, dann sollte deine erste Reaktion sein, dir das MDK-Gutachten zukommen zu lassen, aber ich denke mal, das wird die Kasse sich nicht trauen zum jetzigen Zeitpunkt.
Dass du später mit einer Aufforderung rechnen musst bei andauernder Arbeitsunfähigkeit, dass sollte aber klar sein.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 10:47

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort.Aber eine Frage hätte ich noch:
wie funktioniert das genau mit der Aufforderung zur Reha?
kommt die Empfehlung vom MDK oder von der KK. Nach welchen Kriterien wird entschieden,dass jemand zur Reha muss.Ich habe schon halt gelesen,dass manche Langzeitkranke bis Aussteuerung das KG beziehen und wurden von der KK nicht aufgefordert Reha zu beantragen.Ich verstehe die Procedere nicht.
LG
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 13:19

artur123toja hat geschrieben:Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine schnelle und kompetente Antwort.Aber eine Frage hätte ich noch:
wie funktioniert das genau mit der Aufforderung zur Reha?
kommt die Empfehlung vom MDK oder von der KK. Nach welchen Kriterien wird entschieden,dass jemand zur Reha muss.Ich habe schon halt gelesen,dass manche Langzeitkranke bis Aussteuerung das KG beziehen und wurden von der KK nicht aufgefordert Reha zu beantragen.Ich verstehe die Procedere nicht.
LG
artur123toja


Hallo,
es kommt bei dieser Sache auch etwas auf die vorliegende Diagnose an, deshalb beschreibe ich mal nur Grundsätzliches.
Im Rahmen der "Fallsteuerung" wird seitens der Kasse beurteilt, ob es Möglichkeiten gibt, die Arbeitsunfähigkeit und damit den Krankengeldbezug abzukürzen, dazu gehört zum Beispiel eine stufenweise Wiedereingliederung (bei Arbeitnehmern) oder aber auch eine Rehabilitationsmaßnahme, für die in den meisten Fällen der Rentenversicherungsträger als Reha-Träger ins Spiel kommt. Der MDK wird durch die Kasse beauftragt u.a. zu prüfen, ob die Voraussetzungen nach § 51 SGB V. vorliegen - Vereinfacht gesagt, geht es darum, dass der MDK feststellt, dass die Erwerbsfähigkeit des/der Betroffenen entweder erheblich gefährdet ist oder bereits nicht mehr gegeben ist. Um das zu beurteilen, obliegt es dem MDK medizinische Auskünfte einzuholen und auch, wenn er es für erforderlich hält die Betreffenden persönlich zu begutachten, aber das entscheidet der MDK eigenständig, also keine Vorgabe durch die Kasse. Wenn nun der MDK die Voraussetzungen nach § 51 SGB V. für erfüllt ansieht, dann schreibt er dies in das Gutachten. Die Kasse wird dann eine Aufforderung versenden und eine Frist von 10 Wochen setzen. Wird der Antrag auf Reha nicht innerhalb dieser Frist gestellt, wird das Krankengeld mit Ablauf der gesetzten Frist verweigert bis zu dem Tag, an dem der Antrag dann gestellt wurde. Mit der Aufforderung wird auch grundsätzlich das Gestaltungsrecht des Versicherten eingeschränkt, d.h. er/sie darf ohne Zustimmung der Kasse keine Erklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abgeben, z.B. Rücknahme des dann gestellten Antrags oder Verweigerung der bewilligten Reha.
Nach meiner Erfahrung wurde in den meisten Fällen von Langzeitarbeitsunfähigkeit mit "Aussteuerung"(Schätzung ca. 80 %) der MDK entsprechend eingeschaltet.
Beim Rest lag es meist an der Diagnose und der entsprechenden Prognose daran, dass diese Fälle ohne MDK zur "Aussteuerung" kamen.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 15:44

Hallo Czauderna,
vielen herzlichen Dank für deine Erklärung.Habe jetzt verstanden,wie es abläuft.Bei mir ist es auch so, dass ich eine GDB von 50 habe und die Krankheiten die dazu geführt haben,machen mir sehr zu schaffen und zwar seit vielen Jahren.Mit dem älter werden wird es immer schlimmer.Ich habe mich schon immer gefragt, ob eine Schwerbehinderung von der KK b.z.w .vom MDK auch berücksichtigt wird,oder ist es egal.Denn ich kann mich niemals mit einem gesundem Menschen messen,beruflich sowieso.Ich kann mich erinnern,dass bei der Antragstellung auf Krankengeld,der SB der KK nach der Schwerbehinderung gefragt hatte .Ich würde gerne wissen,welche Meinung du dazu hast?
LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 15:59

Hallo,
sicher fließt in dem einen oder anderen Fall auch der Grad der Behinderung in das Begutachtungsergebnis des MDK ein, kommt eben darauf an um was es genau geht.
Für die Krankenkasse selbst spielt bei der Fallsteuerung der Grad der Behinderung keine Rolle. Grundsätzlich war die anerkannte Behinderung schon vor Eintritt der laufenden Arbeitsunfähigkeit vorhanden und demzufolge wurde dann auch die Tätigkeit vorher mit der Behinderung ausgeübt.
Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass wir es mit zwei Sachen zu tun haben.
Einmal ist da die Arbeitsunfähigkeit, wegen der auch Krankengeld bezogen wird und zum anderen die Erwerbsfähigkeit, die entweder 100%ig vorhanden ist oder eben gemindert.
Kurz gesagt - mit einer verminderten Erwerbsfähigkeit und/oder einer anerkannten GDB kann man trotzdem noch arbeiten gehen, bei einer Arbeitsunfähigkeit eben nicht. Natürlich kann eine Langzeitarbeitsunfähigkeit auch in eine Erwerbsunfähigkeit münden, und genau da sind wir wieder bei der Reha und der Rentenversicherung. Es gibt auch Fälle, bei denen zur Reha-Beantragung aufgefordert wurde, die Rentenversicherung den Antrag aber ablehnte mit der Begründung, dass eine Reha keine Aussicht mehr auf Erfolg hätte und der Reha-Antrag deshalb auf einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung umgedeutet wurde.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 16:19

Hallo Czauderna,
super,hab vielen Dank für deine Antwort.Ja aber wenn meine Ärztin nichts über verminderten Erwerbsfähigkeit geschrieben hat,dann dürfte ich zur Reha nicht aufgefordert werden oder?
Wann könnte die KK das KG einstellen?
Oder mache ich mir doch zuviel Gedanken?

LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 16:23

und wann ist die Erwerbsfähigkeit eigentlich gemindert?

LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 16:29

artur123toja hat geschrieben:Hallo Czauderna,
super,hab vielen Dank für deine Antwort.Ja aber wenn meine Ärztin nichts über verminderten Erwerbsfähigkeit geschrieben hat,dann dürfte ich zur Reha nicht aufgefordert werden oder?
Wann könnte die KK das KG einstellen?
Oder mache ich mir doch zuviel Gedanken?

LG
artur123toja


Hallo,
na ja, vielleicht ein bisschen, denn eigentlich hast du ja (noch) kein konkretes Problem.
Zurzeit kann die Kasse kein Krankengeld einstellen, dafür gibt es keinerlei Anlass bzw. Gründe.
Wie heißt es so schön "Abwarten und Tee trinken" oder wie der Engländer sagt "wait and see".
Sollte sich die Kasse demnächst erneut bei dir melden - du weißt, wo du uns findest.
Zu deiner letzten Frage : Ich bin kein Mediziner, und da es in Bezug auf Krankengeld auch nicht wichtig war in meiner Praxis, gebe ich hier nur mein Laien-Wissen wieder - Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen einem Erwerb (Arbeit) entweder nur zeitlich befristet und/oder körperlich eingeschränkt nachgehen kann
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 16:59

Hallo Czauderna,
weißt du was mich beschäftigt,dass so viele Menschen Angst vor einer Reha haben,ich konnte keine Antwort darauf finden.Bis ich ein Forum entdeckt habe,wo die Leute sich diesbezüglich ausgetauscht haben.Mir geht es darum,dass viele Langzeitkranke von der KK oder DRV aufgefordert werden Reha Antrag zu stellen und natürlich auch absolvieren.In den Kliniken sind die Menschen plötzlich für gesund und Arbeitsfähig erklärt.Da frage ich mich ,wenn man Jahre lang chronisch krank ist und in ständige Behandlung sich befindet und auch vielleicht ein GDB hat,wie ist es möglich in 3 Wochen Reha den Menschen gesund zu bekommen oder für Erwerbsfähig somit auch Arbeitsfähig zu bekommen.Was ist in einer Reha Kliniken besser als beim einem Arzt vor Ort der dich 25 Jahre kennt und behandelt.?
Könntest du mir dabei helfen dies zu verstehen?

LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 17:11

Hallo,
der Denkfehler dabei ist, dass man, wenn man arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird nicht auch noch unbedingt gesund sein muss.
Krank und Arbeitsunfähigkeit gehört nicht zwingend zusammen, vor allen Dingen auch dann nicht, wenn es sich um chronische Erkrankungen handelt.
Das Gleiche gilt auch für Behinderungen.
Natürlich ist man, wenn man arbeitsunfähig ist auch krank, das ist logisch, aber man ist nicht automatisch auch arbeitsunfähig, wenn man krank/behindert ist.
Aus der Reha wird niemand als gesund/geheilt entlassen (Unfallfolgen mal ausgenommen), sondern immer nur entweder als arbeitsunfähig oder arbeitsfähig.
Gruss
Czauderna


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