Anruf der KK

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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artur123toja
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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 17:41

Hallo Czauderna,

sage mir Bescheid,wenn ich mit meiner Fragerei dir auf die Nerven gehe.
Aber ist das nicht so,dass die KK den Langzeitkranken zur Reha auffordert,um das KG zu sparen,sie erhofft sich das der kranke doch arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird,da gäbe es doch kein Grund weiter das KG zu zahlen.Ob der tatsächlich gesund ist steht nicht zu Debatte.
Arbeitsfähig bedeutet für mich,dass man arbeiten gehen kann und darauf spekuliert die KK oder nicht?

LG
artur123toja

Czauderna
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 18:57

artur123toja hat geschrieben:Hallo Czauderna,

sage mir Bescheid,wenn ich mit meiner Fragerei dir auf die Nerven gehe.
Aber ist das nicht so,dass die KK den Langzeitkranken zur Reha auffordert,um das KG zu sparen,sie erhofft sich das der kranke doch arbeitsfähig aus der Reha entlassen wird,da gäbe es doch kein Grund weiter das KG zu zahlen.Ob der tatsächlich gesund ist steht nicht zu Debatte.
Arbeitsfähig bedeutet für mich,dass man arbeiten gehen kann und darauf spekuliert die KK oder nicht?

LG
artur123toja

Hallo,
natürlich will die Krankenkasse nicht mehr Krankengeld auszahlen als medizinisch notwendig ist. So, wie bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird nur das medizinisch Notwendige geleistet. wenn der Grund aber an erster Stelle stehen würde, dann würde "Krankengeld sparen" schon im Ansatz beginnen, also beispielsweise nicht erst nach mehreren Wochen oder Monaten, sondern schon direkt nach sechs Wochen, also wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet oder sogar noch früher, damit es erst gar nicht zur Krankengeldzahlung kommt.
Theoretisch wäre das möglich und logistisch auch kein Problem für die Kassen, aber zum Glück ist es nicht so.
Um noch einmal auf die Reha zurückzukommen, meist war es, zumindest in meiner Praxis so, dass die wenigsten Versicherten, die schon vor Beginn der Reha im Krankengeldbezug standen, aus der Reha als arbeitsfähig entlassen wurden. In den letzten Jahren hat sich aber die Zahl der Fälle erhöht, die zwar arbeitsunfähig entlassen wurden, bei denen aber zeitnah eine stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt wurde.
Natürlich gibt es bei den Krankenkassen "schwarze Schafe" oder in Kassen übermotivierte Mitarbeiter/innen und natürlich gibt es auch bei der Fallsteuerung "Zielvorgaben", gab es bei mir auch in Bezug auf Krankengeld und Falldauer und es gibt auch noch immer zu viele Beschwerden von Versicherten, die nicht wie Kunden, sondern wie Bittsteller behandelt werden, aber dafür gibt es ja unter anderem auch solche Foren wie dieses hier, wo man sich Rat holen kann und Antworten auf Fragen. Rechtsberatung machen wir allerdings nicht.
Also, die Krankenkassen insgesamt spekulieren nicht damit, dass durch eine Reha die Krankengeldzahlung abgekürzt werden kann, sondern sie forcieren
dieses Ziel unter Beachtung der individuellen Umstände. Man sollte auch nicht vergessen, dass es auch im Interesse jedes Krankengeldbeziehers ist, dass seine Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell unter Zuhilfenahme geeigneter Maßnahmen beendet werden kann.
Es kann wahrlich kein Ziel sein die vollen 78 Wochen auszuschöpfen, denn was nach dem Leistungsende kommt, z.B. ALG-1, das wollen die wenigsten weder der Art nach noch der Höhe.
Gruss
Czauderna

artur123toja
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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 19:58

Hallo Czauderna,

ich muss mir, dass was du jetzt geschrieben hasst,wahrscheinlich mehrmals durchlesen, um es verstehen zu können. Na ja du schreibst:
,Es kann wahrlich kein Ziel sein die vollen 78 Wochen auszuschöpfen,Und warum nicht? ,wenn man über 30 Jahre eingezahlt hat,und jetzt ist man selber in Not und krank?und wenn man in Wirklichkeit nicht arbeiten kann,was dann?Ja dann nimmt man das das ALG1 in kauf,weil es nicht anders geht.
Schreibe noch etwas,wenn ich dir den letzten Nerv nicht geraubt habe.
LG
artur123toja

Czauderna
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 21.08.2020, 21:10

Hallo,
wenn man über 30 Jahre eingezahlt hat,und jetzt ist man selber in Not und krank?und wenn man in Wirklichkeit nicht arbeiten kann,was dann?Ja dann nimmt man das das ALG1 in kauf,weil es nicht anders geht.
Dagegen spricht ja auch nichts und das ist auch nicht mehr als recht, aber wenn ich es beeinflussen kann, dann will ich doch wieder arbeiten gehen.
Das mit den 30 Jahren Beitrag gezahlt zur Krankenkasse, diese Meinung kann ich nicht teilen. Als ich in Rente war, habe ich mal meine Unterlagen gesichtet und das entsorgt, was ich nicht mehr gebraucht habe - darunter war auch eine Liste, auf der ich meine Arbeitsunfähigkeitszeiten vermerkt hatte. Ich war 48 Jahre beim gleichen Arbeitgeber und während dieser Zeit insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig - wenn es also danach gehen würde, hätte ich 48 Jahre für Nichts meinen Beitrag an die Kasse gezahlt. Sicher, genau wie bestimmt jeder, war ich auch ziemlich regelmäßig bei Arzt und Zahnarzt, allein schon wegen der Vorsorge, aber wir reden ja jetzt nur vom Krankengeld.
Ich habe als Erstes bei meinem Arbeitgeber zu Beginn meiner Ausbildung (1968) gelernt, dass die GKV eine Solidargemeinschaft ist in der zwar nicht alle den gleichen Beitrag zahlen müssen, aber alle die gleiche Leistung erhalten, solange diese nicht abhängig vom Einkommen und dem Rechtsanspruch sind.
Ewig in Erinnerung bleiben wird mir in diesem Zusammenhang eine Knochemarkübertragung bei einem jungen Mädchen, die damals mit allem drum und dran mehr als 150.000 DM gekostet hat und von uns bezahlt wurde. Das Mädchen war gerade mal zwei Monate Mitglied bei uns und Auszubildende, hatte als demnach vielleicht 15,00 DM an Beitrag gezahlt - ich könnte noch weitere Beispiele nennen, aber ich denke das würde jetzt doch den Rahmen sprengen.
Ja, du hast recht, wenn es nicht anders geht, dann läuft es auf Aussteuerung und anschließend ALG-1 und/oder Erwerbsminderungsrente als Zeit- oder Vollrente raus.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 21.08.2020, 21:57

hallo Czauderna,
du muss doch wohl zugeben können,dsss es solche Menschen wie dich,schon gar nicht mehr es gibt,werde berichten,wie es weiter gelaufen ist.und nochmals vielen Dank.
LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 24.08.2020, 15:02

Hallo Forum, wie geht es euch?

ich war heute zu ersten Akupunktur,noch 9 Sitzungen,sonst geht es mir schlecht,seelisch meine ich,immer diese Schuldgefühle.Habe heute das KG bekommen.Ich glaube ich mache alle verrückt und mich selber auch.Bin nur krank

LG artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 29.08.2020, 09:08

Hallo und Guten Morgen Forum Mitglieder,

ich versuche den § 51 SGB V zu verstehen. Kann die KK nicht nur zu Reha auffordern,sondern auch zu EMR?
Zitat:
§ 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

LG
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 29.08.2020, 09:15

Hallo,
das mit der Rente gilt nur für Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Für dich konkret gilt nur medizinische Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 29.08.2020, 09:35

Hallo Czauderna,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.Habe schon so vermutet,war mir aber nicht sicher,ob ich es den Satz richtig verstehe.

LG
artur123toja

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 29.08.2020, 09:53

Hallo,
ich habe doch noch eine Frage zu §63 SGB I,für wenn findet er Anwendung?
Zitat:
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.

LG
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Re: Anruf der KK

Beitragvon GS » 30.08.2020, 04:24

Hallo artur123toja,
Hallo,
ich habe doch noch eine Frage zu §63 SGB I,für wen(n) findet er Anwendung?
Jedenfalls für den, der ihn gefunden hat und entsprechend involviert ist.
Zitat:
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
§ 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
Sollen heißt zwar nicht müssen, aber auch nicht "nicht dürfen". Wer, wenn nicht Du selbst, hindert Dich daran, zumindest den Versuch zu unternehmen, eine Verbesserung Deines Gesundheitszustandes herbeizuführen oder wenigstens dessen (weitere) Verschlechterung zu verhindern?

Gute Besserung - nicht nur des Gesundheitszustandes, sondern auch des Wohlbefindens -
wünscht GS

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 30.08.2020, 10:40

Hallo GS,

ich bedanke mich für deine Antwort.Also ich verstehe das o.g. so,dass die KK den §63 SGB I nicht anwenden darf,um jemanden,zu Reha auffordern zu können.Wen derjenige im Krankengeld bezieht.

LG
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 30.08.2020, 10:45

Hallo,
genau so ist es - § 51 SGB V. ist maßgebend.
Hat denn deine Kasse seit dem Anruf vor 10 Tagen inzwischen etwas gewollt von dir ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Anruf der KK

Beitragvon artur123toja » 30.08.2020, 11:33

Hallo Czauderna,

vielen Dank,dass, du dich bei mir meldest,und mir antwortest.
Seit dem Anruf der KK vor 10 Tagen,habe ich nichts gehört.
Meine Ärztin, sagte nur, dass,die KK in 3 Monaten wieder den MDK beauftragen wird, an Infos über mich zu bekommen.

LG
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Re: Anruf der KK

Beitragvon Czauderna » 30.08.2020, 12:30

Hallo,
na also, abwarten und Tee trinken und mit drei Monaten, das sieht deine Ärztin optimistisch, ich bin da eher Realist und meine, es wird früher sein.
Gruss
Czauderna


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